Save the date for MALLORCA: 16. bis 18. März 2023

Mehr zum Seminar "Arbeitsrecht" auf Mallorca vom 16. bis 18. März 2023

3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!

 

Donnerstag, den 16. März 2023, 08.30 bis 13.45 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Thema: Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung im Arbeitsrecht (5h)

Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter und stellv. Direktor am Arbeitsgericht Lübeck


Im Einzelnen:

  • Betriebsbedingte Kündigung – Rentennähe und Sozialauswahl
  • Neues zur verhaltens- und personenbedingten Kündigung
  • Verhältnis der AU-Bescheinigung zur zeitsynchronen Kündigung
  • Weiterer Feinschliff im BEM – Wiederholung des BEM-Verfahrens
  • Nachlese zum Corona-Arbeitsrecht – Was taugt für die nächste Krise?
  • Wie fair müssen Aufhebungsverträge verhandelt werden?
  • Neues im AGB-Recht
  • Verjährung und ruhende Arbeitsverhältnisse – Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers im Urlaubsrecht
  • Arbeitnehmerüberlassung und Equal-Pay – Neues vom EuGH
  • Neue Trends im AGG-Entschädigungsrecht
  • Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitszeiterfassung – Frage der Erfassungspflicht
  • Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten
  • Aktuelle Impulse im Betriebsverfassungsrecht
  • Von Nachweisgesetz bis Hinweisgeberschutz - Aktuelles aus der Gesetzgebung
  • U.v.a.m.


Freitag, den 17. März 2023, 08.30 bis 13.45 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Thema Block I: Digitalisierung im Arbeitsrecht - Aktuelle Entwicklungen (2,5 h)

Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter und stellv. Direktor am Arbeitsgericht Lübeck


Die Digitalisierung in deutschen Unternehmen hat während der Pandemie keine Pause eingelegt, sondern sich nur leiser, aber dafür weiter konsequent vollzogen. Neben der notwendigerweise durch mobiles Arbeiten und Homeoffice vermehrt anzutreffenden Ausstattung der Beschäftigten mit IT stellen sich zahlreiche Fragen in Bezug auf die Digitalisierung der Arbeit und von Arbeitsverhältnissen neu oder in verstärktem Maße. Das Seminar gibt einen Überblick über aktuelle Trends und Entwicklungen sowie deren Auswirkungen hinein in die arbeitsgerichtlichen Verfahren. Die aktuelle Rechtsprechung wird berücksichtigt.

Im Einzelnen:

  • Digitale Arbeitsverträge und Probleme der elektronischen Signatur im Arbeitsvertragsrecht
  • Automatisierte Bewerbungsverfahren und Auswahlentscheidungen
  • Homeoffice, Mobile Working, Desksharing – Digitalisierung neuer Arbeitsmodelle und deren rechtliche Auswirkungen
  • Fragen der Arbeitszeit bei ständiger Erreichbarkeit durch digitale Ausstattung
  • Crowdworking und Statusfragen 
  • Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes im Zuge der Digitalisierung
  • Arbeitsanweisungen durch Künstliche Intelligenz (KI)
  • Digitale Hinweisgebersysteme und Hinweisgeberschutz
  • Private Nutzung digitaler Ressourcen des Arbeitgebers
  • Rechtsprobleme des Bring-Your-Own-Device / Betriebliche Nutzung von privaten Endgeräten und Software
  • Mitarbeiter und deren Rechtsstellung im Social Media-Auftritt des Arbeitgebers
  • Big-Data-Screening und Analyse von Mitarbeiterdaten
  • Fragen der gerichtlichen Verwertbarkeit digitaler Beweismittel
  • Mitbestimmung des Betriebsrats im Zuge der Digitalisierung – KI, Qualifizierung, Mobiles Arbeiten

Thema Block II: Homeoffice in der Energiekrise (2,5 h)

Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter und stellv. Direktor am Arbeitsgericht Lübeck


Das Phänomen Homeoffice bzw. Mobile Working schien im Zuge des Auslaufens der Pandemie nur noch begrenzte Bedeutung zu haben, beorderten doch zahlreiche Unternehmen die Mitarbeiter primär wieder in den Betrieb. Gesetzgeberische Intentionen zur Erweiterung des Homeoffice sind zwar Gegenstand des aktuellen Koalitionsvertrages, allerdings noch nicht zur Umsetzung gekommen. Die sich abzeichnende Energiekrise bringt das Thema nun unversehens wieder in den Fokus: Kann der Arbeitgeber Homeoffice anordnen, wenn der Betrieb stillsteht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand im bisherigen Umfang weiter betrieben bzw. beheizt werden kann? Wie steht es um Kostenerstattung für den Energieaufwand des Arbeitnehmers im Homeoffice? Hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Homeoffice, weil er die Wegekosten wirtschaftlich nicht mehr tragen kann?

Im Einzelnen:

  • Aktuelle arbeitsrechtliche Entwicklungen im Bereich Homeoffice / Mobile Working – Was bleibt nach der Pandemie?
  • Anspruch auf Homeoffice in energiepolitischer Notlage?
  • Zuweisungsmöglichkeiten des Arbeitgebers zur Einsparung betrieblicher Kosten
  • Änderungskündigung als Mittel zur flexiblen Gestaltung des Arbeitsortes in betrieblichen Krisensituationen?
  • Kostenerstattungsansprüche des Arbeitnehmers bei Durchführung von Mobiler Arbeit
  • Exkurs: Lohnanspruch bei krisenbedingtem Arbeitsausfall
  • Offline im Homeoffice – Was wird aus Arbeitsentgelt und Rückrufmöglichkeiten in den Betrieb?
  • Strom und Gas wieder billig – Was wird aus dem Homeoffice der dann überwundenen Energiekrise?
  • Erfahrungen aus dem Pandemie-Homeoffice – Standardprobleme und Lösungen für das Mobile Working
  • Flucht in den Süden: Mobiles Arbeiten im Ausland – steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Probleme
  • Mobile Working im Koalitionsvertrag – Was ist zu erwarten, was ist in der Umsetzung?
  • Der neue gesetzliche Unfallversicherungsschutz im Homeoffice
  • Mitbestimmung des Betriebsrats im Mobile Working – Wo liegen die Grenzen der Gestaltungsmacht des Betriebsrats?
  • Berücksichtigung tagesaktueller Entwicklungen

Samstag, den 18. März 2023, 08.30 bis 13.45 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Thema Block I: Restrukturierung aus Arbeitnehmersicht (2,5 h)

Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter und stellv. Direktor am Arbeitsgericht Lübeck

 

Teilweise als Folge der Pandemie, teilweise als ohnehin laufender Prozess sind umfassend angelegte Restrukturierungen derzeit ein häufig anzutreffendes Phänomen in vielen deutschen Unternehmen. Restrukturierungen werden in Fortbildungen meist aus der Perspektive des Arbeitgebers beleuchtet. Im Fokus stehen dann oft schwerpunktmäßig Fragen der Auseinandersetzung mit dem Betriebsrat. Doch auch Arbeitnehmer sind natürlich in ihren Rechtspositionen in hohem Maße von Restrukturierungen betroffen. Hierbei geht es nicht immer (aber oft) um die bloße Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern vielfach auch um Fragen der Zuweisung anderer Arbeitsplätze und -orte, anderer Tätigkeiten – für die manchmal die Qualifikation (noch) fehlt - , anderer Kompetenzen und daran anknüpfende Fragen von etwaig geänderter Vergütung und Kostenerstattungen. Natürlich spielt in der Praxis auch die Beendigung von Arbeitsverhältnissen eine Rolle, bei der sich die Fragestellungen aus Sicht des Arbeitnehmers nicht nur auf Fragen des Aufhebungsvertrages und von Abfindungen beschränken, sondern auch etwaige Wechsel in eine Transfergesellschaft oder andere Konzerngesellschaften sowie Outplacement umfassen.

Dieser Teil beleuchtet Restrukturierungsprozesse aus Arbeitnehmersicht und zeigt hierbei die vielschichtigen Folgen in das einzelne Arbeitsverhältnis hinein. Beleuchtet werden hierbei insbesondere auch die individualrechtlichen Auswirkungen von Streit und Regelungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.

Im Einzelnen:

  • Stationen und Konturen eines typischen Restrukturierungsprozesses
  • Betriebsbedingte Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Schnittpunkte zu Interessenausgleich (mit Namensliste) und Sozialplan
  • Bedeutung und Handhabung von Freiwilligenprogrammen
  • Sozialrechtliche Folgen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Restrukturierungsprozess
  • Einbindung einer Transfergesellschaft
  • Fragen der Massenentlassung und Auswirkungen auf die Kündigung
  • Fortbildungsverpflichtungen und Pflicht zur eigenen Qualifizierung
  • Auswirkungen fehlerhafter Beteiligung des Betriebsrats und fehlerhafter Gremienzuständigkeit
  • Änderungen von Arbeitsprofilen und Grenzen des Weisungsrechts
  • Änderungskündigung zur Herstellung neuer Arbeitskonditionen
  • Standortübergreifende Entscheidungen und veränderte Lokalisation des Arbeitnehmers
  • u.v.a.m.


Thema Block II: Arbeitsrechtliche Folgen von Cyberangriffen und Blackouts auf Unternehmen (2,5 h)

Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter und stellv. Direktor am Arbeitsgericht Lübeck


Nahezu jedes Unternehmen ist durch Angriffe auf seine IT-Infrastruktur verwundbar. Hinzu tritt aktuell die Perspektive um Ausfälle von Energieträgern. Spätestens seit den Cyberattacken auf Saturn/MediaMarkt und das Logistikunternehmen Olitanking ist die besondere Gefahr von Angriffen auf IT-Strukturen für den Wirtschaftsstandort Deutschland in den Fokus gerückt. Auch die Sorge um eine sog. „hybride Kriegsführung“ unter Einbeziehung von IT-Systemen durch fremde Staaten wird zunehmend ernster diskutiert. Auch das „Drehen am Gashahn“ erweist sich offenbar als wirkungsvolle Technik zur Einschüchterung und Beeinflussung wirtschaftlicher Prozesse. Nicht zuletzt durch Lockdowns in der Pandemie ist dabei bewusst geworden, welche Folgen sich für Arbeitnehmer und Unternehmen mit arbeitsrechtlichen Auswirkungen aus einem Betriebsstillstand ergeben können. Steht das betriebliche Herzstück IT still, können die meisten Unternehmen nicht mehr oder bestenfalls nur noch stark eingeschränkt arbeiten. Betrieblicher Stillstand, Aufklärung, Schadensermittlung und -beseitigung bewirken dann ebensolche arbeitsrechtlichen Folgen wie sich straf- und datenschutzrechtliche Fragen stellen.

Dieser Teil gibt einen Überblick über die arbeits-, datenschutz- und strafrechtlichen Folgen solcher Angriffs- bzw. Folgenszenarien.

Im Einzelnen:

  • Vergütungsrechtliche Folgen von Betriebsbeeinträchtigungen und -stillstand
  • Wie weit reicht das Betriebsrisiko des Arbeitgebers im Lichte der BAG-Entscheidung zum Pandemie-Lockdown (noch)?
  • Freistellungsmöglichkeiten beim angriffs- und abhängigkeitsbedingten Betriebsstillstand, insb. durch Urlaub und Zeitguthabenabbau
  • Zuweisung von (nicht arbeitsvertraglichen) Ersatztätigkeiten in der Notfallsituation
  • Aufstellung von Verhaltensregeln bei Cyberangriffen – Wie weit reicht das Direktionsrecht des Arbeitgebers?
  • Mitbestimmungsfragen, insb. in Bezug auf das Ordnungsverhalten in Angriffssituationen (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG) und Überwachung von IT-Systemen (Nr. 6)
  • Wenn unklar ist, wer angegriffen hat – Unterscheidung von Angriffen von außen und von innen (Betriebssabotage)
  • Konsequenzen bei betrieblichen Sabotageakten: Freistellung, (Verdachts-)Kündigung, Schadensersatz, insb. Schadensermittlungskosten
  • Folgen unabsichtlichen Einschleppens von Viren, Trojanern pp. durch Arbeitnehmer
  • Kommunikationsregeln bei Angriffen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung
  • Strafrechtliche Beurteilung von Cyberdelikten
  • Beweissicherung und Datenschutz
  • Datenschutzrechtliche Meldepflichten bei Cyberangriffen
  • Cyberversicherungen als Lösung?
  • Parallelität in der rechtlichen Situation im Fall von Blackouts in der Energieversorgung oder Zwangsbewirtschaftung mit Erdgas?

Tagungshotel Seminar Arbeitsrecht:

SPA Oasis****Hotel Son Caliu
Avda. Son Caliu, nº 8
07181 Son Caliu (Palmanova)
Telefon: +34 971 68 22 00
Fax: +34 971 68 37 20
Email: soncaliu@soncaliu.com
http://www.soncaliu.com/

Das Hotel liegt an einer kleinen Bucht zwischen Palmanova und Puerto Portals, komplett renoviertes, klassisches Seminarhotel mit grossem SPA-Bereich. Näheres unter http://www.soncaliu.com !

Näheres zum Tagungshotel SPA Oasis****Hotel Son Caliu

Unser Zeitplan - täglich:

08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.15 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Herzhaftem und Süßem
11.15 bis 13.45 Uhr - 2,5 h Unterricht

Nachmittags haben Sie nun mehr Zeit zur freien Verfügung! Kombinieren Sie den attraktiven Tagungsort mit Ihrer persönlichen Freizeitgestaltung!

 

Teilnahmegebühren:

€ 690,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 540,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 320,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)

Unsere Leistungen:

- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches, ausgedrucktes, gebundenes Skript (auf Wunsch als PDF)
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson)

Zur Anmeldung März 2023:

Mallorca 16./17./18. März 2023 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht

Stornierungsfristen bei unseren Seminaren im Ausland:

Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!