SAVE THE DATE: Gardasee vom 25. bis 27. September 2025

Mehr zum Seminar "Verkehrs-Versicherungsrecht" am Gardasee vom 25. bis 27. September 2025

3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht oder Verkehrsrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!



Die Referenten an allen Tagen:

Referent(en): DUO: Prof. Dr. Karl Maier und RiBGH Sascha Piontek

Donnerstag, den 25. September 2025, 08.30 bis 14.00 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht oder Verkehrsrecht

Thema: Praxisrelevante Probleme aus der Kfz-Haftpflicht- und der Privaten Haftpflichtversicherung - Aktuelles zur Kaskoversicherung - (Kein) Verlust des Versicherungsschutzes bei Verstoß gegen Tarifmerkmale


1. Praxisrelevante Probleme aus der Kfz – Haftpflicht und der Privaten Haftpflichtversicherung

 

2. Aktuelles zur Kaskoversicherung. 

 

3. (Kein) Verlust des Versicherungsschutzes bei Verstoß gegen Tarifmerkmale (Fahrleistung, Garage, keine Fahrer unter 25 Jahren). 


Freitag, den 26. September 2025, 08.30 bis 14.00 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht oder Verkehrsrecht

Thema: Entschädigungsleistungen und Quotenvorrecht in der Kaskoversicherung -  Haftungs– und versicherungsrechtliche Probleme bei der Miete eines Kfz -Aktuelle Rechtsprechung zur Privaten Unfallversicherung - Der Schutz des Fahrers durch die Fahrerschutzversicherung.


- Entschädigungsleistungen und Quotenvorrecht in der Kaskoversicherung. 

 

-  Haftungs– und versicherungsrechtliche Probleme bei der Miete eines Kfz. 

 

- Ist es gefährlich, sich ans Steuer eines fremden Kfz zu setzen? (Haftungsfragen, Differenzierung zwischen Sach– und Personenschaden, kein Versicherungsschutz für beförderte Sachen, stillschweigender Haftungsausschluss, Rückstufung etc.)  

 

Aktuelle Rechtsprechung zur Privaten Unfallversicherung

 

- Der Schutz des Fahrers durch die Fahrerschutzversicherung. 



Samstag, den 27. September 2025, 08.30 bis 14.00 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht oder Verkehrsrecht

Thema: Die 10 wichtigsten Probleme in der Rechtsschutzversicherung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung des BGH

  • Aufbau und Inhalt der verschiedenen ARB-Fassungen – wie findet der Anwalt den Umfang des Versicherungsschutzes heraus.
  • Der Versicherungsfall - zu welchem Zeitpunkt muss der Mandant (noch) rechtsschutzversichert sein? 
  • Die Berufung des Rechtsschutzversicherers auf mangelnde Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit; Stichentscheid- oder Schiedsgutachterverfahren. 
  • Deckungszusage bzw. Abwehrdeckung; Prozessuale Fragen und Klageanträge. 
  • Verauslagte Gerichtskostenvorschüsse und das Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung. 
  • Die Obliegenheiten des Anwalts - Pflicht zur Schadenminderung?
  • (Keine) Zurechnung anwaltlichen Verhaltens
  • Besonderheiten im Verkehrsrechtsschutz. 
  •  Der Regress des Rechtsschutzversicherers gegen den Anwalt seines Versicherungsnehmers; Abwehrmöglichkeiten für den Anwalt. 
  •  Die Berufung des Rechtsschutzversicherers auf Risikoausschlüsse (§ 3 ARB 2010):
    • a. Baurisikoklausel
    • b. Ausschluss wegen Zusammenhangs des Versicherungsfalls mit einer Straftat bzw. Vorsatzausschluss. 

Unser neuer Zeitplan - täglich:

08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.30 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Snacks, Dolci
11.30 bis 14.00 Uhr - 2,5 h Unterricht

Nachmittags haben Sie nun mehr Zeit zur freien Verfügung! Kombinieren Sie den attraktiven Tagungsort mit Ihrer persönlichen Freizeitgestaltung!

Die Teilnahmegebühren:

€ 790,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 620,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 370,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)

Unsere Leistungen:

- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches Skript als PDF
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson; 50 € pro Person)

Zur Anmeldung:

Gardasee vom 25./26./27. Sept. 2025 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Familienrecht,  Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Baurecht, Bank- und Kapitalmarktrecht

Stornierungsfristen bei unseren Seminaren im Ausland:

Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!