
Anwaltliches Berufsrecht nach § 43f BRAO – Kompetenz sichern, Risiken vermeiden, Zukunft gestalten (01.10. & 15.10.2026)
Das anwaltliche
Berufsrecht bildet das Fundament jeder anwaltlichen Tätigkeit. Für neu
zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist es entscheidend, die
maßgeblichen Strukturen, Berufspflichten und Haftungsrisiken frühzeitig zu
kennen – nicht nur zur Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 43f
BRAO/§ 31 Abs. 2 BORA, sondern vor allem für eine sichere und haftungsarme Berufsausübung sowie
die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO.
Unser zweiteiliges
Online-Webinar (insgesamt 10 Zeitstunden) vermittelt Ihnen umfassendes
Wissen zum anwaltlichen Berufsrecht. Sie erhalten einen systematischen
Überblick zu rechtlichen Grundlagen und praxisnahe Darstellungen, wie Sie sich
effizient und zukunftssicher aufstellen. Profitieren Sie von aktuellen
Entwicklungen, konkreten Handlungsempfehlungen und wertvollen Checklisten für
Ihren Alltag. Ziel ist es, ein belastbares Grundverständnis zu vermitteln, das
sowohl für die tägliche Mandatsarbeit als auch für den professionellen Umgang
mit Rechtsanwaltskammern und Aufsichtsbehörden unverzichtbar ist.
Tag 1:
Kanzleipraxis, Organisation & Haftungsprävention (01.10.2026, 9:30–12:00 Uhr & 13:00–15:30 Uhr)
Referent: RA Dr. Joachim Holthausen
- Kanzleiorganisation und moderne Formen anwaltlicher Zusammenarbeit
- Anforderungen an Kanzleiausstattung, Versicherungen und Risikomanagement
- Akten- und Fristenmanagement, Behandlung von Fremdgeldern und Compliance-Pflichten
- Kanzleimarketing zwischen berufsrechtlichen Grenzen und digitaler Sichtbarkeit
- Anwaltsvertrag, Vergütungsvereinbarung und vergütungsrechtliche Fragen
- Anwaltliche Berufshaftung, Strategien zur Haftungsvermeidung und Haftungsbeschränkung
- Gesellschaftsformen der Berufsausübung und aktuelle Entwicklungen in der Anwaltschaft
- Fachanwaltschaft und Syndikusanwaltschaft: Rechte, Pflichten und Chancen
- Praxisfokus: Checklisten, Best Practices und Umsetzungstipps für den Kanzleialltag
Tag 2: Institutionelle
Grundlagen, Berufspflichten & berufsrechtliche Verfahren (15.10.2026, 9:30–12:00 Uhr & 13:00–15:30 Uhr)
Referent: Privatdozent Dr. Christian Deckenbrock
- Rechtsquellen des anwaltlichen Berufsrechts und Selbstorganisation der Anwaltschaft
- Anwaltsgerichtsbarkeit, Zulassungsrecht und berufsaufsichtsrechtliche Verfahren
- Zentrale Berufspflichten und damit verbundene Strafbarkeits- und Haftungsrisiken:
- Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit
- Verschwiegenheitspflicht und Zeugnisverweigerungsrecht
- Sachlichkeitsgebot
- Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen
- Sorgfalt in Geldangelegenheiten
- Fortbildungspflicht
- Berufsrechtliche Grenzen anwaltlicher Werbung
- Praxisfokus: aktuelle Rechtsprechung, typische Fehlerquellen, pragmatische Lösungsansätze
Zielgruppe: Das Online-Webinar richtet sich insbesondere an Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger, die seit dem 1. August 2022 neu zugelassen sind und die neue anwaltliche Pflichtfortbildung gemäß § 43f BRAO nachweisen müssen. Darüber hinaus ist die Teilnahme für alle weiteren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Syndikusanwälte sowie Kanzleigründerinnen und -gründer relevant, da die Pflicht zur fortlaufenden Weiterbildung besteht und die Grundsätze des anwaltlichen Berufsrechts stets aktuell bekannt sein müssen.
Ihr Nutzen:
- Systematischer Überblick über das anwaltliche Berufsrecht und seine praktische Anwendung.
- Konkrete Handlungsempfehlungen und praxisnahe Checklisten zur rechtssicheren Kanzleiführung.
- Früherkennung typischer Strafbarkeits- und Haftungsrisiken und Strategien zu deren Vermeidung.
- Aktuelle Rechtsprechung, typische Praxisfälle und häufige Fehlerquellen kompakt aufgearbeitet.
Format &
Buchung: Zweiteiliges Online-Webinar (insgesamt 10 Zeitstunden), nur als
Gesamtpaket buchbar.
Preis: 319,-
EUR (zzgl. MwSt.) inkl. Unterlagen und Link zur Videoaufzeichnung
Das Webinar eignet sich zur Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 43f BRAO und § 31 Abs. 2 BORA sowie zur Anrechnung nach § 15 FAO.
Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung über 10 Zeitstunden vom Deutschen Anwaltverlag.
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Ihre Referenten: RA
Dr. Joachim Holthausen und Privatdozent Dr. Christian Deckenbrock
RA Dr. Joachim
Holthausen steht für langjährige, hochspezialisierte Expertise im
Arbeitsrecht auf Top-Niveau.
Er ist Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit mehr als 25 Jahren Berufserfahrung. Seine
anwaltliche Tätigkeit konzentriert sich seit vielen Jahren auf anspruchsvolle
kollektiv- und individualarbeitsrechtliche Mandate mit ausgeprägtem Praxisbezug
für Unternehmen, Organe und Führungskräfte. Einen besonderen Schwerpunkt bildet
das Tarifrecht sowie die komplexe Beratung im Zusammenhang mit
Betriebsübergängen nach § 613a BGB, Um- und Restrukturierungen und der
strategischen Gestaltung betrieblicher Mitbestimmung in all ihren Facetten. Dr.
Holthausen begleitet Unternehmen und Betriebsräte bei der Konzeption und
Umsetzung tragfähiger Regelungsmodelle – von Interessenausgleich und Sozialplan
bis hin zu innovativen Beteiligungsformaten. Ein weiterer Kernbereich seiner
Tätigkeit ist die Einführung und Regelung technischer Systeme, einschließlich
des Einsatzes von KI-Anwendungen und der Umsetzung datenschutzrechtlicher
Anforderungen im Betrieb. Hier verbindet er arbeitsrechtliche,
betriebsverfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Perspektiven zu
praxistauglichen, rechtssicheren Lösungen, die sowohl Compliance als auch
unternehmerische Ziele im Blick haben. Dr. Holthausen berät und vertritt zudem
regelmäßig Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräfte in sämtlichen Fragen
des Dienst- und Arbeitsvertragsrechts – von der Vertragsgestaltung über
variable Vergütungssysteme bis hin zur Beendigung von Dienst- und
Arbeitsverhältnissen.
In seinen Webinaren
legt er besonderen Wert auf klare Struktur, hohe Praxisnähe und konkrete
Handlungsempfehlungen, die sich unmittelbar in der Unternehmens- und
Beratungspraxis umsetzen lassen.
Privatdozent Dr.
Christian Deckenbrock ist Akademischer Oberrat am Institut für
Anwaltsrecht der Universität zu Köln. Sein Forschungsschwerpunkt ist das
anwaltliche Berufsrecht in all seinen Facetten (über 100 Veröffentlichungen).
Nach Beendigung des Studiums und Referendariats (mit Station im
Bundesjustizministerium im für das anwaltliche Berufsrecht zuständigen Referat
R B 1) in Köln wurde er an der Universität zu Köln mit einer Arbeit zum Thema
„Strafrechtlicher Parteiverrat und berufsrechtliches Verbot der Vertretung
widerstreitender Interessen“ promoviert, für die ihm 2009 von der
Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln der
CBH-Promotionspreis verliehen wurde. 2024 erfolgte – für seine
Veröffentlichungen zum Thema „Anwaltschaft und Anwaltsrecht in einem sich
wandelnden Rechtsdienstleistungsmarkt“ – die Habilitation durch die
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln und die Verleihung der
venia legendi für die Fachgebiete „Bürgerliches Recht, Anwaltsrecht und
Rechtsdienstleistungsrecht“. Christian Deckenbrock ist u.a. Mitherausgeber
eines Kommentars zum Rechtsdienstleistungsgesetz (Deckenbrock/Henssler, RDG, 5.
Aufl. 2021, Verlag C.H. Beck) sowie Mitautor eines Lehrbuchs zum anwaltlichen
Berufsrecht (Deckenbrock/Özman, Anwaltliches Berufsrecht, 2022, Hagener
Wissenschaftsverlag), eines Kommentars zur Bundesrechtsanwaltsordnung
(Henssler/Prütting, BRAO, 6. Aufl. 2024, Verlag C.H. Beck) und eines Handbuchs
zum Sozietätsrecht (Henssler/Streck, Handbuch Sozietätsrecht, 2. Aufl. 2011,
Verlag Dr. Otto Schmidt). Er ist zudem Mitherausgeber des Anwaltsblatts
(AnwBl), Ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP) und
Mitglied des Beirats der Juristischen Schulung (JuS). 2022 wurde ihm durch die
Fachschaft Jura der Universität zu Köln der Lehrpreis für „herausragende
Leistungen im Bereich der Lehre, insbesondere für Angebote im Grundstudium
& Examensvorbereitung“ zugedacht.
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