15 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Erbrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Erbrecht
Wichtige Schnittstellen zwischen Erb- und Familienrecht
Für das Erbrecht sind häufig familienrechtliche Vorfragen zu beantworten. Kaum zwei Rechtsgebiete liegen so dicht beieinander. Im Seminar werden u.a. besprochen:
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Erbrecht
Die richtige anwaltliche Vertretung des Pflichtteilsberechtigten
Kaum ein Rechtsgebiet ist im Erbrecht so streitbar wie das Pflichtteilsrecht. Im Seminar geht es um die Interessenwahrung des Pflichtteilsberechtigten. Besprochen werden u.a.:
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Erbrecht
Erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Haftungsfallen und ihre Vermeidung
Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht sind haftungsrechtlich vermintes Gebiet. Im Seminar werden u.a. besprochen:
08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.30 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Herzhaftem und Süßem
11.30 bis 14.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
€ 890,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 740,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 370,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)
Unsere Leistungen:
- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferent
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches Skript als PDF
Österreich vom 26. bis 28. Februar 2026 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Erbrecht
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!