Freitag, den 22. Juni 2018, von 8.30 Uhr bis 19.45 Uhr
10 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht an einem Tag!
zugleich 5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Strafrecht
10, 7,5 oder 5 Stunden Fortbildung buchbar!
Tagungsort:
Centro Hotel Bristol (ehemals Günnewig Hotel Bristol)
Prinz-Albert-Str. 2
53113 Bonn
Telefon: 02 28 / 2698 - 0
Telefax: 02 28 / 26 98 - 222
https://www.centro-hotels.de/de/standorte/bonn/Centro_Hotel_Bristol_Bonn/Centro_Hotel_Bristol_Bonn.html
Nur ca. 250 m vom Hauptbahnhof Bonn entfernt, nur wenige Gehminuten vom Bahnhof und zur Innenstadt.
mehr Infos zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise
Freitag, den 22. Juni 2018, von 8.30 Uhr bis 19.45 Uhr - 10 Stunden
Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht, auch 7,5 oder 5 Stunden buchbar!
Teil 1: Freitag, den 22. Juni 2018, von 08.30 bis 13.45 Uhr - 5 Zeitstunden
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht oder im im Strafrecht
Referent(en): DUO: Rechtsanwalt Dr. Jochen Keilich LLM. (Exeter), Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Rechtsanwalt Dr. Philipp Horrer, Fachanwalt für Strafrecht, Berlin
Thema: HR* Compliance an den Schnittstellen Arbeitsrecht, Strafrecht und Datenschutz
*HR = „Human Resource“, d.h. Personalwirtschaft
Das Seminar soll sich mit einem sehr wichtigen Bereich der Compliance von Unternehmen befassen und betrifft dabei die Schnittstellen Arbeitsrecht, Strafrecht und Datenschutz. Dabei sollen die folgenden Punkte angesprochen werden:
Die aktuelle Rechtsprechung wird berücksichtigt und in praktischen Fallbeispielen anschaulich dargestellt.
Teil 2: Freitag, den 22. Juni 2018, von 14.15 bis 17.00 Uhr - 2,5 Zeitstunden
5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
Referent(en): Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator, Fuhlrott Hiéramente & von der Meden Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Hamburg und Professor für Arbeits- und Wirtschaftsrecht und Studiendekan Wirtschaftsrecht & Human Resources Management der Hochschule Fresenius Hamburg
Thema: Arbeitsrecht und Neue Medien
Für "online" wie "offline" gilt das „gleiche“ Arbeitsrecht. Gleichwohl vergeht kaum eine Woche, in der nicht über öffentlichkeitswirksame Äußerungen von Arbeitnehmern in sozialen Medien berichtet wird. Die im Zusammenhang mit „neuen Medien“ zu beachtenden Besonderheiten mit Blick auf Kündigung, Pflichtverletzung, Beweisverwertung, Mitbestimmungsrechte werden anhand der jüngsten Rechtsprechung dargestellt.
Das Thema ist hochaktuell. Das BAG hat am 27. Juli 2017 eine weitere spannende Entscheidung zu Keyloggern zur Mitarbeiterüberwachung erlassen. Ein "Keylogger" ist ein sogenannter Tasten-Protokollierer, der dazu dient, sämtliche Tastenanschläge des Computernutzers zu speichern und zu überwachen. Er kann als Programm auf einem Computer installiert oder als Hardware-Modul zwischen den Rechner und die Tastatur gesteckt werden. Dabei werden auch hochsensible Daten, wie persönliche Passwörter und PINs, miterfasst. Das bei Geheimdiensten und Hackern beliebte Tool bahnt sich immer mehr den Weg in die Arbeitswelt.
Einen Überblick über den Vortragsinhalt gibt die nachfolgende Grobgliederung:
Teil 3: Freitag, den 22. Juni 2018, von 17.10 bis 19.45 Uhr - 2,5 Zeitstunden
2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht
Referent(en): Prof. Dr. Gregor Thüsing LL.M., Institut für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit, Universität Bonn
Thema: Gestaltung variabler Vergütung: Spagat zwischen Anreiz und Flexibilität
Variable Vergütungselemente sind seit jeher fester Bestandteil zahlreicher Arbeitsverträge. Neben Förderung von Leistung und Motivation werden Mitarbeiter am eigenen wie auch am hierdurch bewirkten Unternehmenserfolg beteiligt. Flexibilität in der Vergütung bietet zudem die Möglichkeit, den Kostenaufwand der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung des Unternehmens anzupassen. Alles scheint hiernach für Incentives zu sprechen. Zunehmende Probleme stellen sich aus Arbeitgebersicht allerdings in der sich immer feiner ausdifferenzierenden AGB-Rechtsprechung des BAG zur variablen Vergütung dar. Nicht selten führen schlecht formulierte Klauseln in die Unwirksamkeit und damit oft zum Maximalertrag auch für den leistungsschwachen Mitarbeiter. Auch das aufgrund nicht mehr zu überblickender Komplexität in sich zusammenbrechende variable Vergütungskonstrukt bedeutet hier Gefahr.
Im Einzelnen:
vormittags
08.30 bis 11.00 Uhr Unterricht
- 2,5 Stunden -
11.15 bis 13.45 Uhr Unterricht
- 2,5 Stunden -
13.45 bis 14.15 Uhr Mittagsimbiss/Mittagspause
nachmittags
14.15 bis 15.45 Uhr Unterricht
16.00 bis 17.00 Uhr Unterricht
- 2,5 Stunden -
17.10 bis 18.40 Uhr Unterricht
18.45 bis 19.45 Uhr Unterricht
- 2,5 Stunden -
insgesamt 10 Stunden
enthalten umfangreiche, aktuelle und gedruckte Tagungsunterlagen, Mittagsimbiss** sowie Tagungs- und Pausengetränke.
Zeitdauer | Standard | Ermäßigung* | Ihr Preisvorteil |
10-Std. | € 329,- | € 279,- | € 50,- |
7,5-Std. | € 279,- | € 229,- | € 50,- |
5-Std. | € 219,- | € 169,- | € 50,- |
Alle Teilnahmegebühren für Fortbildungsseminare zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
* Ermäßigung:
für Referendare
für Assessoren (Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
für Junganwälte (Zulassung nicht länger als 3 Jahre zurückliegend)
für Mehrbucher: ab dem 2. Seminar im Kalendarjahr, personengebunden, nicht Kanzlei bezogen
** Der Mittagimbiss ist nur bei den 7,5h- oder 10h-Tagesseminaren enthalten!
Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren.
Nach diesem Zeitpunkt ist auch bei Nichtteilnahme der volle Seminarpreis zu zahlen. Natürlich können Sie ohne Mehrkosten einen Ersatzteilnehmer benennen.
Meran/Südtirol im Herbst 4./5./6. Oktober 2018 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
Mallorca im Herbst 25./26./27. Oktober 2018 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht
Mallorca im Frühjahr 21./22./23. März 2019 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht
Gardasee im Herbst 3./4./5. Oktober 2019 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht