3 x 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
15, 10 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
Referentin: Dr. Anja Euler
Im Einzelnen folgt.
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter am Arbeitsgericht Lübeck
Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung steht. In wirtschaftlich schwierigen bis weltpolitisch dramatischen Zeiten hält er eine Vielzahl von Vorhaben im Arbeitsrecht oder mit starken arbeitsrechtlichen Bezügen bereit. Bei hohem Umsetzungsdruck zeichnen sich nach einem gewissen Reformstau der vergangenen Jahre zahlreiche politische Projekte ab, die Bewegung in festgefahrene arbeitsrechtliche Situationen bringen können.
Das Seminar analysiert die Vorhaben der neuen Regierung im arbeitsrechtlichen Bereich und nimmt einen Seitenblick in die Themenfelder Sozial- und Steuerrecht mit deren Bezügen zum Themenfeld Arbeit. Gezeigt werden ebenfalls die aktuellen Bezüge und jüngeren Entwicklungen in den jeweiligen Bereichen. Sie erfahren, worauf sich der Markt in der nächsten Zeit hier einstellen muss und welche Maßnahmen u.U. bereits jetzt getroffen werden sollten.
Im Einzelnen:
· Arbeitszeit – von der Tageshöchst- zur Wochenarbeitszeit
· Sechs Jahre nach CCOO – Arbeitszeiterfassung und Vertrauensarbeitszeit
· Missbrauchsmöglichkeiten bei Steuerfreiheit von Mehrarbeitszuschlägen
· Bundestariftreuegesetz zur Stärkung von Tarifverträgen – Anschlussfragen an das Tarifrecht
· Weiterentwicklung statt Ausbau – Neues zur betrieblichen Mitbestimmung
· Einfluss der dynamischen KI-Entwicklungen auf den Arbeitsplatz und Schutztendenzen
· Mindestlohn per Gesetz statt durch Mindestlohnkommission – 15 EUR kommen
· Digitales Zutrittsrecht für Gewerkschaften – Welche technische Umsetzung ist zu erwarten?
· Digitale Betriebsratswahl und Online-Betriebsratsarbeit
· Kommende Schritte der sog. Entbürokratisierung im Arbeitsrecht
· Steuerliche Anreize für Gewerkschaftsmitgliedschaft contra Koalitionsfreiheit
· Rentnerbeschäftigung und steuerliche Anreize zur Tätigkeit nach Renteneintritt
· Erneuter Anlauf zur Begrenzung gesehener Scheinselbständigkeit
· Dauerbrenner in der Diskussion – In welchen Bereichen sind keine Änderungen zu erwarten?
· Lieferkettengesetz u.a. – Welche gesetzlichen Regelungen sollen zukünftig entfallen?
· Nicht im Koalitionsvertrag erwähnte oder nur angedeutete umsetzungsbedürftige Regelungen im Arbeitsrecht
· U.v.a.m.
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter am Arbeitsgericht Lübeck
Der Entwurf eines an sich dringend notwendigen Beschäftigtendatengesetzes ist Ende 2024 mit dem Ampel-Aus Makulatur geworden. Gleichwohl steht der Bereich des Beschäftigtendatenschutzes im Zentrum zahlreicher arbeitsrechtlicher Entwicklungen. Gleich ob im Kontext mit Beweisverwertungsfragen, Entschädigungs- bzw. Auskunftsverlangen oder Fragen der Verwendung von Beschäftigtendaten im Zusammenhang mit der breitflächigen Anwendung von Tools der Künstlichen Intelligenz im Personalbereich - die zu beurteilenden Fragen sind stets anspruchsvoll und geeignet, einen Rechtsstreit im Ergebnis wesentlich zu beeinflussen.
Das Seminar bringt Sie auf den aktuellen Stand der Entwicklungen im Beschäftigtendatenschutz und zeigt anhand der aktuellen Rechtsprechung die wesentlichen Linien und Auswirkungen auf arbeitsrechtliche Streitigkeiten auf. Auch etwaige gesetzgeberische Impuls werden hierbei aufgegriffen.
Referent(en): Olaf Möllenkamp, Richter am Arbeitsgericht Lübeck
Nach gefühlt jahrelanger Ruhe im Bereich der betriebsbedingten Kündigung, wohl primär bedingt durch zwischenzeitlich drückenden Fachkräftemangel, bringt die ganz überwiegend nachteilige wirtschaftliche Entwicklung diese Kündigungsart zurück auf die Bühne des Arbeitsrechts. Die statistischen Erfolgsaussichten, eine betriebsbedingte Kündigung in der arbeitsgerichtlichen Prüfung durchzubringen, sind für Arbeitgeber traditionell gering. Sie gilt in ihrer Komplexität zu Recht als besonders fehleranfällig. Verschiedene Unsicherheitsfaktoren wie der Dauerstreit um Details der Massenentlassungsanzeige oder Detailfragen der Sozialauswahl machen einerseits aus Arbeitgebersicht eine besonders sorgfältige Auseinandersetzung mit dieser Kündigungsart erforderlich und bieten andererseits im Arbeitnehmermandat zahlreiche Angriffspunkte.
Das Seminar zeichnet die Anforderungen an die betriebsbedingte Kündigung exakt nach und zeigt anhand aktueller Rechtsprechung Angriffspunkte wie Fallstricke dieser Kündigungsart auf. Auch Nebenbereiche wie Auswirkungen von parallelen Interessenausgleichen/Sozialplänen oder Neuerungen beim Aufhebungsvertrag werden beleuchtet.
08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
11.00 bis 11.30 Uhr - Kaffeepause mit Obst, Snacks, Dolci
11.30 bis 14.00 Uhr - 2,5 h Unterricht
Nachmittags haben Sie nun mehr Zeit zur freien Verfügung! Kombinieren Sie den attraktiven Tagungsort mit Ihrer persönlichen Freizeitgestaltung!
€ 790,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (15 Zeitstunden)
€ 620,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (10 Zeitstunden)
€ 370,- zzgl. ges. Umsatzsteuer (5 Zeitstunden)
Unsere Leistungen:
- täglich 5 Stunden Unterricht gem. § 15 FAO mit Topreferenten
- umfangreiche Pausenverpflegung täglich mit Kaffee, Tee, Früchten, Gebäck, Snacks (landestypisch)
- Tagungsgetränke
- umfangreiches Skript als PDF
- Empfang am Vorabend (für Teilnehmer/In plus Begleitperson; 50 € pro Person)
Gardasee vom 25./26./27. Sept. 2025 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Baurecht, Bank- und Kapitalmarktrecht
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis zu 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!