Fortbildungsseminar "Versicherungsrecht Aktuell" in Nürnberg/ Lengenfeld

Freitag, den 3. Dezember 2010, 8.30 Uhr bis 20.00 Uhr
10 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht mit mehreren Referenten an einem Tag!
(zugleich 6 + 4 Stunden Fortbildung buchbar)


Tagungsort:
FLAIR HOTEL Winkler Bräustüberl
Sankt-Martin-Str. 6
92355 Lengenfeld bei Velburg
Lengenfeld liegt direkt an der A3 zwischen Nürnberg und Regensburg
mehr Infos zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise

 

Teil 1: Freitag, den 3. Dezember 2010, 8.30 bis 15.30 Uhr  - 6 Zeitstunden

Referent(en): Dr. Sven Marlow, Richter am Landgericht Berlin, z.Zt. abgeordnet Kammergericht Berlin und u.a. Lehrbeauftragter FU Berlin und Udo Spuhl, Richter am Landgericht Berlin (Versicherungskammer) und Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin

Thema: Immer am Puls des Versicherungsrechts – Neuste Rechtsprechung und wertvolle Praxistipps
Im Einzelnen:

  • Erste Entscheidungen zum neuen VVG u.a.
    - LG Münster (v. 20.8.2009) und LG Bonn (v. 31.7.2009) zur Quotelung bei grober Fahrlässigkeit; ergänzend: Empfehlungen des 47. VGT zur Quotenbildung nach neuem VVG
    - LG Dortmund zur Fortgeltung von § 12 Abs. 3 VVG a.F. (v. 28.5.2009 u. 12.8.2009)
    - LG Dortmund (v. 16.11./28.12.2009) und LG Köln (v. 7.10.2009) zum anwendbaren Recht bei vorvertragl. Anzeigepflichtverletzung
    - LG Dortmund (v. 17.12.2009) zu den Anforderungen an die Belehrung nach § 19 Abs. 5 S. 1 VVG
  • Allgemeines u.a.
    - BGH zu Verwertbarkeit/Folgen einer unwirksamen Schweigepflichtsentbindung (v. 28.10.2009, IV ZR 138/08 u. 140/08)
  • Lebensversicherung u.a.
    - neue AVB-Generation ab 2001: Intransparenz bei Rückkaufswert und Beitragsfreistellung? (LG Hamburg v. 20.11.2009)
    - „Zillmern“ als unangemessene Benachteiligung? (u.a. BAG v. 15.9.2009 zur DirektVers in der betrieblichen Altersversorgung)
    - Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus der LebensVers. bei Kombination mit einer BUZ (BGH v. 18.11.2009)
    - zu Inhalt und Ausgestaltung eines unwiderruflichen Bezugsrechts (BGH v. 2.12.2009)
    - zur Bezugsrechtsauslegung (BGH v. 4.11.2009)
  • Unfallversicherung u.a.
    - BGH v. 2.12.2009: (Erlöschen der) Untersuchungsobliegenheit bei Erst- und Neubemessung
  • Private Krankenversicherung u.a.:
    - VersFall und außerordentliche KüR in der KT-Vers. (BGH v. 20.5.2009, IV ZR 274/06)
  • Rechtschutzversicherung
    - Unwirksamkeit der Obliegenheit, keine unnötigen Rechtsverfolgungskosten zu verursachen? (BGH, IV ZR 65/07 und IV ZR 352/07;
    Revisionsverfahren durch Anerkenntnis beendet)
  • Forderungsausfallversicherung u.a.
    - Bindungswirkung des Haftpflichtprozesses für den Deckungsprozess? (OLG Celle v. 30.4.2009)
  • Sachversicherung:
    - mehrere Entscheidungen u.a. zu folgenden Problemen der „Neuwertspitze“:
       - gleiche Art und Zweckbestimmung
       - Sicherstellung der Wiederherstellung 
       - behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
    - zur Wirksamkeit der Entwertungsgrenze

 


Teil 2: Freitag, den 3. Dezember 2010, 15.45 bis 20.00 Uhr - 4 Zeitstunden

Referent(en): Rechtsanwalt Oliver Meixner, Fachanwalt für Versicherungsrecht, JOHANNSEN Rechtsanwälte, Hamburg

Thema: Die (oft unterschätzte) Haftpflichtversicherung – unbekannte Klauseln + aktuelle Rechtsprechung
Im Einzelnen:

Die Haftpflichtversicherung gehört zu den schwierigsten Sparten des Privatversicherungsrechts. Vorgestellt werden die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen und das System der AVB. Insbesondere bereiten in der anwaltlichen Praxis folgende Themen oft Schwierigkeiten:

  • Umfang und Begrenzung des Versicherungsschutzes
  • Trennungsprinzip / Bindungswirkung
  • Direktanspruch des Dritten
  • Pfändung und Überweisung des Deckungsanspruchs
  • Klage des Geschädigten auf Feststellung der Verpflichtung des Versicherten zur Gewährung von Versicherungsschutz
  • Insolvenz des Schädigers.

Im Fokus stehen einzelne, oft unbekannte Klauseln, wie z.B. die Ausfalldeckung. Weiterhin wird auf die Pflichten des Versicherers und des Versicherungsvermittlers im Zusammenhang mit den gesetzlichen Beratungspflichten eingegangen. Selbstverständlich wird die jüngste Rechtsprechung vorgestellt.

 

 

Zeitplan:
08.30 bis 10.30 Uhr
10.30 bis 10.45 Uhr Kaffee-Pause
10.45 bis 12.45 Uhr
12.45 bis 13.30 Uhr Mittagsessen
13.30 bis 15.30 Uhr
15.30 bis 15.45 Uhr Kaffee-Pause
15.45 bis 17.45 Uhr
17.45 bis 18.00 Uhr Kaffee-Pause
18.00 bis 20.00 Uhr
- 10 Stunden -

 

Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren enthalten umfangreiche und aktuelle Tagungsunterlagen, Mittagessen (ab 6 Zeitstunden) sowie Tagungsgetränke.

Zeitdauer  Standard Ermäßigung* 
 10-Std.   € 299,-    € 249,-
  6-Std.   € 199,-    € 159,-
  4-Std.   € 149,-    € 129,-

Alle Teilnahmegebühren zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer.

* Ermäßigung:
für Referendare
für Assessoren
: Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend
für Junganwälte
: Zulassung nicht länger als 3 Jahre zurückliegend
für Mehrbucher: für jedes weitere gebuchte Seminar im gleichen Kalendarjahr!

Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

Zum Anmeldungformular

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Letzte Aktualisierung am 02.08.2010   -  Telefon (02 28) 9 14 08 19   Fax (02 28) 21 00 89