Freitag, den 3. Dezember 2010, 9.00 Uhr bis 16.15 Uhr
und
Samstag, den 4. Dezember 2010, 9.00 Uhr bis 13.15 Uhr
6 + 4 Stunden Fortbildung gem. § 15
FAO für Verkehrsrecht
bzw. 6 Stunden Fortbildung für Strafrecht
und 4 Stunden Fortbildung im Versicherungsrecht
10, 6 oder
4 Stunden buchbar!
Tagungsort:
Universitätsclub Bonn
Konviktstr. 9
(Einfahrt Giergasse)
53113 Bonn-Zentrum
Der Uniclub liegt im
Zentrum, Nähe "Koblenzer Tor"/ "Adenauerallee"/ Universität, ca. 700 m zum
Hbf.
mehr Infos zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise
Freitag, den 3. Dezember 2010, 9.00 bis 16.15 Uhr - 6
Stunden
6 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO für Verkehrs- bzw.
Strafrecht
Referent(en): Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster/Augsburg
Thema: Update im Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
einschl. Gebührenfragen
im Einzelnen:
- Aktuelle Rechtsprechung
- Dauerbrenner Mobiltelefon im Straßenverkehr
- Das absolute Alkoholverbot für Fahranfänger (§ 24c StVG)
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Täteridentifikation anhand eines Lichtbilds
- Fragen zur Akteneinsicht
- Problem Beweisantrag
- Blutentnahme unter Verletzung des Richtervorbehalt
- Aktuelle Fragen des Gebührenrechts aus Teil 4 und 5 VV RVG
Samstag, den 4. Dezember 2010, 9.00 bis 13.15 Uhr
- 4 Stunden
4 Stunden Fortbildung gem. §
15 FAO für Verkehrsrecht bzw. für Versicherungsrecht
Referent(en): Rechtsanwalt Joachim Otting, rechtundraeder, Hünxe
Thema: Die Abrechnung des Fahrzeugschadens mit Hinweisen zur
Parallelsituation bei Kaskoschäden
Das Schadensrecht beherrschen,
den Überblick behalten und die Systematik erkennen: BGH und Obergerichte zur
Schadenshöhe
im Einzelnen:
- Abtretung und Aktivlegitimation:
RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) bei
Haftpflicht, RDG und Genehmigungserfordernis bei Kasko
- Anspruchsdurchsetzung
Klage bei Haftpflicht, Sachverständigenverfahren
versus Klage bei Kasko
- Die Grenzen des Reparaturschadens
130 % - Rechtsprechung bei
Haftpflicht, Kostenbeteiligungsgrenze bei Kasko jenseits des
Weiderbeschaffungsaufwandes
- Stundenverrechnungssätze
Porsche-, VW-, Eurogarant-, Mercedes- und
Audi-Entscheidung bei Haftpflicht, vertragliche Regelungen bei Kasko und deren
Auslegung
- Restwert
Der örtliche allgemeine Markt bei Haftpflicht, das
Weisungsrecht bei Kasko
- Sachverständigenkosten, Sachverständigenauswahl
Von Anfang an bei
Haftpflicht, differenzierte Situation bei Kasko
- Anwaltskosten/Rechtschutzversicherung
Von Anfang an bei Haftpflicht,
differenzierte Situation bei Kasko
- Einflussmöglichkeiten des Versicherers
„Regieanweisungen“ bei
Haftpflicht und deren Grenzen, Weisungsrecht und Obliegenheiten bei Kasko
- Regressmöglichkeiten des Versicherers
Die sich aus den
Regressmöglichkeiten und –grenzen ergebende Abrechnung nach
Quotenvorrecht
Zeitplan - Freitag:
09.00 bis 11.00
Uhr
11.00 bis 11.15 Uhr Kaffee-Pause
11.15 bis 13.00 Uhr
13.00 bis
13.45 Uhr Gemeinsames Mittagessen
13.45 bis 15.00 Uhr
15.00 bis
15.15 Uhr Kaffee-Pause
15.15 bis 16.15 Uhr
- 6 Stunden -
Zeitplan - Samstag:
09.00 bis 11.00
Uhr
11.00 bis 11.15 Uhr Kaffee-Pause
11.15 bis 13.15 Uhr
- 4
Stunden -
Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren
enthalten umfangreiche und aktuelle Tagungsunterlagen, Mittagessen (ab 6
Zeitstunden) sowie Tagungsgetränke.
| Zeitdauer |
Standard |
Ermäßigung* |
| 10-Std. |
€ 299,- |
€ 249,- |
| 6-Std. |
€ 199,- |
€ 159,- |
| 4-Std. |
€ 149,- |
€ 129,- |
Alle Teilnahmegebühren zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer.
* Ermäßigung:
für Referendare
für
Assessoren: Examen nicht länger als 3 Jahre
zurückliegend
für Junganwälte: Zulassung nicht länger als 3
Jahre zurückliegend
für Mehrbucher: für jedes weitere
gebuchte Seminar im gleichen Kalendarjahr!
Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich
bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist
die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen
Ersatzteilnehmer!
Zum Anmeldungformular
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