In unseren LIVE ONLINE Seminaren können Sie den Vortrag des Referenten/der Referentin live über das Internet verfolgen. Auf Ihrem Bildschirm sehen und hören Sie den Referenten/die Referentin in Aktion, dazu sehen Sie die PowerPoint-Präsentation. Ganz wie in einer Präsenzveranstaltung, nur hier von zu Hause, von Ihrem Büro oder von Ihrem Urlaubsort aus! Per Zuschaltung Ihres Mikrofons und/oder über den textbasierte Chat können Sie mit dem Referenten oder den anderen Mitteilnehmer kommunzieren und insbesondere Ihre Fragen zu stellen.
Eine wirklich gute Alternative zum Präsenzseminar: "Ich hatte mir vor der Corona-Situation als regelmäßiger Besucher von Präsenzveranstaltungen nicht vorstellen können, dass auch ein Online-Seminar so kurzweilig und produktiv sein kann. Das jeweilige Zeitfenster von 2,5 Stunden lässt sich sehr gut mit dem Kanzleialltag verbinden."
Mittwoch, den 28. Oktober 2020, von 14.15 bis 17.00 Uhr
geeignet für 2,5 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO Abs. 2 im Strafrecht
Do., 3. Dezember 2020, 14.00-16.45 Uhr (2,5h)
Verteidigung gegen die strafrechtliche Einziehung
Di., 8. Dezember 2020, 14.00-16.45 Uhr (2,5)
Die Einlassung als Verteidigungsmittel
Mo., 14. Dezember 2020, 13.30-16.15 Uhr (2,5h)
Beweisantrag: Probleme des Konnexitätskriteriums im neu gefassten § 244 Abs. 3 StPO
Referent: Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner, Kanzlei BG124, seit 1983 Strafverteidiger; bis 1998 Professor für Strafrecht, Strafverfolgung, Strafvollzug, Hamburg
Das besondere und privilegierte Verteidigungsmandat besteht zwischen zwei individuellen Personen, nämlich dem oder der Beschuldigten und dem Verteidiger (der Verteidigerin). Damit ist die verfassungsrechtliche und prozessuale Konzeption der Strafverteidigung ist auf das Individualmandat und idelatypisch auf den Einzelanwalt zugeschnitten. Dieses Modell löst sich in der Praxis auf beiden Seiten auf. Mit dem Recht der Vermögensabschöpfung und dem sog. Unternehmensstrafrecht treten auf der Mandantenseite immer häufiger auch Personenvereinigungen (Verbände) und auch juristische Personen auf. Und das Modell des einsamen Verteidigerwolfes wird durch moderne Kooperationen (Sozietäten, Partnerschaften, Anwalts-GmbH, Bürogemeinschaften etc). abgelöst. Dies erfordert eine besondere Vorsicht und Umsicht bei Haftungsfragen, berufsrechtlichen Pflichtenstellung (Stichwort: Interessenskonflikt) und Vergütungsaspekten.
Unabhängig vom organisatorischen Gewandt, in welchem die Verteidigungsleistung erbracht wird, müssen die organisatorischen Vorkehrungen und Abläufe neu durchdacht und überprüft werden. Das fängt bei der Vollmacht an, setzt sich in Fragen zu Form und Inhalt von Mandatsverträgen fort, erfasst die Vergütungsvereinbarung, und zielt auf Aspekte wie Dokumentationspflichten, Haftungsrisiken, Risiken bei Einbindung fachlicher Mitarbeiter (Gewerbesteuerproblematik; Scheinselbständigkeit).
Das alles wirft berufsrechtliche, gesellschafts- und steuerrechtliche wie auch spezifisch verteidigungsrechtliche Fragen auf.
Das Seminar bietet eine verlässliche Einführung zu den berufsrechtlichen, vergütungsrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen, versicherungsrechtlichen wie steuerrechtlichen und insolvenzrechtlichen Grundlagen. Die Risiken in der Praxis werden aufgezeigt und Lösungen auch in Form von Musterformularen vorgeschlagen.
Rechtsanwalt Dr. Bernd Wagner fügt seine als Hochschullehrer erworbenen theoretischen Kenntnisse mit seinen langjährigen praktischen Erfahrungen als Strafverteidiger unter dem Stichwort „Handlungskompetenz“ zusammen. Ihm geht es stets um die Vermittlung praktischer Kompetenz auf der Grundlage eines sicheren Rechtsverständnisses. Die organisatorische Verantwortung in der von ihm begründeten Kanzlei BG124 mit derzeit 11 im Strafrecht tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten schärft zudem seinen Blick auf die spezifischen berufsrechtlichen und organisatorischen Aspekte der Strafverteidigung.
Format | LIVE ONLINE Seminar 2,5h einschließlich PPP oder Skript oder Fallsammlung mit Lösung (jeweils als PDF), Zertifikat |
Preis | € 79,- zzgl. ges. Umsatzsteuer Keinen Zeitaufwand und Kosten für Anreise und eventueller Übernachtung! |
FAO | Ihre gesamte Fortbildung von 15h jährlich pro Fachgebiet können Sie |
Flexibilität | Sehr gut mit den übrigen Termine an einem Tag vereinbar! |
Effizienz | Hohe Aufnahmefähigkeit, kurzweilig und auf den Punkt gebracht! |
Mallorca 11./12./13. März 2021 (Do., Fr., Sa.)
FAO-Fortbildung im Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht