3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht oder Verkehrsrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!
Referent(en): DUO: Prof. Dr. Karl Maier und RiBGH Sascha Piontek
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht oder Verkehrsrecht
1. Praxisrelevante Probleme aus der Kfz – Haftpflicht und der Privaten Haftpflichtversicherung
2. Aktuelles zur Kaskoversicherung.
3. (Kein) Verlust des Versicherungsschutzes bei Verstoß gegen Tarifmerkmale (Fahrleistung, Garage, keine Fahrer unter 25 Jahren).
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht oder Verkehrsrecht
- Entschädigungsleistungen und Quotenvorrecht in der Kaskoversicherung.
- Haftungs– und versicherungsrechtliche Probleme bei der Miete eines Kfz.
- Ist es gefährlich, sich ans Steuer eines fremden Kfz zu setzen? (Haftungsfragen, Differenzierung zwischen Sach– und Personenschaden, kein Versicherungsschutz für beförderte Sachen, stillschweigender Haftungsausschluss, Rückstufung etc.)
Aktuelle Rechtsprechung zur Privaten Unfallversicherung
- Der Schutz des Fahrers durch die Fahrerschutzversicherung.
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht oder Verkehrsrecht
08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.30 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Snacks, Dolci
11.30 bis 14.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
Nachmittags haben Sie nun mehr Zeit zur freien Verfügung! Kombinieren Sie den attraktiven Tagungsort mit Ihrer persönlichen Freizeitgestaltung!
€ 790,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 620,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 370,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)
Unsere Leistungen:
- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches Skript als PDF
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson; 50 € pro Person)
Gardasee vom 25./26./27. Sept. 2025 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Baurecht, Bank- und Kapitalmarktrecht
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!