In unseren LIVE ONLINE Seminaren können Sie den Vortrag des Referenten/der Referentin live über das Internet verfolgen. Auf Ihrem Bildschirm sehen und hören Sie den Referenten/die Referentin in Aktion, dazu sehen Sie die PowerPoint-Präsentation. Ganz wie in einer Präsenzveranstaltung, nur hier von zu Hause, von Ihrem Büro oder von Ihrem Urlaubsort aus! Per Zuschaltung Ihres Mikrofons und/oder über den textbasierte Chat können Sie mit dem Referenten oder den anderen Mitteilnehmer kommunzieren und insbesondere Ihre Fragen zu stellen.
Eine wirklich gute Alternative zum Präsenzseminar: "Ich hatte mir vor der Corona-Situation als regelmäßiger Besucher von Präsenzveranstaltungen nicht vorstellen können, dass auch ein Online-Seminar so kurzweilig und produktiv sein kann. Das jeweilige Zeitfenster von 2,5 Stunden lässt sich sehr gut mit dem Kanzleialltag verbinden."
Am 9. Oktober 2020 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung des Wohnungseigentumsrechts (WEMoG) zugestimmt. Dies bedeutet eine sehr umfangreiche Reform des Wohnungseigentumsrechts!
Freitag, den 27. November 2020, von 14.00 bis 16.45 Uhr
geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 2 im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Referent: Rechtsanwalt Dr. Carsten Brückner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin, Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Berlin; Mitglied im Vorstand des Zentralverbandes Haus & Grund Deutschland, Autor zahlreicher Fachpublikationen
In den Ballungsgebieten steigt der Bedarf an Wohnraum immer weiter. Dieser Bedarf wird längst nicht mehr allein durch den Eigentümer als Vermieter von Wohnungen gedeckt, sondern inzwischen auch von Mietern in Form einer sowohl unentgeltlichen als auch entgeltlichen Gebrauchsüberlassung, letzteres als sogenannte Untervermietung.
Der Vermieter entscheidet sich für einen Vertragspartner, dem er den Gebrauch der Mietsache überlassen muss ich will. Der Gesetzgeber verbietet dem Mieter zunächst die Überlassung des Gebrauchs an andere Personen als den Mieter, insbesondere durch den Mieter an Dritte, um dem Mieter von Wohnraum jedoch durch eine spezielle Regelung die Möglichkeit zu eröffnen, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch gegen den Willen des Vermieters den Besitz an der Mietsache anderen Personen zu überlassen.
Die Rechtsprechung hat die Tatbestandsmerkmale der Vorschrift bislang großzügig zu Gunsten des Mieters ausgelegt. Dem Mieter wird hierdurch sowohl die Weitergabe der Einflussnahme auf die Mietsache durch Mietvertragsfremde als auch die wirtschaftliche Verwertung der Mietsache, die originär dem Vermieter als Eigentümer zusteht, erlaubt. Der Vermieter muss zur Abwehr des Untervermietungsbegehrens frühzeitig Argumente sammeln, um einem Untervermietungsbegehren des Mieters kritisch begegnen zu können. Bei dem Umgang mit dem Untervermietungsbegehren des Mieters durch den Vermieter ist größte Vorsicht geboten, da bei Verstößen gegen die Pflichten des Vermieters ihm Schadensersatzansprüche drohen.
Die berechtigte Aufnahme von Personen in die Wohnung kann zum Übergang des Mietverhältnisses auf den zunächst Vertragsfremden beim Ableben des Mieters führen. Hierfür müssen zusätzliche Kriterien erfüllt sein, um die sich im Nachhinein die Parteien streiten.
Dieses LIVE ONLINE Seminar behandelt gesetzliche und vertragliche Möglichkeiten der Gebrauchsüberlassung, insbesondere der Untervermietung von Wohnraum und den Umgang der Rechte und Pflichten der Beteiligten; es ermöglicht einen sicheren Umgang mit der Thematik. Zum Seminar gehört ein ausführliches Themenskript.
Schwerpunkte:
Format | LIVE ONLINE Seminar 2,5h einschließlich PPP oder Skript oder Fallsammlung mit Lösung (jeweils als PDF), Zertifikat |
Preis | € 79,- zzgl. ges. Umsatzsteuer Keinen Zeitaufwand und Kosten für Anreise und eventueller Übernachtung! |
FAO | Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie |
Flexibilität | Sehr gut mit den übrigen Termine an einem Tag vereinbar! |
Effizienz | Hohe Aufnahmefähigkeit, kurzweilig und auf den Punkt gebracht! |
Mallorca 11./12./13. März 2021 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht