In unseren LIVE ONLINE Seminaren können Sie den Vortrag des Referenten/der Referentin live über das Internet verfolgen. Auf Ihrem Bildschirm sehen und hören Sie den Referenten/die Referentin in Aktion, dazu sehen Sie die PowerPoint-Präsentation. Ganz wie in einer Präsenzveranstaltung, nur hier von zu Hause, von Ihrem Büro oder von Ihrem Urlaubsort aus! Per Zuschaltung Ihres Mikrofons und/oder über den textbasierte Chat können Sie mit dem Referenten oder den anderen Mitteilnehmer kommunzieren und insbesondere Ihre Fragen zu stellen.
Eine wirklich gute Alternative zum Präsenzseminar: "Ich hatte mir vor der Corona-Situation als regelmäßiger Besucher von Präsenzveranstaltungen nicht vorstellen können, dass auch ein Online-Seminar so kurzweilig und produktiv sein kann. Das jeweilige Zeitfenster von 2,5 Stunden lässt sich sehr gut mit dem Kanzleialltag verbinden."
Mittwoch, den 9. Dezember 2020, von 13.45 bis 16.30 Uhr
geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 2 im Bank- und Kapitalmarktrecht
Referent: Dr. Bernhard Dietrich, Richter am Kammergericht (Senat für Streitigkeiten aus Bank- und Finanzgeschäften), Berlin
Es erstaunt angesichts der gegenwärtigen Zinslandschaft nicht, dass Vereinbarungen, die die Anpassung einer Verzinsung während der Laufzeit eines Finanzdienstleistungsvertrags vorsehen, besonderem Interesse ausgesetzt sind.
Zinsanpassungs- und Zinsänderungsklauseln werden dabei seit jeher durch eine differenzierte Rechtsprechung des BGH begleitet und begrenzt. Unlängst kam hier das OLG Dresden zu der vielbeachteten Einschätzung, Sparer könnten bei Prämiensparverträgen Zins-Nachforderungen erheben, weil sich eine Stadt- und Kreissparkasse mit einer recht üblichen Zinsklausel ein unzulässiges einseitiges Bestimmungsrecht eingeräumt habe. Es stellt sich danach die Frage, wie eine so entstandene Vertragslücke zu füllen wäre.
Bei Vereinbarung variablen Zinses durch Bezugnahme auf einen Referenzzinssatz kommt dagegen das Phänomen des negativen Zinses in Aktiv- wie Passivgeschäft in den Blick. Geboren aus den Lehren des LIBOR-Skandals, stellt hier zudem die Benchmark-Verordnung (EU) 2016/2011 inzwischen recht kleinteilige Anforderungen. In Großbritannien (UK) administrierte Indices werden diese jedenfalls nach dem Brexit – der angesichts des herannahenden Endes des Übergangszeitraums doch noch ein recht „harter“ werden könnte – nicht mehr erfüllen können.
Ausgehend hiervon befasst sich das aktuelle LIVE ONLINE-Seminar schließlich auch weiter gefasst mit den rechtlichen Auswirkungen des Brexit auf grenzüberschreitende Finanzdienstleistungsverträge sowie mit den hierzu bislang unternommenen Versuchen der Abmilderung (Brexit-Steuerbegleitgesetz, EU-Austrittsabkommen und Brexit-Übergangsgesetz).
Themenübersicht:
I. Grenzen variabler Zinsvereinbarungen
II. Insbesondere: Indextransparenz
III. Grenzüberschreitende Finanzdienstleistungsverträge und der Brexit
Format | LIVE ONLINE Seminar 2,5h einschließlich PPP oder Skript oder Fallsammlung mit Lösung (jeweils als PDF), Zertifikat |
Preis | € 79,- zzgl. ges. Umsatzsteuer Keinen Zeitaufwand und Kosten für Anreise und eventueller Übernachtung! |
FAO | Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie |
Flexibilität | Sehr gut mit den übrigen Termine an einem Tag vereinbar! |
Effizienz | Hohe Aufnahmefähigkeit, kurzweilig und auf den Punkt gebracht! |
Mallorca 11./12./13. März 2021 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht