Fortbildungsseminar "Verkehrsrecht Aktuell" in Bonn 3./4. Dez. 2010

Freitag, den 3. Dezember 2010, 9.00 Uhr bis 16.15 Uhr und
Samstag, den 4. Dezember 2010, 9.00 Uhr bis 13.15 Uhr

6 + 4 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO für Verkehrsrecht
bzw. 6 Stunden Fortbildung für Strafrecht und 4 Stunden Fortbildung im Versicherungsrecht
10, 6 oder  4 Stunden buchbar!

Tagungsort:
Universitätsclub Bonn
Konviktstr. 9 (Einfahrt Giergasse)
53113 Bonn-Zentrum
Der Uniclub liegt im Zentrum, Nähe "Koblenzer Tor"/ "Adenauerallee"/ Universität, ca. 700 m zum Hbf.
mehr Infos zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise

 

Freitag, den 3. Dezember 2010, 9.00 bis 16.15 Uhr - 6 Stunden
6 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO für Verkehrs- bzw. Strafrecht

Referent(en): Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster/Augsburg

Thema: Update im Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht einschl. Gebührenfragen
im Einzelnen:

  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Dauerbrenner Mobiltelefon im Straßenverkehr
  • Das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger (§ 24c StVG)
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Täteridentifikation anhand eines Lichtbilds
  • Fragen zur Akteneinsicht
  • Problem Beweisantrag
  • Blutentnahme unter Verletzung des Richtervorbehalt
  • Aktuelle Fragen des Gebührenrechts aus Teil 4 und 5 VV RVG

 

Samstag, den 4. Dezember 2010, 9.00 bis 13.15 Uhr - 4 Stunden
4 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO für Verkehrsrecht bzw. für Versicherungsrecht

Referent(en): Rechtsanwalt Joachim Otting, rechtundraeder, Hünxe

Thema: Die Abrechnung des Fahrzeugschadens mit Hinweisen zur Parallelsituation bei Kaskoschäden
Das Schadensrecht beherrschen, den Überblick behalten und die Systematik erkennen: BGH und Obergerichte zur Schadenshöhe
im Einzelnen:

  • Abtretung und Aktivlegitimation:
    RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) bei Haftpflicht, RDG und Genehmigungserfordernis bei Kasko
  • Anspruchsdurchsetzung
    Klage bei Haftpflicht, Sachverständigenverfahren versus Klage bei Kasko
  • Die Grenzen des Reparaturschadens
    130 % - Rechtsprechung bei Haftpflicht, Kostenbeteiligungsgrenze bei Kasko jenseits des Weiderbeschaffungsaufwandes
  • Stundenverrechnungssätze
    Porsche-, VW-, Eurogarant-, Mercedes- und Audi-Entscheidung bei Haftpflicht, vertragliche Regelungen bei Kasko und deren Auslegung
  • Restwert
    Der örtliche allgemeine Markt bei Haftpflicht, das Weisungsrecht bei Kasko
  • Sachverständigenkosten, Sachverständigenauswahl
    Von Anfang an bei Haftpflicht, differenzierte Situation bei Kasko
  • Anwaltskosten/Rechtschutzversicherung
    Von Anfang an bei Haftpflicht, differenzierte Situation bei Kasko
  • Einflussmöglichkeiten des Versicherers
    „Regieanweisungen“ bei Haftpflicht und deren Grenzen, Weisungsrecht und Obliegenheiten bei Kasko
  • Regressmöglichkeiten des Versicherers
    Die sich aus den Regressmöglichkeiten und –grenzen ergebende Abrechnung nach Quotenvorrecht

 

Zeitplan - Freitag:
09.00 bis 11.00 Uhr
11.00 bis 11.15 Uhr Kaffee-Pause
11.15 bis 13.00 Uhr
13.00 bis 13.45 Uhr Gemeinsames Mittagessen
13.45 bis 15.00 Uhr
15.00 bis 15.15 Uhr Kaffee-Pause
15.15 bis 16.15 Uhr
- 6 Stunden -

Zeitplan - Samstag:
09.00 bis 11.00 Uhr
11.00 bis 11.15 Uhr Kaffee-Pause
11.15 bis 13.15 Uhr
- 4 Stunden -

 

Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren enthalten umfangreiche und aktuelle Tagungsunterlagen, Mittagessen (ab 6 Zeitstunden) sowie Tagungsgetränke.

Zeitdauer  Standard Ermäßigung* 
 10-Std.   € 299,-    € 249,-
  6-Std.   € 199,-    € 159,-
  4-Std.   € 149,-    € 129,-

Alle Teilnahmegebühren zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer.

* Ermäßigung:
für Referendare
für Assessoren
: Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend
für Junganwälte
: Zulassung nicht länger als 3 Jahre zurückliegend
für Mehrbucher: für jedes weitere gebuchte Seminar im gleichen Kalendarjahr!

Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

Zum Anmeldungformular

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Letzte Aktualisierung am 02.08.2010   -  Telefon (02 28) 9 14 08 19   Fax (02 28) 21 00 89