3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!
Referent(en): Prof. Dr. Fuhlrott, Rechtsanwalt, Partner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Zertifizierter Mediator, Datenschutzbeauftragter, Ebert Fuhlrott Garden Ley Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Hamburg und Professor für Arbeitsrecht der Hochschule Fresenius Hamburg.
RAin/FAArbR Dr. Burcu Zimmerling, Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) bei der DAK-Gesundheit, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachreferentin für Arbeitsrecht
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
Arbeitnehmerdaten- und Geheimnisschutz im Arbeitsrecht
Auch wenn der Entwurf eines eigenen Beschäftigtendatengesetzes aus Oktober 2024 aufgrund der Neuwahlen des Bundestags nicht weiter verfolgt worden ist, bleibt der Arbeitnehmerdatenschutz eine bewegte arbeitsrechtliche Materie: Auskunftsansprüche, immaterieller Schadensersatz, Verarbeitung von Gesundheitsdaten im BEM oder Beweisverwertungsverbote sind nur einige der Themen, die kontrovers diskutiert werden. Der Schutz personenbezogener Daten ist ebenso wie der Schutz betrieblicher Daten im Sinne von Geschäftsgeheimnissen nach dem GeschGehG ein wichtiges Feld, das auch durch die Vorgaben des seit Juli 2023 in Kraft befindlichen Hinweisgeberschutzgesetzes berührt wird.
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
DUO: RA/FAArbR Prof. Dr. Michael Fuhlrott und RAin/FAArbR Dr. Burcu Zimmerling
Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen 2025 – ein erster Jahresrückblick
Die beiden Referenten diskutieren im Duo ausgewählte Entscheidungen des Jahres 2025 mit Blick auf die Folgen für die Rechtsprechungsentwicklung und insbesondere den praktischen Nutzen in der Rechtsanwendung – sowohl aus Blick der Unternehmensjuristin als auch mit der Brille eines beratenden Anwalts. Dabei werden neben bundesarbeitsgerichtlichen Entscheidungen auch ausgewählte Urteile der Instanzgerichtsbarkeit bewertet und eingeordnet. Aktuelle Vorhaben des Gesetzgebers und jüngste Entwicklungen werden ebenfalls beleuchtet. Ausblick und Rückblick: Einen solchen wollen die beiden Referenten gemeinsam im Gespräch und in Diskussion mit den Teilnehmern geben.
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
RAin/FAArbR Dr. Burcu Zimmerling
Teil 1: Arbeitsrechtliche Herausforderungen für Arbeitgeber im Zusammenhang mit Schwerbehinderten - Auserwählte Fragestellungen
Teil 2: Sucht im Arbeitsverhältnis
Die Referentin stellt zwei Themen vor.
Gegenstand des ersten Teils sind die Herausforderungen, die sich Arbeitgebern im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Schwerbehinderten und Gleichgestellten stellen. Beleuchtet werden dabei sowohl die Pflichten des Arbeitgebers als auch die Rechte des Arbeitnehmers jeweils im Stadium der Begründung, der Durchführung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dabei werden neben bundesarbeitsgerichtlichen Entscheidungen auch ausgewählte Urteil der Instanzgerichtsbarkeit bewertet und entsprechend eingeordnet.
Im zweiten Teil geht es um Alkohol und Suchtmittel im Betrieb und die damit zusammenhängenden Präventions- und Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers unter besonderer Berücksichtigung der "Cannabis-Legalisierung" mit dem Gesetz zur Entkriminalisierung von Cannabis. Weiterer Gegenstand des Seminars sind die Beteiligungsrechte des Betriebs- bzw. Personalrats und ein Muster einer Betriebs-/Dienstvereinbarung "Sucht".
MALLORCA 23. bis 25. Okt. 2025 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Familienrecht, Verkehrs- und Strafrecht, Versicherungs-, Verkehrs- und Medizinrecht
08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.30 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Herzhaftem und Süßem
11.30 bis 14.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
€ 790,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 620,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 370,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)
Unsere Leistungen:
- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches Skript als PDF
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson)
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!