Fortbildungsseminar "Arbeitsrecht Aktuell" in Hamburg am 24. April 2020

Freitag, den 24. April 2020, von 8.30 Uhr bis 19.45 Uhr
10 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
10, 7,5 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!

Seminar-Kennziffer: 12020210

Tagungsort:

Empire Riverside Hotel
Bernhard-Nocht-Str. 97
20359 Hamburg
Telefon 040 / 31 11 9 - 0
http://www.empire-riverside.de
Das Hotel liegt auf der Reeperbahn/St. Pauli in exponierter Lage und ist sehr gut auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
mehr Infos zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise

Teil 1: 08.30 bis 11.00 Uhr - 2,5 Zeitstunden

2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Thema: Aktuelle Rechtsprechung zum Entgelt, Ausschlussfristen, Annahmeverzug, Reise- und Umkleidezeiten sowie Entgeltfortzahlung

Referent(en):  Dr. Rüdiger Linck, Vizepräsident des Bundesarbeitsgerichts und Vors. Richter am Bundesarbeitsgericht (5. Senat), Erfurt

 

In den vergangenen Jahren hat sich die Rechtsprechung zu Fragen des Arbeitsentgelts vielfältig weiterentwickelt. Im Zentrum stehen nicht nur die Vergütung von Reise-, Wege- und Umkleidezeiten, sondern auch Bonuszahlungen, Annahmeverzugsvergütung und nicht zuletzt die Wirksamkeit von Ausschlussfristen.

Der Vortrag bietet hierzu einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung. Er wird abgerundet mit Hinweisen zu neueren Entscheidungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Teil 2: 11.15 bis 13.45 Uhr - 2,5 Zeitstunden

2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Thema: Urlaubsrecht im Umbruch - Neue Vorgaben aus Luxemburg

Referent(en): Dr. Jens Suckow, Richter am Bundesarbeitsgericht (9. Senat), Erfurt

 

Das Urlaubsrecht, das jahrelang ein arbeitsrechtliches Schattendasein fristete, hat sich in den letzten Jahren zum Hotspot der Rechtsprechung sämtlicher Instanzen gewandelt. Dezidierte Vorgaben des EuGHs zwingen das Bundesarbeitsgericht zu einer Neujustierung althergebrachter urlaubsrechtlicher Grundsätze. Im Ergebnis bleibt kaum ein Stein auf dem anderen. Das belegen viele der folgenden für die betriebliche Praxis eminent wichtigen Entscheidungen, unter anderem bezüglich der Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers, der Umrechnung des Urlaubsanspruchs von Teilzeitbeschäftigten und des Kürzungsrechts des Arbeitgebers bei Elternzeit.

  • Kein Verfall von Urlaubsansprüchen, wenn der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten gegenüber dem Arbeitnehmer nicht nachkommt (BAG 19. Februar 2019 - 9 AZR 423/16 -)
  • Urlaubsansprüche während der Elternzeit: Kürzungsrecht des Arbeitgebers (BAG 19. März 2019 – 9 AZR 495/17 –)
  • Urlaubsentgelt bei Verringerung der Teilzeitquote (BAG 20. März 2018 – 9 AZR 486/17 –)
  • Urlaubsansprüche bei Sonderurlaub (BAG 19. März 2019 – 9 AZR 315/17 –)
  • Urlaubsansprüche in der Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell (BAG vom 24. September 2019 – 9 AZR 481/18 –)
  • Urlaubsabgeltung und Ausschlussfristen in Formulararbeitsverträgen (BAG 24. September 2019 – 9 AZR 532/18 –)

Das Seminar behandelt den derzeitigen Rechtsstand und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Anhand zahlreicher Beispielsfälle zeigt unser Referent Fallstricke in der betrieblichen Praxis auf und gibt Handlungsempfehlungen, die helfen, die immer zahlreicher werdenden Klippen ohne Schaden für die Parteien des Arbeitsvertrages zu umschiffen.

Teil 2: 14.15 bis 19.45 Uhr - 5 Zeitstunden

5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht

Thema: Personalabbau: betriebsbedingte Kündigung und Sozialplanverhandlungen

Referent(en): Rechtsanwalt Jan Ruge, Fachanwalt für Arbeitsrecht, rugekrömer Fachanwälte für Arbeitsrecht Partnerschaftsgesellschaft mbB, Hamburg

 

Betriebsbedingte Kündigungen und Sozialplanverhandlungen: beide Themen sind zentral für die anwaltliche Praxis, wenn es um Personalabbau geht. Was ist aus Arbeitgeber und aus Arbeitnehmersicht zu beachten? Wie führt man Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen?

1. Betriebsbedingter Kündigung - Chancen und Risiken aus AG- und AN-Sicht

Die betriebsbedingte Kündigung spielt nach wie vor die wichtigste Rolle in der arbeitsrechtlichen Praxis. Insbesondere die Digitalisierung der Arbeitswelt zwingt Unternehmen zum Umbau von Personalstrukturen, was regelmäßig zum Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten führt. Die Rechtsprechung auf diesem Gebiet entwickelt sich stetig fort.

Das Seminar soll die Teilnehmer auf typische praxisrelevante anwaltliche Probleme rund um die betriebsbedingte Kündigung aufmerksam machen. Hierzu gehören auch Musterformulierungen wie Empfehlungen zur optimalen taktischen Vorgehensweise. Das Seminar richtet sich gleichermaßen an Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter.

Im Einzelnen:

  • Empirische Daten zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Unternehmerischen Entscheidung
    - Gerichtliche Überprüfbarkeit der unternehmerischen Entscheidung
    - innerbetrieblicher Grund
    - Außerbetrieblicher Grund
  • Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses
    - Abgrenzung unternehmensbezogener oder konzernbezogener Beschäftigungsbedarf
    - Vergleichbarkeit der Arbeitsplätze
    - Beweislastverteilung zwischen den Parteien
    - Praxisrelevante Beispielfälle und Formulierungsempfehlungen
  • Sozialauswahl
    - Bildung von Vergleichsgruppen
    - Leistungsträgerregelung
    - Häufige Fehler in der Praxis
    - Formulierungsempfehlungen zur Durchführung der Sozialauswahl

 

2. Interessenausgleich und Sozialplan in der Praxis

Die arbeitsrechtliche Begleitung von Betriebsänderungen stellt sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranwälte aufgrund des Umfangs und der Komplexität der Materie regelmäßig vor Herausforderungen. Diese Seminarveranstaltung vermittelt sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranwälten die notwendigen Kenntnisse für den Umgang mit Betriebsänderungen in der anwaltlichen Praxis. Anhand von Mustern aus der Praxis werden die Teilnehmer für relevante Probleme und häufige Fehlerquellen rund um Betriebsänderungen sensibilisiert. Neben Musterformulierungen werden den Teilnehmern auch bewährte Vorgehensweisen und Verhandlungstaktiken an die Hand gegeben. Darüber hinaus werden die wichtigsten Grundsatzentscheidungen und auch aktuelle Urteile zum Thema Betriebsänderung vorgestellt.

Im Einzelnen:

  • Voraussetzungen einer mitbestimmungspflichtigen Betriebsänderung
  • Gesetzlich geregelte Formen von Betriebsänderungen
  • Erforderlichkeit einer Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats
    - Anzeige- und Unterrichtungspflichten
    - Form der Unterrichtung
    - Zeitpunkt der Unterrichtung
    - Umfang des Informationsanspruchs
  • Interessenausgleich
    - Abgrenzung zwischen Interessenausgleich und Sozialplan
    - Mögliche Regelungsinhalte eines Interessenausgleichs
    - Verfahren vor der Einigungsstelle
    - Beispielfälle aus der Praxis zum Thema Interessenausgleich
  • Sozialplan
    - Erzwingbarkeit eines Sozialplans
    - Zulässige Regelungsinhalte von Sozialplänen
    - Typische Regelungsinhalte von Sozialplänen
    - Beispielfälle aus der Praxis zum Thema Sozialplan
  • Praxistipps für die Verhandlungsführung

 

"Tagesaktuelle" Entscheidungen werden selbstverständlich von den Referenten aufgenommen!

Zeitplan:

vormittags - 5 Stunden Unterricht

08.30 bis 11.00 Uhr Unterricht
11.00 bis 11.15 Uhr Pause mit Kaffee/Tee, Snacks und Obst
11.15 bis 13.45 Uhr Unterricht
13.45 bis 14.15 Uhr Mittagessen/Mittagspause

nachmittags - 5 Stunden Unterricht

14.15 bis 15.45 Uhr Unterricht
15.45 bis 16.00 Uhr Pause mit Kaffee/Tee, Kuchen
16.00 bis 17.00 Uhr Unterricht
17.00 bis 17.10 Uhr "Cola"-Pause
17.10 bis 18.40 Uhr Unterricht
18.40 bis 18.45 Uhr Kleine Pause
18.45 bis 19.45 Uhr Unterricht

insgesamt 10 Stunden Unterricht

Die Teilnahmegebühren im Inland:

enthalten umfangreiche, aktuelle und gedruckte Tagungsunterlagen, Mittagsimbiss** sowie Tagungs- und Pausengetränke.

Zeitdauer    Standard    Ermäßigung* Ihr Preisvorteil 
10-Std. € 329,-    € 279,-  € 50,-
7,5-Std.     € 279,-    € 229,-   € 50,-
5-Std.     € 219,-    € 169,-   € 50,-

Alle Teilnahmegebühren für Fortbildungsseminare zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

* Ermäßigung:
für Referendare
für Assessoren
(Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
für Junganwälte (Zulassung nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
für Mehrbucher: ab dem 2. Seminar im Kalendarjahr, personengebunden, nicht Kanzlei bezogen

** Der Mittagimbiss ist nur bei den 7,5h- oder 10h-Tagesseminaren enthalten!

Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren.
Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Seminarpreis zu zahlen. Natürlich können Sie ohne Mehrkosten einen Ersatzteilnehmer benennen.

Menü

Zu unseren Fortbildungsseminaren gem. § 15 FAO im Ausland:

NEU Mallorca im Mai 14./15./16. Mai 2020 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Medizinrecht (nur 14. und 15. Mai 2020 möglich), Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht (nur 16. Mai 2020 möglich), Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht

Venedig im Herbst 1./2./3. Oktober 2020 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

Mallorca im Herbst 22./23./24. Oktober 2020 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht

Mallorca 11./12./13. März 2021 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht