FAQ Seminare

§ 15 FAO, Präsenz & Nicht-FAO-Seminare

Live-Online-Seminar, Präsenzveranstaltung oder Nicht-FAO-Seminar – Juristische Fachseminare bietet seit 1996 flexible Fortbildungswege für Fachanwältinnen und Fachanwälte. Diese FAQ-Seite beantwortet die wichtigsten Fragen zu Formaten, Stundenumfang, Anerkennung und Nachweisen, damit Sie Ihre Jahresfortbildung sicher und effizient planen können.

LIVE ONLINE Seminare

nach § 15 FAO

1.1 Teilnahme, Ablauf und technische Voraussetzungen

Wie läuft ein Online Seminar konkret ab?

Sie erhalten vorab die Zugangsdaten, loggen sich möglichst zehn Minuten vor Beginn in den virtuellen Seminarraum ein und verfolgen den Vortrag live am Bildschirm. Über den Chat oder das Mikrofon können Sie Fragen stellen. Die Unterlagen werden in der Regel digital per E-Mail bereits im Voraus zum Seminarbeginn bereitgestellt.

Während des Seminars finden Anwesenheitskontrollen statt, die unsere Moderatorinnen und Moderatoren durchführen.

Im Anschluss erhalten Sie Ihre Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO per E-Mail an dieselbe Adresse zugeschickt, an die Sie auch bereits Ihre Zugangsdaten erhalten haben.

Wie viele §-15-FAO-Stunden umfasst eine Online Veranstaltung?

Die meisten Online Seminare umfassen 2,5 Fortbildungsstunden, umfangreichere Veranstaltungen 5 Fortbildungsstunden nach § 15 FAO. Die genaue Stundenanzahl finden Sie zudem auf der Website.

1.2 Fortbildungsstunden und Anrechenbarkeit nach § 15 FAO

Kann ich meine kompletten §-15-FAO-Fortbildungsstunden online absolvieren?

Ja, bei Juristischen Fachseminaren können Sie Ihr komplettes Fortbildungskontingent von 15 Stunden je Fachgebiet über Online Seminare absolvieren oder beispielsweise mit bis zu fünf Fortbildungsstunden in unserem Angebot an Selbststudium kombinieren.

Kann ein Online Seminar für mehrere Fachanwaltstitel angerechnet werden?

Ein Seminar kann immer nur für den Fachanwaltstitel in einem Rechtsgebiet angerechnet werden. Sofern ein Seminar für mehrere Rechtsgebiete ausgeschrieben ist und Sie in mehreren dieser Rechtsgebiete einen Fachanwaltstitel haben, müssen Sie selbst entscheiden, für welchen Fachanwaltstitel Sie die Fortbildung anrechnen lassen wollen.

Eignen sich die Seminare auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel?

Viele Seminare sind so konzipiert, dass auch spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel von den Inhalten profitieren. Maßgeblich sind Ihr Tätigkeitsgebiet und Ihre Vorkenntnisse.

1.3 Anwesenheitskontrolle und Teilnahmebescheinigung

Wie finden die Anwesenheitskontrollen statt?

Während des Seminars werden Sie zu verschiedenen Zeiten gebeten, Ihre Anwesenheit zu bestätigen. Dafür wird eine Umfrage mit einem Freitextfeld eingeblendet, in das Sie Ihren Vor- und Nachnamen eintragen. Ihre Anwesenheit gilt als bestätigt, wenn Sie dies erfolgreich getan haben; erst dann kann Ihnen eine Teilnahmebestätigung bzw. ein Zertifikat ausgestellt werden.

Wie wird sichergestellt, dass die Teilnahme nach § 15 FAO anerkannt wird?

Die Eingabe Ihres Namens bei der Anwesenheitskontrolle (siehe vorheriger Punkt) entspricht der Unterschrift auf der Namensliste bei Präsenzveranstaltungen. Die Online Seminare sind den Präsenzveranstaltungen gleichgestellt, da sie die Interaktion der Referentin/des Referenten mit den Teilnehmenden sowie der Teilnehmenden untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sicherstellen.

§ 15 FAO – Fortbildung:

„(2) Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeiten der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden.“

Die Anerkennung im Einzelfall obliegt jedoch stets der jeweils zuständigen Kammer.

Wie wird die Teilnahme bei der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen?

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung mit Thema, Datum, Referent und Anzahl der anrechenbaren Stunden nach § 15 FAO. Diese Teilnahmebescheinigung können Sie direkt bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen.

1.4 Organisation, Unterlagen und individuelle Fragen

Können Online Seminare, Präsenzseminare und Selbststudium kombiniert werden?

Ja, Sie können Ihre Jahresfortbildung flexibel aus Online Seminaren, Präsenzveranstaltungen und Selbststudium kombinieren. So lassen sich beispielsweise kompakte Online-Slots mit einem konzentrierten Präsenzseminar oder ergänzendem Skriptstudium (letzteres mit bis zu fünf Stunden) verbinden.

Was gilt, wenn ich zu spät komme oder das Seminar vorzeitig verlassen muss?

Da in unseren Zertifikaten eine Anwesenheit von 2,5 bzw. 5 Stunden zertifiziert wird, können wir bei geringerer Anwesenheitsdauer kein Zertifikat ausstellen. Sollten Sie bereits ahnen, dass dies zeitlich nicht umzusetzen sein wird, raten wir Ihnen frühzeitig umzubuchen.

Kann ich Fragen bereits im Vorfeld des Seminars einreichen?

Wir begrüßen es, wenn Sie Ihre Fragen im Laufe des Seminars direkt an unsere Referent/innen richten.

Erhalte ich die Seminarunterlagen auch im Nachgang noch einmal?

Sie können Sie Seminarunterlagen auch nach dem Ende des Seminars in Ihrem Kundenkonto abrufen.

Präsenzveranstaltungen

im In- und Ausland („Seminare & Genießen“)

2.1 Veranstaltungsorte, Termine und Seminarkonzept

Wo und wann finden die Präsenzveranstaltungen statt?

Im Frühjahr und Herbst eines Jahres bieten wir Präsenzfortbildungen auf Mallorca an. Hinzu kommen im Herbst wechselnde Reiseziele wie Sevilla, Meran oder Gardasee. Weitere Informationen über die nächsten Präsenzveranstaltungen finden Sie hier: https://www.juristische-fachseminare.de/seminare-und-geniessen/

2.2 Fortbildungsumfang und Buchungsmöglichkeiten

Wie viele Stunden Pflichtfortbildung können bei den Präsenzveranstaltungen absolviert werden?

Die meisten Tagesseminare, die im Ausland stattfinden, umfassen 5 Zeitstunden und finden an drei aufeinanderfolgenden Tagen statt, sodass bis zu 15 Stunden im Rahmen eines Präsenzblocks erlangt werden können.

Bei innerdeutschen Veranstaltungsorten umfasst der zweite Seminartag häufig 10 Zeitstunden, sodass die gesamte Präsenzveranstaltung sich nur über zwei Tage erstreckt und dennoch bis zu 15 Stunden Fortbildung absolviert werden können.

Müssen zwingend 15 Stunden Fortbildung gebucht werden?

Nein, Sie können auch nur 5 oder 10 Zeitstunden buchen. Die gebuchten Seminare müssen auch nicht an aufeinanderfolgenden Tagen oder im selben Rechtsgebiet stattfinden – sofern Sie mehrere Fachanwaltstitel haben und Seminare in verschiedenen Rechtsgebieten interessant finden.

2.3 Leistungen, Reiseorganisation und Rahmenprogramm

Was ist in den Seminarpreisen enthalten?

Neben der Teilnahme am Seminar selbst ist ein umfangreiches Skript enthalten, welches Sie im Voraus digital als PDF zugeschickt bekommen.

Kosten für An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung sind nicht im Preis enthalten.

Liegt das Seminarskript in ausgedruckter Form während der Veranstaltung vor?

Nein, die Juristischen Fachseminare legen keine ausgedruckten Seminarskripte aus. Um den Teilnehmenden die Kosten für Druck und Lieferung zu ersparen sowie aus ressourcenschonenden Gründen werden unsere Skripte digital als PDF-Dateien an Sie verschickt. So können Sie individuell entscheiden, ob Sie das Skript an einem elektronischen Endgerät lesen und bearbeiten oder selbst ausdrucken möchte.

Muss ich Anreise und Hotel selbst buchen, oder stehen Zimmerkontingente zur Verfügung?

In der Regel müssen Unterbringung und Anreise selbst gebucht werden. Sofern Zimmerkontingente zur Verfügung stehen, wird dies in unseren Veranstaltungen gesondert ausgewiesen.

Können Begleitpersonen mitreisen und am GetTogether / Rahmenprogramm teilnehmen?

Gerne können Sie auch für Begleitpersonen das GetTogether und/oder das Rahmenprogramm buchen und daran teilnehmen.

Kann ich spontan zum GetTogether erscheinen?

Wir empfehlen Ihnen, sich vorher online für das GetTogether anzumelden, damit wir das Angebot an Speisen und Getränken zuverlässig kalkulieren können. Sie können aber, wenn Sie sich spontan dafür entscheiden, auch noch am Abend selbst am GetTogether dazustoßen. Bitte wenden Sie sich hierfür an unsere Betreuung vor Ort. Per Unterschrift auf der Anwesenheitsliste bestätigen Sie dann kurz Ihre Buchung. Nach der Veranstaltung wird Ihnen dann der Unkostenbeitrag in Rechnung gestellt.

Welche Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen gelten für Präsenzveranstaltungen?

Bis 30 Tage vor Seminarbeginn kann kostenfrei storniert werden.

2.4 Anwesenheitsnachweis, Bescheinigungen sowie Stornierung und Umbuchung

Wie erfolgt der Anwesenheitsnachweis bei Präsenzveranstaltungen?

Bei unseren Präsenzveranstaltungen unterschreiben Sie mehrmals während des Seminars auf einer Anwesenheitsliste.

Wie wird die Teilnahme bei der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen?

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Bescheinigung mit Thema, Datum, Referent/in und Anzahl der anrechenbaren Stunden nach § 15 FAO. Diese Teilnahmebescheinigung können Sie direkt bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen.

Können Online Seminare, Präsenzseminare und Selbststudium kombiniert werden?

Ja, Sie können Ihre Jahresfortbildung flexibel aus Online Seminaren, Präsenzveranstaltungen und Selbststudium kombinieren. So lassen sich beispielsweise kompakte Online-Slots mit einem konzentrierten Präsenzseminar oder ergänzendem Skriptstudium verbinden.

Nicht-FAO-Seminare

Kanzlei- und Notariats-Webinare

3.1 Zielgruppen, Inhalte und Besonderheiten der Nicht-FAO-Fortbildungen

Wie unterscheiden sich Kanzlei- und Notariats-Seminare von den FAO-Fortbildungen?

Kanzlei- und Notariats-Seminare sind als Nicht-FAO-Fortbildungen konzipiert und richten sich explizit an ganze Teams, nicht nur an Fachanwältinnen und Fachanwälte. Sie ergänzen die fachanwaltliche Fortbildung nach § 15 FAO um Themen wie Kanzleimanagement, Teamorganisation und praktische Abläufe in Kanzlei und Notariat.

Welche Themen decken die Kanzlei-Seminare (Nicht-FAO) ab, und für wen sind sie gedacht?

Die Kanzlei-Seminare sind Nicht-FAO-Webinare für Anwältinnen und Anwälte sowie Kanzleimitarbeitende, die gemeinsam ihre Zusammenarbeit im Kanzleialltag verbessern möchten. Themenschwerpunkte sind u. a. Kommunikation und Führung im Team, effiziente Abläufe in der Kanzlei, Gebühren- und Kostenrecht sowie der professionelle Umgang mit Mandantinnen und Mandanten.

Für welche Zielgruppen sind die Notariats-Seminare konzipiert?

Die Notariats-Seminare richten sich an Notarinnen und Notare, Büroleitungen, Notarfachangestellte, Quereinsteiger und Auszubildende im Notariat. Angeboten werden praxisnahe Fortbildungen zu Beurkundung, Vollzug, Kostenrecht und Organisation, damit alle Teammitglieder im Notariat auf dem aktuellen Stand bleiben.

3.2 Teilnahmebescheinigungen, Anrechnungsmöglichkeiten und organisatorische Hinweise

Können Nicht-FAO-Seminare als Fortbildung nach § 15 FAO oder § 43a BRAO angerechnet werden?

Nein, Seminare die nicht als FAO-Fortbildung konzipiert sind, können auch nicht als solche angerechnet werden. Das gleiche gilt für das anwaltliche Berufsrecht.

Erhalten Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung?

Ja, Sie erhalten im Nachgang eine digitale Teilnahmebescheinigung.

Bieten Sie Inhouse-Schulungen für ganze Kanzlei- oder Notariatsteams an?

Nein, wir können aus organisatorischen Gründen keine Inhouse-Schulungen anbieten.