Freitag, den 3. Dezember 2010, 8.30 Uhr bis 20.00
Uhr
10 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Versicherungsrecht
mit mehreren Referenten an einem Tag!
(zugleich 6 + 4 Stunden
Fortbildung buchbar)
Tagungsort:
FLAIR HOTEL Winkler Bräustüberl
Sankt-Martin-Str. 6
92355 Lengenfeld bei Velburg
Lengenfeld
liegt direkt an der A3 zwischen Nürnberg und Regensburg
mehr Infos
zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise
Teil 1: Freitag, den 3.
Dezember 2010, 8.30 bis 15.30 Uhr - 6
Zeitstunden
Referent(en): Dr. Sven Marlow, Richter am Landgericht Berlin, z.Zt.
abgeordnet Kammergericht Berlin und u.a. Lehrbeauftragter FU Berlin und
Udo
Spuhl, Richter am Landgericht Berlin (Versicherungskammer) und
Lehrbeauftragter an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin
Thema: Immer am Puls des
Versicherungsrechts – Neuste Rechtsprechung und wertvolle
Praxistipps
Im Einzelnen:
- Erste Entscheidungen zum neuen VVG u.a.
- LG Münster
(v. 20.8.2009) und LG Bonn (v. 31.7.2009) zur Quotelung bei grober
Fahrlässigkeit; ergänzend: Empfehlungen des 47. VGT zur Quotenbildung nach
neuem VVG
- LG Dortmund zur Fortgeltung von § 12 Abs. 3 VVG a.F. (v.
28.5.2009 u. 12.8.2009)
- LG Dortmund (v. 16.11./28.12.2009) und LG Köln
(v. 7.10.2009) zum anwendbaren Recht bei vorvertragl. Anzeigepflichtverletzung
- LG Dortmund (v. 17.12.2009) zu den Anforderungen an die Belehrung nach §
19 Abs. 5 S. 1 VVG
- Allgemeines u.a.
- BGH zu Verwertbarkeit/Folgen einer
unwirksamen Schweigepflichtsentbindung (v. 28.10.2009, IV ZR 138/08 u. 140/08)
- Lebensversicherung u.a.
- neue AVB-Generation ab 2001:
Intransparenz bei Rückkaufswert und Beitragsfreistellung? (LG Hamburg v.
20.11.2009)
- „Zillmern“ als unangemessene Benachteiligung? (u.a. BAG v.
15.9.2009 zur DirektVers in der betrieblichen Altersversorgung)
-
Wirksamkeit der Abtretung von Ansprüchen aus der LebensVers. bei Kombination
mit einer BUZ (BGH v. 18.11.2009)
- zu Inhalt und Ausgestaltung eines
unwiderruflichen Bezugsrechts (BGH v. 2.12.2009)
- zur
Bezugsrechtsauslegung (BGH v. 4.11.2009)
- Unfallversicherung u.a.
- BGH v.
2.12.2009: (Erlöschen der) Untersuchungsobliegenheit bei Erst- und
Neubemessung
- Private Krankenversicherung u.a.:
- VersFall und
außerordentliche KüR in der KT-Vers. (BGH v. 20.5.2009, IV ZR 274/06)
- Rechtschutzversicherung
- Unwirksamkeit der
Obliegenheit, keine unnötigen Rechtsverfolgungskosten zu verursachen? (BGH, IV
ZR 65/07 und IV ZR 352/07;
Revisionsverfahren durch Anerkenntnis beendet)
- Forderungsausfallversicherung u.a.
- Bindungswirkung
des Haftpflichtprozesses für den Deckungsprozess? (OLG Celle v. 30.4.2009)
- Sachversicherung:
- mehrere Entscheidungen u.a. zu
folgenden Problemen der „Neuwertspitze“:
- gleiche Art und
Zweckbestimmung
- Sicherstellung der
Wiederherstellung
- behördliche
Wiederherstellungsbeschränkungen
- zur Wirksamkeit der Entwertungsgrenze
Teil 2:
Freitag, den 3. Dezember 2010, 15.45 bis 20.00
Uhr - 4 Zeitstunden
Referent(en): Rechtsanwalt Oliver Meixner, Fachanwalt für
Versicherungsrecht, JOHANNSEN Rechtsanwälte, Hamburg
Thema: Die (oft unterschätzte)
Haftpflichtversicherung – unbekannte Klauseln + aktuelle
Rechtsprechung
Im Einzelnen:
Die Haftpflichtversicherung gehört zu den schwierigsten
Sparten des Privatversicherungsrechts. Vorgestellt werden die allgemeinen
gesetzlichen Grundlagen und das System der AVB. Insbesondere bereiten in der
anwaltlichen Praxis folgende Themen oft Schwierigkeiten:
- Umfang und Begrenzung des Versicherungsschutzes
- Trennungsprinzip / Bindungswirkung
- Direktanspruch des Dritten
- Pfändung und Überweisung des Deckungsanspruchs
- Klage des Geschädigten auf Feststellung der Verpflichtung des Versicherten
zur Gewährung von Versicherungsschutz
- Insolvenz des Schädigers.
Im Fokus stehen einzelne, oft unbekannte Klauseln, wie z.B. die
Ausfalldeckung. Weiterhin wird auf die Pflichten des Versicherers und des
Versicherungsvermittlers im Zusammenhang mit den gesetzlichen Beratungspflichten
eingegangen. Selbstverständlich wird die jüngste Rechtsprechung vorgestellt.
Zeitplan:
08.30 bis 10.30 Uhr
10.30 bis 10.45 Uhr
Kaffee-Pause
10.45 bis 12.45 Uhr
12.45 bis 13.30 Uhr
Mittagsessen
13.30 bis 15.30 Uhr
15.30 bis 15.45 Uhr
Kaffee-Pause
15.45 bis 17.45 Uhr
17.45 bis 18.00 Uhr
Kaffee-Pause
18.00 bis 20.00 Uhr
- 10 Stunden -
Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren
enthalten umfangreiche und aktuelle Tagungsunterlagen, Mittagessen (ab 6
Zeitstunden) sowie Tagungsgetränke.
| Zeitdauer |
Standard |
Ermäßigung* |
| 10-Std. |
€ 299,- |
€ 249,- |
| 6-Std. |
€ 199,- |
€ 159,- |
| 4-Std. |
€ 149,- |
€ 129,- |
Alle Teilnahmegebühren zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer.
* Ermäßigung:
für Referendare
für
Assessoren: Examen nicht länger als 3 Jahre
zurückliegend
für Junganwälte: Zulassung nicht länger als 3
Jahre zurückliegend
für Mehrbucher: für jedes weitere
gebuchte Seminar im gleichen Kalendarjahr!
Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich
bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist
die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen
Ersatzteilnehmer!
Zum Anmeldungformular
zurück