
ABGESAGT Das Auto als Waffe – Verteidigung im Grenzbereich zwischen Alltagskriminalität und Verbrechensvorwurf (08.10.2026)
Verkehrsstrafverfahren
eskalieren zunehmend in Deliktsbereiche, die früher Ausnahmefälle waren.
Strafschärfungsbemühungen des Gesetzgebers etwa im Bereich der
Widerstandsdelikte (§§ 113, 114 StGB) und weitreichende Tatbestandsauslegung
durch die Strafgerichte verschärfen diese Entwicklung.
Nach schweren Kollisionen und riskanten Fahrmanövern, aber auch in banalen Fällen emotional geladener Kontroll- und Konfliktsituationen im Straßenverkehr steht so heute nicht selten im Raum, dass ein Fahrzeug als qualifizierendes Tatmittel gezielt eingesetzt wurde. Für die Verteidigung entscheidet die dogmatisch belastbare Einordnung früh über die Richtung des Verfahrens, den Strafrahmen und die Nebenfolgen. Denn mit der Herstellung des Bezuges einer gewaltassoziierten Straftat zum Straßenverkehr wird regelmäßig auch der Entzug der Fahrerlaubnis Verfahrensgegenstand und aus einem geldstrafefähigen Delikt wird womöglich ein nicht mehr bewährungsfähiges Verbrechen.
Das Webinar vermittelt eine verteidigerorientierte Arbeitsstruktur für diese Grenzfälle. Behandelt werden die materiell-rechtlichen Kriterien der Vorsatzprüfung sowie die typische Beweis- und Verfahrenspraxis, die in der Hauptverhandlung die Weichen stellt.
Schwerpunkte:
- Fallgruppen „KFZ als Tatmittel“: Konfliktsituationen, Fahrmanöver, Kollisionsgeschehen, Nachfahrt- und Verfolgungslagen
- Abgrenzung Fahrlässigkeit und Vorsatz - Gefahrenzusammenhang und Qualifikationsvorsatz anhand der aktuellen Rechtsprechung des BGH und einzelner Obergerichte
- Täterschaft und Teilnahme: Strafbarkeitsrisiken für Beifahrer sowie Fahrzeughalter- und Eigentümer
- Konkurrenz- und Qualifikationsfragen: Körperverletzungsdelikte, Gefährdungsdelikte, versuchte Tötungsdelikte, ggf. § 315d/§ 315c/§ 315b als Begleitvorwürfe
- Beweis- und Sachverständigenpraxis: Unfallrekonstruktion, Spurenbild, Video, Fahrzeugdaten; typische Fehlerquellen der Indizienwürdigung
Anmerkung: Der Referent berücksichtig gerne Anregungen und
Fragen der Teilnehmenden. Diese können Sie im Vorfeld an die folgende
E-Mail-Adresse übersenden: seminar@anwaltverlag.de;
wir leiten die Anfragen gerne an Herrn Theis weiter.
Zielgruppe: Rechtsanwälte sowie Fachanwälte für
Verkehrsrecht
Normalpreis: 109,00 EUR (zzgl. MwSt.)
Vorzugspreis für Abonnenten des Infobriefs VRR -
VerkehrsRechtsReport sowie Mitglieder der ARGE Verkehrsrecht: 99,00 EUR
(zzgl. MwSt.)
Für alle Webinare erhalten Sie eine
Fortbildungsbescheinigung gem. § 15 FAO vom Deutschen Anwaltverlag.
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Ihr Referent: Malte Theis

Richter am Amtsgericht; Lehrbeauftragter an der Hochschule
des Bundes für öffentliche Verwaltung, Brühl
… trat 2011 in den Justizdienst des Landes
Nordrhein-Westfalen ein. Seit 2013 war er zunächst als Beisitzer einer
Schwurgerichtskammer sowie in der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts
Bonn und sodann bei dem Amtsgericht Euskirchen schwerpunktmäßig mit Strafsachen
und Freiheitsentziehungssachen befasst. Von 2014 bis 2018 und sodann wieder ab
2020 war er zudem zuständig für sämtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren des
Sprengels Euskirchen und hat sich hierbei insbesondere auf Verkehrsstraftraten
und Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisiert. In den Jahren 2018 bis 2020 war
Herr Theis bei dem Verwaltungsgericht Köln, dort u.a. in der Kammer für
Beamtenrecht, tätig.
Über jahrelange intensive Zusammenarbeit mit
Strafverteidigern und tausende Stunden Hauptverhandlungsleitung hat Herr Theis
sich intensiv auch mit der Perspektive des Anwalts vor Gericht
auseinandergesetzt und die Kommunikation der professionellen Prozessbeteiligten
untereinander in den Fokus gesetzt. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit
als Fortbildungsreferent bildet daher stets die Förderung von Transparenz und
planerischem Verständnis für den Prozess mit dem Ziel eines effektiven und dem
Mandanten nützlichen Ausschöpfens der Gestaltungsrechte der Verteidigung auf
der Grundlage dogmatisch fundierter, aber immer auch praxisbezogener Rechts-
und Rechtsprechungskenntnis.
Herr Theis prüft als Mitglied der Justizprüfungsämter Köln
und Düsseldorf regelmäßig im juristischen Staatsexamen. Er unterrichtet des
Weiteren Bundespolizeibeamte als Lehrbeauftragter der Hochschule des Bundes für
öffentliche Verwaltung in Brühl sowie im Rahmen von Fortbildungslehrgängen für
Aufstiegsbeamte in den Bereichen Staats- und Verfassungsrecht, Haftrecht und
Strafprozessrecht. Zuletzt ordentlicher Referent des Verkehrsgerichtstages 2024
in Goslar ist Herr Theis unter anderem Mitautor des im ZAP-Verlag erschienenen
und von RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D. herausgegebenen Werks „Handbuch für das
straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren“.
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