Fortbildungsseminar "Sozialrecht Aktuell" in Berlin am 29. Okt. 2010

Freitag, den 29. Oktober 2010, 9.00 Uhr bis 16.15 Uhr
6 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO für Sozialrecht

 

Tagungsort:
Ernst-Reuter-Haus
Strasse des 17 Juni 112
10623 Berlin
zentral, 200m von der S-Bahnhof "Tiergarten"
mehr Infos zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise

 

 

Freitag, den 29. Oktober 2010, 9.00 bis 16.15 Uhr - 6 Stunden
6 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO für Sozialrecht

Referent(en): Rechtsanwalt Dr. Jürgen Brand, Präsident des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts in Essen a.D. und Richter des Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen

Thema: Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung im SGB II (HARTZ IV)
Im Einzelnen:

Kein Rechtsgebiet verändert sich so rasant wie die „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ oder besser das „Sozialgesetzbuch II/Hartz IV“.

In der Veranstaltung werden zunächst ein Überblick über das zur Zeit geltende Recht der Sozialhilfe gegeben und darauf aufbauend die gesetzlichen Änderungen und die neueste Rechtsprechung anhand von praktischen Fällen dargestellt. Im Vordergrund stehen die Berechnung der angemessenen Mietwohnung bzw. Eigentumswohnung und die Anrechnung von Einmalzahlungen sowie wiederkehrenden Leistungen auf die Regelleistung.

Probleme bei der Anrechnung von Vermögen sowie der Herabminderung der Leistungen (Sanktionen) runden die Darstellung ab.

 

 

Zeitplan - Freitag:
09.00 bis 11.00 Uhr
11.00 bis 11.15 Uhr Kaffee-Pause
11.15 bis 13.00 Uhr
13.00 bis 13.45 Uhr Mittagsbuffett von FRÜHSAMMERS
13.45 bis 15.00 Uhr
15.00 bis 15.15 Uhr Kaffee-Pause
15.15 bis 16.15 Uhr
- 6 Stunden -

 

Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren enthalten umfangreiche und aktuelle Tagungsunterlagen, Mittagessen (ab 6 Zeitstunden) sowie Tagungsgetränke.

Zeitdauer  Standard Ermäßigung* 
 10-Std.   € 299,-    € 249,-
  6-Std.   € 199,-    € 159,-
  4-Std.   € 149,-    € 129,-

Alle Teilnahmegebühren zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer.

* Ermäßigung:
für Referendare
für Assessoren
: Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend
für Junganwälte
: Zulassung nicht länger als 3 Jahre zurückliegend
für Mehrbucher: für jedes weitere gebuchte Seminar im gleichen Kalendarjahr!

Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

Zum Anmeldungformular

zurück



Letzte Aktualisierung am 02.08.2010   -  Telefon (02 28) 9 14 08 19   Fax (02 28) 21 00 89