3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter und stellv. Direktor am Arbeitsgericht Lübeck
Im Einzelnen:
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter und stellv. Direktor am Arbeitsgericht Lübeck
Die Digitalisierung in deutschen Unternehmen hat während der Pandemie keine Pause eingelegt, sondern sich nur leiser, aber dafür weiter konsequent vollzogen. Neben der notwendigerweise durch mobiles Arbeiten und Homeoffice vermehrt anzutreffenden Ausstattung der Beschäftigten mit IT stellen sich zahlreiche Fragen in Bezug auf die Digitalisierung der Arbeit und von Arbeitsverhältnissen neu oder in verstärktem Maße. Das Seminar gibt einen Überblick über aktuelle Trends und Entwicklungen sowie deren Auswirkungen hinein in die arbeitsgerichtlichen Verfahren. Die aktuelle Rechtsprechung wird berücksichtigt.
Im Einzelnen:
Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter und stellv. Direktor am Arbeitsgericht Lübeck
Das Phänomen Homeoffice bzw. Mobile Working schien im Zuge des Auslaufens der Pandemie nur noch begrenzte Bedeutung zu haben, beorderten doch zahlreiche Unternehmen die Mitarbeiter primär wieder in den Betrieb. Gesetzgeberische Intentionen zur Erweiterung des Homeoffice sind zwar Gegenstand des aktuellen Koalitionsvertrages, allerdings noch nicht zur Umsetzung gekommen. Die sich abzeichnende Energiekrise bringt das Thema nun unversehens wieder in den Fokus: Kann der Arbeitgeber Homeoffice anordnen, wenn der Betrieb stillsteht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand im bisherigen Umfang weiter betrieben bzw. beheizt werden kann? Wie steht es um Kostenerstattung für den Energieaufwand des Arbeitnehmers im Homeoffice? Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Homeoffice, weil er die Wegekosten wirtschaftlich nicht mehr tragen kann?
Im Einzelnen:
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter und stellv. Direktor am Arbeitsgericht Lübeck
Teilweise als Folge der Pandemie, teilweise als ohnehin laufender Prozess sind umfassend angelegte Restrukturierungen derzeit ein häufig anzutreffendes Phänomen in vielen deutschen Unternehmen. Restrukturierungen werden in Fortbildungen meist aus der Perspektive des Arbeitgebers beleuchtet. Im Fokus stehen dann oft schwerpunktmäßig Fragen der Auseinandersetzung mit dem Betriebsrat. Doch auch Arbeitnehmer sind natürlich in ihren Rechtspositionen in hohem Maße von Restrukturierungen betroffen. Hierbei geht es nicht immer (aber oft) um die bloße Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern vielfach auch um Fragen der Zuweisung anderer Arbeitsplätze und -orte, anderer Tätigkeiten – für die manchmal die Qualifikation (noch) fehlt - , anderer Kompetenzen und daran anknüpfende Fragen von etwaig geänderter Vergütung und Kostenerstattungen. Natürlich spielt in der Praxis auch die Beendigung von Arbeitsverhältnissen eine Rolle, bei der sich die Fragestellungen aus Sicht des Arbeitnehmers nicht nur auf Fragen des Aufhebungsvertrages und von Abfindungen beschränken, sondern auch etwaige Wechsel in eine Transfergesellschaft oder andere Konzerngesellschaften sowie Outplacement umfassen.
Dieser Teil beleuchtet Restrukturierungsprozesse aus Arbeitnehmersicht und zeigt hierbei die vielschichtigen Folgen in das einzelne Arbeitsverhältnis hinein. Beleuchtet werden hierbei insbesondere auch die individualrechtlichen Auswirkungen von Streit und Regelungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Im Einzelnen:
Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter und stellv. Direktor am Arbeitsgericht Lübeck
Nahezu jedes Unternehmen ist durch Angriffe auf seine IT-Infrastruktur verwundbar. Hinzu tritt aktuell die Perspektive um Ausfälle von Energieträgern. Spätestens seit den Cyberattacken auf Saturn/MediaMarkt und das Logistikunternehmen Olitanking ist die besondere Gefahr von Angriffen auf IT-Strukturen für den Wirtschaftsstandort Deutschland in den Fokus gerückt. Auch die Sorge um eine sog. „hybride Kriegsführung“ unter Einbeziehung von IT-Systemen durch fremde Staaten wird zunehmend ernster diskutiert. Auch das „Drehen am Gashahn“ erweist sich offenbar als wirkungsvolle Technik zur Einschüchterung und Beeinflussung wirtschaftlicher Prozesse. Nicht zuletzt durch Lockdowns in der Pandemie ist dabei bewusst geworden, welche Folgen sich für Arbeitnehmer und Unternehmen mit arbeitsrechtlichen Auswirkungen aus einem Betriebsstillstand ergeben können. Steht das betriebliche Herzstück IT still, können die meisten Unternehmen nicht mehr oder bestenfalls nur noch stark eingeschränkt arbeiten. Betrieblicher Stillstand, Aufklärung, Schadensermittlung und -beseitigung bewirken dann ebensolche arbeitsrechtlichen Folgen wie sich straf- und datenschutzrechtliche Fragen stellen.
Dieser Teil gibt einen Überblick über die arbeits-, datenschutz- und strafrechtlichen Folgen solcher Angriffs- bzw. Folgenszenarien.
Im Einzelnen:
SPA Oasis****Hotel Son Caliu
Avda. Son Caliu, nº 8
07181 Son Caliu (Palmanova)
Telefon: +34 971 68 22 00
Fax: +34 971 68 37 20
Email: soncaliu@soncaliu.com
http://www.soncaliu.com/
Das Hotel liegt an einer kleinen Bucht zwischen Palmanova und Puerto Portals, komplett renoviertes, klassisches Seminarhotel mit grossem SPA-Bereich. Näheres unter http://www.soncaliu.com !
08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.15 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Herzhaftem und Süßem
11.15 bis 13.45 Uhr - 2,5 h Unterricht
Nachmittags haben Sie nun mehr Zeit zur freien Verfügung! Kombinieren Sie den attraktiven Tagungsort mit Ihrer persönlichen Freizeitgestaltung!
€ 690,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 540,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 320,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)
Unsere Leistungen:
- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches, ausgedrucktes, gebundenes Skript (auf Wunsch als PDF)
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson)
Mallorca 16./17./18. März 2023 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!