3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter und stellv. Direktor am Arbeitsgericht Lübeck
Nach einer selten da gewesenen Periode wirtschaftlichen Aufschwungs stellen sich deutsche Unternehmen ab 2020 auf einen umfassenderen Abschwung verbunden mit dem Wegfall zahlreicher Arbeitsplätze ein. Auf Fachkräftemangel und faktische Vollbeschäftigung folgen Rezession, Automobil- und KIimakrise, Anpacken aufgeschobener Restrukturierungen und Jobabbau. Nachdem in den vergangenen Jahren krankheits- und verhaltensbedingte Kündigung das Feld moderat dominiert haben, ist aufgrund der genannten Faktoren mit einem massiven Anstieg von betriebsbedingten Kündigungen bis hin zu Massenentlassungen zu rechnen. Bei vermindertem Jobangebot am Arbeitsmarkt und schwindender Bereitschaft zur Zahlung akzeptabler Abfindungen werden viele Verfahren dabei durchgefochten werden müssen. Hierzu sind neben den essenziellen Grundlagen zahlreiche Fein- und Besonderheiten der betriebsbedingten Kündigung, der Kurzarbeit sowie der Gestaltung von Interessenausgleich und Sozialplänen zu berücksichtigen.
Im Einzelnen:
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter und stellv. Direktor am Arbeitsgericht Lübeck
Das Abflauen der Wirtschaft, starke Einflüsse durch Entscheidungen des EuGH, neue Rechtsprechungsimpulse durch Senatsveränderungen am BAG – das Arbeitsrecht ist dynamisch wie selten. Dieses Seminar gibt einen kompakten Praxisüberblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Entscheidungen und Gesetzesänderungen/-neuerungen – tagesaktuell und präzise. Mit Fokus auf die praktische Relevanz für das anwaltliche Tagesgeschäft in der ersten Instanz und Blick auf taktischen Auswirkungen und Strategien bleiben Sie auf Ballhöhe der aktuellen Entwicklungen.
Im Einzelnen:
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht oder im Sozialrecht
Referentin: Rechtsanwältin Bettina Schmidt, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Bonn
Im Einzelnen:
In Zeiten geburtenschwacher Jahrgänge und alternder Belegschaften stellt die Erkrankung von Arbeitnehmern für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine große Herausforderung dar. Ein BEM-Verfahren nach § 167 Abs. 2 SGB IX (BEM) kann nicht nur zur Verringerung der Arbeitsunfähigkeitszeiten beitragen und die mit dem krankheitsbedingten Ausfall verbundenen betrieblichen und finanziellen Belastungen des Arbeitgebers vermindern, auch Arbeitnehmer können über ein BEM-Verfahren nach einer Erkrankung früher wieder in das Arbeitsleben integriert werden. Hierfür können vom Arbeitgeber auch finanzielle Unterstützungsleistungen durch die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter genutzt werden, die im Seminar dargestellt werden.
Das Seminar zeigt auf, in welchen Situationen des Arbeitslebens ein BEM-Verfahren sinnvoll oder sogar, z.B. vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung, zur Vermeidung rechtlicher Nachteile für Arbeitgeber geboten ist.
Neben der Behandlung aller rechtlich relevanten Fragestellungen im Bereich des BEM unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung gibt das Seminar auch einen Überblick über die Regelungen zum Kranken- und Arbeitslosengeld. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Darstellung eines BEM-Verfahrens in der betrieblichen Praxis anhand eines ausführlichen BEM-Ablaufplans mit konkreten Verfahrensschritten und Zuständigkeiten.
Die Referentin bringt durch ihre langjährige Erfahrung als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Sozialrecht und ihre Autorentätigkeit zum BEM große praktische Erfahrung in ihre Vorträge ein. Die Teilnehmer erhalten eine aktuelle Arbeitsunterlage mit ausführlicher Darstellung der aktuellen Rechtsprechung, wichtigen Praxistipps und eines BEM-Ablaufplans.
Programm:
I. Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM (§ 167 Abs. 2 SGB IX)
II. Arbeitslosengeld und Krankengeld
08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.15 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Snacks und Süßem
11.15 bis 13.45 Uhr - 2,5 h Unterricht
Nachmittags haben Sie nun mehr Zeit zur freien Verfügung! Kombinieren Sie den attraktiven Tagungsort mit Ihrer persönlichen Freizeitgestaltung!
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, nachmittags und / oder abends mit anderen Teilnehmern an einem Rahmenprogramm teilzunehmen!
SPA Oasis****Hotel Son Caliu
Avda. Son Caliu, nº 8
07181 Son Caliu (Palmanova)
Telefon: +34 971 68 22 00
Fax: +34 971 68 37 20
Email: soncaliu@soncaliu.com
www.soncaliu.com
Das Hotel liegt an einer kleinen Bucht zwischen Palmanova und Puerto Portals, komplett renoviertes, klassisches Seminarhotel mit grossem SPA-Bereich. Näheres unter http://www.soncaliu.com !
€ 590,- umsatzsteuerfrei (15 Zeitstunden)
€ 450,- umsatzsteuerfrei (10 Zeitstunden)
€ 290,- umsatzsteuerfrei (5 Zeitstunden)
Unsere Leistungen:
- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- kostenloser Empfang am Vorabend (einschl. Begleitperson)
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches, ausgedrucktes, gebundenes Skript (auf Wunsch als PDF)
- attraktives Rahmenprogramm für Sie und Ihre Begleitperson(en)
- 100% Durchführungsgarantie
Mallorca 14./15./16. Mai 2020 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Medizinrecht (nur 14. und 15. Mai 2020 möglich), Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht (nur 16. Mai 2020 möglich), Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!
zurück zur Hauptseite Mallorca Mai 2020
zu unseren Tagungshotels auf Mallorca
zum geplanten Rahmenprogramm Mallorca Mai 2020