Freitag, den 29. Oktober 2010, 9.00 Uhr bis 16.15 Uhr
6
Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO für Sozialrecht
Tagungsort:
Ernst-Reuter-Haus
Strasse des 17 Juni
112
10623 Berlin
zentral, 200m von der S-Bahnhof
"Tiergarten"
mehr Infos zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise
Freitag, den 29. Oktober 2010, 9.00 bis 16.15 Uhr - 6
Stunden
6 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO für Sozialrecht
Referent(en): Rechtsanwalt Dr. Jürgen
Brand, Präsident des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts
in Essen a.D. und Richter des Verfassungsgerichtshof für das Land
Nordrhein-Westfalen
Thema: Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung im SGB II (HARTZ
IV)
Im Einzelnen:
Kein Rechtsgebiet verändert sich so rasant wie die „Grundsicherung für
Arbeitsuchende“ oder besser das „Sozialgesetzbuch II/Hartz IV“.
In der Veranstaltung werden zunächst ein Überblick über das zur Zeit geltende
Recht der Sozialhilfe gegeben und darauf aufbauend die gesetzlichen Änderungen
und die neueste Rechtsprechung anhand von praktischen Fällen dargestellt. Im
Vordergrund stehen die Berechnung der angemessenen Mietwohnung bzw.
Eigentumswohnung und die Anrechnung von Einmalzahlungen sowie wiederkehrenden
Leistungen auf die Regelleistung.
Probleme bei der Anrechnung von Vermögen sowie der Herabminderung der
Leistungen (Sanktionen) runden die Darstellung ab.
Zeitplan - Freitag:
09.00 bis 11.00
Uhr
11.00 bis 11.15 Uhr Kaffee-Pause
11.15 bis 13.00 Uhr
13.00 bis
13.45 Uhr Mittagsbuffett von FRÜHSAMMERS
13.45 bis 15.00 Uhr
15.00
bis 15.15 Uhr Kaffee-Pause
15.15 bis 16.15 Uhr
- 6 Stunden -
Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren
enthalten umfangreiche und aktuelle Tagungsunterlagen, Mittagessen (ab 6
Zeitstunden) sowie Tagungsgetränke.
| Zeitdauer |
Standard |
Ermäßigung* |
| 10-Std. |
€ 299,- |
€ 249,- |
| 6-Std. |
€ 199,- |
€ 159,- |
| 4-Std. |
€ 149,- |
€ 129,- |
Alle Teilnahmegebühren zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer.
* Ermäßigung:
für Referendare
für
Assessoren: Examen nicht länger als 3 Jahre
zurückliegend
für Junganwälte: Zulassung nicht länger als 3
Jahre zurückliegend
für Mehrbucher: für jedes weitere
gebuchte Seminar im gleichen Kalendarjahr!
Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich
bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist
die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen
Ersatzteilnehmer!
Zum Anmeldungformular
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