SAVE THE DATE: Istanbul vom 25. bis 27. September 2025

Mehr zum Seminar "Arbeitsrecht" in Istanbul vom 25. bis 27. September 2025

3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!



Donnerstag, den 25. September 2025, 08.30 bis 14.00 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Thema: Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung der neuen Regierung im Arbeitsrecht (5,0 Stunden) 

Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter am Arbeitsgericht Lübeck

Neuwahl 2025 – neue gesetzgeberische Impulse für das deutsche Arbeitsrecht? Das Regierungs-Aus der Ampel Ende 2024 und die Neuwahlen in einer sich verfestigenden Wirtschaftskrise lassen größere gesetzgeberische Aktivität einer neuen Regierung erwarten, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Konkrete Vorhaben oder bereits umgesetzte arbeitsrechtliche Neuerung werden im Hinblick auf alle Praxisauswirkungen sorgfältig ausgewertet und besprochen. 


Die aktuelle Rechtsprechung des BAG sowie der Landesarbeitsgerichte, aktuelle Rechtsprechungstrends und wesentliche Entscheidungen des Arbeitsrechts bringen Sie zudem auf den neuesten Stand.


Freitag, den 26. September 2025, 08.30 bis 14.00 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Thema:  Krankheit im Arbeitsverhältnis – Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechungs-Trends (5,0 Stunden)

Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter  am Arbeitsgericht Lübeck

Krankheit ist in vielen Facetten nicht nur Hauptstör- sondern auch Hauptstreitfall im Arbeitsverhältnis. Die Fallzahlen vor den Arbeitsgerichten sind entsprechend hoch, Tendenz stark steigend. Von Problemen bei der AU-Meldung über Fragen der Entgeltfortzahlung bis hin zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und zur krankheitsbedingten Kündigung sind die Streitigkeiten besonders vielschichtig. Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus 2021 und der mittlerweile zahlreichen Folgerechtsprechung hat sich zudem eine Fallgruppe entwickelt, in der Arbeitgeber – teilweise unbegründet – intensiv die Entgeltfortzahlung verweigern – mit entsprechend hohen Fallzahlen in der gerichtlichen Geltendmachung. Auch die nun verbindliche Einführung der elektronischen AU-Bescheinigung sowie die Möglichkeit zur Video- bzw. Telefonkrankschreibung machen Umsetzungsprobleme, die zu neuen arbeitsrechtlichen Fragestellungen führen. Gerade in Zeiten schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen liegt aktuell auf Arbeitgeberseite ein Fokus auf Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch krankheitsbedingte Kündigung.

Das Seminar führt durch sämtliche aktuellen Entwicklungen der Rechtsprechung rund um das Thema Krankheit im Arbeitsverhältnis und bringt Sie auf den neuesten Stand der Entwicklungen. Gezeigt werden typische bekannte und neue Fallkonstellationen sowie taktische Empfehlungen für Arbeitnehmer- wie auch Arbeitgebermandat. 

Samstag, den   27. September 2025, 08.30 bis 14.00 Uhr

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Thema: Aktueller Beschäftigtendatenschutz (2,5 Stunden)

Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter am Arbeitsgericht Lübeck


Der Entwurf eines an sich dringend notwendigen Beschäftigtendatengesetzes ist Ende 2024 mit dem Ampel-Aus Makulatur geworden. Gleichwohl steht der Bereich des Beschäftigtendatenschutzes im Zentrum zahlreicher arbeitsrechtlicher Entwicklungen. Gleich ob im Kontext mit Beweisverwertungsfragen, Entschädigungs- bzw. Auskunftsverlangen oder Fragen der Verwendung von Beschäftigtendaten im Zusammenhang mit der breitflächigen Anwendung von Tools der Künstlichen Intelligenz im Personalbereich - die zu beurteilenden Fragen sind stets anspruchsvoll und geeignet, einen Rechtsstreit im Ergebnis wesentlich zu beeinflussen. 

Das Seminar bringt Sie auf den aktuellen Stand der Entwicklungen im Beschäftigtendatenschutz und zeigt anhand der aktuellen Rechtsprechung die wesentlichen Linien und Auswirkungen auf arbeitsrechtliche Streitigkeiten auf. Auch etwaige gesetzgeberische Impuls werden hierbei aufgegriffen.

Thema: Die betriebsbedingte Kündigung in Wirtschaftskrise und Rezession (2,5 Stunden)

Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter am Arbeitsgericht Lübeck


Nach gefühlt jahrelanger Ruhe im Bereich der betriebsbedingten Kündigung, wohl primär bedingt durch zwischenzeitlich drückenden Fachkräftemangel, bringt die ganz überwiegend nachteilige wirtschaftliche Entwicklung diese Kündigungsart zurück auf die Bühne des Arbeitsrechts. Die statistischen Erfolgsaussichten, eine betriebsbedingte Kündigung in der arbeitsgerichtlichen Prüfung durchzubringen, sind für Arbeitgeber traditionell gering. Sie gilt in ihrer Komplexität zu Recht als besonders fehleranfällig. Verschiedene Unsicherheitsfaktoren wie der Dauerstreit um Details der Massenentlassungsanzeige oder Detailfragen der Sozialauswahl machen einerseits aus Arbeitgebersicht eine besonders sorgfältige Auseinandersetzung mit dieser Kündigungsart erforderlich und bieten andererseits im Arbeitnehmermandat zahlreiche Angriffspunkte. 

Das Seminar zeichnet die Anforderungen an die betriebsbedingte Kündigung exakt nach und zeigt anhand aktueller Rechtsprechung Angriffspunkte wie Fallstricke dieser Kündigungsart auf. Auch Nebenbereiche wie Auswirkungen von parallelen Interessenausgleichen/Sozialplänen oder Neuerungen beim Aufhebungsvertrag werden beleuchtet. 

15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!


 

Tagungshotel:

CVK  Park Bosphours Hotel

A: Gümüşsuyu Mah. İnönü Cad. No: 8 34437 Istanbul, Türkei
T: +90 (212) 377 88 88
E: info@parkbosphorus.com

Reservierungsanfragen:
T: +90 (212) 377 88 88E: reservations@parkbosphorus.com

Internet: https://www.cvkhotelsandresorts.com/de/park-bosphorus-hotel


Vorzugspreise bei Buchung direkt über uns:

Das Hotel bietet die Zimmer günstiger an, wenn Sie direkt über uns buchen.  Die folgenden Preise verstehen sich inklusive Frühstück:

Unser neuer Zeitplan - täglich:

08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.30 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Snacks, Dolci
11.30 bis 14.00 Uhr - 2,5 h Unterricht

Nachmittags haben Sie nun mehr Zeit zur freien Verfügung! Kombinieren Sie den attraktiven Tagungsort mit Ihrer persönlichen Freizeitgestaltung!

Die Teilnahmegebühren:

€ 790,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 620,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 370,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)

Unsere Leistungen:

- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches Skript als PDF
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson; 50 € pro Person)

Zur Anmeldung:

Istanbul vom 25./26./27. Sept. 2025 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Familienrecht,  Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Baurecht

Stornierungsfristen bei unseren Seminaren im Ausland:

Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!