Joachim Cornelius-Winkler

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Berlin und Lehrbeauftragter für Versicherungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU)

hat in Freiburg/ Breisgau Rechtswissenschaft studiert und 1983 seine Ausbildung mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abgeschlossen. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war er langjährig in leitender Stellung in der Versicherungswirtschaft tätig, u.a. als Schadenleiter/ Abteilungsdirektor der GENERALI Rechtsschutzversicherung AG. Das Versicherungsrecht stellt zusammen mit dem Haftungs- bzw. Schadensersatzrecht auch den Schwerpunkt der anwaltlichen Beratungs- und Vertretungstätigkeit bei jurakontor dar. Im Bereich der Rechtsschutzversicherung ist Joachim Cornelius-Winkler einer der wenigen anwaltlichen Spezialisten und im ganzen Bundesgebiet beratend und forensisch tätig. Näheres unter http://www.jurakontor.de ! Ab dem Spätherbst finden Sie auf dieser Internetseite ein "Rechtsschutzlexikon" von Rechtsanwalt Joachim Cornelius-Winkler mit einem Überblick über die BGH Rechtsprechung.

Rechtsanwalt Cornelius-Winkler ist Autor/Mitautor bei den Buchveröffentlichungen:

  • Cornelius-Winkler: Rechtsschutzversicherung - Ein Leitfaden für die Praxis mit Übungsaufgaben, Kontrollfragen und Checklisten. Verlag Versicherungswirtschaft, 3. Aufl., Karlsruhe 2008
  • Harbauer (Hrsg.): Rechtsschutzversicherung, ARB - Kommentar, 8. Aufl. (erscheint im Herbst 2009)
  • Cornelius-Winkler / Ennemann: Rechtsschutzversicherung und Gebühren im Arbeitsrecht, 1. Aufl., Münster 2008
  • Veith/Gräfe (Hrsg.): Der Versicherungsprozess, C.H. Beck-Verlag, München 2005 (2. Auflage in Vorbereitung).

sowie Veröffentlichungen in Fachzeitschriften (Auszug):

  • Anmerkung zu OLG München 25 W 999/05 (Ausschluss für Insolvenzverfahren in der RSV) in RuS 2007, 375
  • Basiswissen Rechtsschutzversicherung in Kammermitteilungen RAK Düsseldorf 2005,128
  • Deckungszusage im Arbeitsrechtsschutz unter Vorbehalt? in VersR 06,194 ff.
  • Mitversicherungskonstellationen in der Verkehrsrechtsschutzversicherung, SVR 2005, 321 ff.
  • Die Entwicklung der Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB 75) und die Beratungspflichten des Rechtsanwalts, Interview im Newsletter Nr. 10 der Anwaltlichen Verrechnungsstelle 2008.


Dr. med. Dirk Havenstein

Untersuchungsstellenleiter in Berlin und stellvertretender Leiter der Ärztlichen Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (frühere LVA Berlin)

... absolvierte die chirurgische Facharztausbildung überwiegend am Evangelischen Waldkrankenhaus Berlin, wo er über zehn Jahre tätig war. Kurzzeitig war er zudem am Unfallkrankenhaus Berlin auf der Unfallchirurgie beschäftigt.

Seit Oktober 2003 ist Dr. Havenstein bei der "Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg" (frühere LVA Berlin) angestellt. Die Tätigkeit umfasst überwiegend Gutachtenerstellungen hinsichtlich chirurgisch-orthopädischen Fragestellungen und Kausalitätsbeurteilungen nach Unfällen (Regress). Ferner ist er seit 2001 als sachverständiger Gutachter für das Landgericht Berlin tätig und verfasst Gutachten für den MDK Berlin-Brandenburg. Außerdem hat er zahlreiche Gutachten für verschiedene private Unfallversicherer erstellt.

Seit Juni 2009 ist Dr. Havenstein Untersuchungsstellenleiter in Berlin und stellvertretender Leiter der Ärztlichen Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg.



Dr. Sven Marlow

Richter am Landgericht Berlin, zur Zeit abgeordnet an das Kammergericht Berlin, und u.a. Lehrbeauftragter für Personenversicherungsrecht an der FU Berlin

.... war nach seinem 2. juristischen Staatsexamen zunächst Rechtsanwalt in Köln in der Kanzlei „Dres. Bach, Langheid & Dallmayr“, einer versicherungsrechtlichen Spezialkanzlei. Er promovierte im Versicherungsrecht am Lehrstuhl Prof. Dr. Schirmer in Berlin. Seit 1997 ist er Richter in Berlin und seit 2000 Richter am Landgericht in der 7. Zivilkammer, einer Spezialkammer, die sich mit Ausnahme der Kraftfahrtversicherung mit dem Privatversicherungsrecht befasst. Seit 1. Juni 2010 ist Dr. Marlow abgeordnet zum Kammergericht Berlin.

Im Jahr 2008 war er an den BGH (Versicherungssenat) abgeordnet. Er ist seit vielen Jahren als Referent im Versicherungsrecht tätig. Seit 2007 ist Dr. Marlow Lehrbeauftragter für das Personenversicherungsrecht an der FU Berlin und seit 2009 Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin für den Bereich Versicherungsrecht.

Herr Dr. Marlow hat zahlreiche Veröffentlichungen publiziert (u.a. als ständiger Mitarbeiter von Versicherung und Recht kompakt in den Bereichen Kranken- und Lebensversicherung sowie seit 2004 jährliche Beiträge zu aktuellen Fragen in der Unfallversicherung in r+s), in jüngster Zeit u.a.:

  • Marlow/Spuhl, Das Neue VVG kompakt, Ein Handbuch für die Rechtspraxis, 4. erweiterte Aufl., Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe, Juni 2010 (unter Mitarbeit u.a. von Prof. Dr. Helmut Schirmer (Mitglied der VVG-Reformkommission): Kraftfahrtversicherung, und Dr. Joachim Grote: Lebensversicherung)
  • Marlow, Anmerkung zu LG Dortmund v. 28.05. und 12.8.2009 (Zur Frage, ob die Klagefrist des § 12 Absatz 3 VVG alter Fassung bei Alterverträgen auch 2008 noch wirksam gesetzt werden kann) VersR 2010, 198 ff.
  • Marlow, Anmerkung zu LG Dortmund v. 16.11.2009 (Zur Geltung des neuen VVG für Altfälle) VersR 2010, 516 f.
  • Marlow, Anmerkung zu LG Dortmund v. 17.12.2009 (Anforderungen an den Hinweis nach § 19 Abs. 5 S. 1 VVG über die Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung) VersR 2010, 468 f.
  • Marlow, in Veith/Gräfe, Der Versicherungsprozes“, „§ 8 Unfallversicherung“ 2. Aufl. vorr. August 2010
  • Marlow, in Beckmann/Matusche-Beckmann, „Versicherungsrechts-Handbuch“, 2. Aufl. 2009, „§ 13 Grundlagen zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers“
  •  Marlow/Tschersich, Die private Unfallversicherung – Aktuelles aus Rechtsprechung, Praxis und VVG-Reform, r+s 2009, H. 11
  • Marlow, Lebensversicherung – Versicherungsschein: Gilt auch bei einer gefälschten Kündigung die Legitimationswirkung? (BGH), VK 2009, 170
  • Marlow, „Krankentagegeldversicherung - Arbeitsunfähigkeit trotz möglicher Arbeitsumorganisation? (BGH), VK 2009, 136 ff.
  • Marlow/Spuhl, Die Neuregelungen der Privaten Krankenversicherung durch das VVG09 – Einige versicherungs- und verfassungsrechtliche Betrachtungen, VersR 2009, 593 ff.
  • Marlow/Spuhl, Zur (Un-)Wirksamkeit von Ausschlussklauseln für „bekannte ernstliche Erkrankungen“ in Restschuldversicherungsverträgen, r+s 2009, 177 ff.
  • Marlow, „Transparenzmangel von AVB: Heilung durch Übergabe eines Versicherungsverlaufs?“, VK 2008, 206 ff.
  • Marlow, „Intransparenz und Rückkaufswertberechnung auch bei fondsgebundener Lebensversicherung?“, VK 2008, 44 ff.
  • Marlow, „Ab wann gilt das neue VVG? – Regeln, Ausnahmen und Übergangsfristen“, VK 2007, 199 ff.
  • Marlow, „Sicherungsabtretung nur der Ansprüche auf den Todesfall – Ist der Rückkaufswert miterfasst?“, VK 2007, 134 f.
  • Marlow, „Kostenerstattung für künstliche Befruchtung: Beschränkung auf Ehepaare verfassungswidrig?“, VK 2007, 62 f.
  • Marlow, „Krankheitskostenversicherung - Voraussetzungen der Kostenerstattung für Lasik-Operation“, VK 2007, 28 ff.
  • Marlow/Spuhl, „Aktuelles aus Rechtsprechung und VVG-Reform zum Begriff der medizinische Notwendigkeit in der Privaten Krankenversicherung“, VersR 2006, 1334 ff.
  • Marlow/Spuhl, „Künstliche Befruchtung und kein Ende“, VersR 2006, 1193 ff.
  • Marlow, „Aktuelles aus Rechtsprechung und Praxis zur privaten Unfallversicherung“, r+s 2006, 362 ff. und 397 ff.
  • Marlow, „Insolvenzfestigkeit einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung?“, VK 2006, 165 ff.

Herr Dr. Marlow referiert in unseren Fachanwaltslehrgängen und Fortbildungsseminare alle Themenbereiche der privaten Personenversicherung.



Prof. Dr. Karl Maier

Professor an der Fachhochschule Köln, Institut für Versicherungswesen

... nach Studium und Promotion an der Universität Freiburg arbeitete Prof. Maier von 1984 bis 1992 als Sozius einer wirtschafts- und versicherungsrechtlich ausgerichteten Rechtsanwaltskanzlei in Freiburg und war als Konkursverwalter tätig. Von 1992 bis 1994 hielt er eine Professur an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Köln inne. Seit 1994 ist er Professor an der Fachhochschule Köln, Institut für Versicherungswesen, mit den Fächern Wirtschaftsrecht, Kraftfahrt-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung.

Prof. Dr. Karl Maier ist als Referent tätig beim C.H. Beck Verlag und bei Versicherungsforum, beim DAV, ferner bei den Masterstudiengängen der Uni Münster und Hamburg.

Zu seinen Buchveröffentlichungen zählen:

  • Maier/Stadler: AKB 2008 und VVG - Reform, Auswirkungen auf die Kraftfahrtversicherung, C.H.Beck, Verlag, 2008
  • Harbauer Walter / Maier Karl / Bauer Günter / Stahl Peter: Rechtschutzversicherung, ARB-Komentar (C.H. Beck Verlag 2004)
  • Maier Karl / Biela Anno: Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung (C.H. Beck - Verlag 2001)
  • Maier Karl / Biela Anno: Die Kaskoversicherung (C.H. Beck Verlag 1998).

Weitere Veröffentlichungen aus neuerer Zeit  in den Fachzeitschriften:

  • Die vorläufige Deckung nach dem Regierungsentwurf zur VVG Reform, in: r+s 2006, S. 485
  • Die Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzungen nach dem Regierungsentwurf zur VVG-Reform, in: r+s 2007, S. 89 ff.
  • Die Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers für eine Drittschuldnerklage, in: r+s 2007, S. 312.


Oliver Meixner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, JOHANNSEN Rechtsanwälte, Hamburg

... Jahrgang 1964 und Rechtsanwalt seit 1994. Rechtsanwalt Oliver Meixner ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und bei der seit Gründung im Jahre 1925 auf die Prozessvertretung und die Beratung von Versicherungsunternehmen spezialisierten Kanzlei "Johannsen Rechtsanwälte" mit Standorten in Hamburg, Frankfurt am Main und Berlin tätig. Näheres unter www.kanzlei-johannsen.de .

Rechtsanwalt Oliver Meixner ist Leiter des Arbeitskreises Sachversicherung in der ARGE Versicherungsrecht im DAV, Mitglied des Fachausschusses Versicherungsrecht in der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und Dozent, u.a. bei der Deutschen Anwaltakademie.

Zu seinen Veröffentlichungen zählen:

  • Meixner, Oliver; Steinbeck, René: Das neue Versicherungsvertragsrecht, Beck Juristischer Verlag, 1. Aufl. 2008.
  • Meixner, Oliver; Steinbeck, René: Versicherungsvertragsrecht (Rechtsstand: Oktober 2009), Beck Juristischer Verlag 2010.


Dr. Jens Muschner

Rechtsanwalt, Kanzlei Dres. Bach, Langheid & Dallmayr, Berlin

... ist seit 1998 Rechtsanwalt und seit 2007 Partner in der Kanzlei "Dres. Bach, Langheid & Dallmayr", einer versicherungsrechtlichen Spezialkanzlei mit Niederlassungen in Köln, München, Frankfurt/M. und Berlin (näheres unter  http://www.bld.de). Er promovierte im Bereich des Arzthaftungsrechts an der Universität Leipzig bei Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern.

Schwerpunkt ist die forensische und beratende Tätigkeit im Haftpflichtversicherungsrecht und Haftungsrecht, insbesondere bei Arzthaftung und Allgemeine Haftpflicht, darüber hinaus im Bereich des Personenversicherungsrechts, insbesondere Recht der privaten Krankenversicherung, Recht der privaten Unfallversicherung und Recht der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.

Zu seinen Veröffentlichungen zählen:

  • Die Verjährung im Versicherungsvertragsrecht (zus. mit Domenik Henning Wendt), MDR 2008, 609ff.
  • Zur fortdauernden Anwendbarkeit der Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG a. F. im Jahr 2008, VersR 2008, 317 ff.
  • Anmerkung zum Urteil des OLG Brandenburg vom 2.8.2006 - 7 U 215/05, VersR 2007, 1134 f.
  • Der prozessuale Beweiswert ärztlicher (EDV-)Dokumentation, VersR 2006, 621
  • Haftungsrechtliche Besonderheiten bei der Aufklärung ausländischer Patienten, VersR 2003, 826.


Dr. Martin Pöll

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, NÜRNBERGER Versicherungsgruppe, Nürnberg

... ist Rechtsanwalt und Leiter des Bereichs Leben-Vertrag der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Erlangen-Nürnberg, der Referendarzeit beim OLG Nürnberg und anschließender Promotion widmete sich Herr Rechtsanwalt Dr. Pöll bereits zu Beginn seiner anwaltlichen Laufbahn überwiegend versicherungsrechtlichen Themen, als er zwei große Versicherer in den Bereichen der Schadenversicherung und der Deckungsprozesse im Bereich der Haftpflichtversicherung in Prozessen vertrat.

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht, der nahezu ausschließlich versicherungsrechtliche Mandate bearbeitete, vertrat er mehrere deutsche Versicherungskonzerne in gerichtlichen Verfahren und beriet diese im außergerichtlichen Bereich, so etwa im Rahmen der Vorbereitung auf die Auswirkungen der VVG-Reform, der Bedingungsgestaltung oder der Weiterbildung von Mitarbeitern der Versicherer. Sein versicherungsrechtliches Spektrum war dabei vor allem auf die Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, die Schadenversicherung mit den Sparten der Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Kaskoversicherung und die Krankenversicherung fokussiert.

Seit 01.05.2008 leitet er bei der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe, die mit über 4 Milliarden Euro Umsatz zu den großen deutschen Erstversicherern gehört, den Bereich Leben-Vertrag, in dem mit fast 400 Mitarbeitern über 3,1 Mio. Versicherungsverträge verwaltet werden.



Prof. em. Dr. Helmut Schirmer

em. Univ.-Prof. an der Freie Universität Berlin (FU Berlin)

... Prof. em. Dr. Helmut Schirmer, der von 1972 dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin angehörte und dort u. a. das Privat- und Sozialversicherungsrecht lehrte, ist einer der führenden Versicherungsrechtler Deutschlands.

Er war u. a. Mitglied der Kommission zur Reform des VVG und weist eine langjährige und umfangreiche Referententätigkeit vor allem auf dem Gebiet des Versicherungsrechts auf.

Prof. em. Dr. Helmut Schirmer ist Autor zahlreicher Fachveröffentlichungen; aus jüngster Zeit u.a.:

  • Schirmer, Neues VVG und die Kraftfahrzeughaftpflicht- und Kaskoversicherung - Teil I, DAR 2008, 181 - 187, Teil II, DAR 2008, 319-327
  • Schirmer/Sandkühler, VVG-Reform: Vertragsschlussmodelle und ihre Bedeutung für das Maklergeschäft, ZfV 2007, 771 - 776
  • Schrimer, Die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Versicherung- und Verkehrsrecht, DAR 2007, 2-12
  • Schirmer, Die Haftpflichtversicherung nach der VVG-Reform, ZVersWiss 2006, 427-458.


Udo Spuhl

Richter am Landgericht Berlin (Spezialkammer für Versicherungsrecht) und Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin Bereich Versicherungsrecht

.... studierte von 1992 bis 1995 an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Sozialversicherung mit dem Abschluss als Diplom – Verwaltungswirt (FH). Von 1995 bis 1999 absolvierte er das Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin, Wahlfach: Privat- und Sozialversicherungsrecht.

Seit 2002 ist Herr Udo Spuhl als Richter tätig, dabei seit 2005 am Landgericht Berlin als Mitglied der dortigen, für das Privatversicherungsrecht zuständigen Spezialkammer. Seit 2006 ist er zudem Dozent für Versicherungsrecht für die Deutsche Richterakademie und für das gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg. Herr Spuhl ist zudem Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin für den Bereich "Versicherungsrecht".

Seine Veröffentlichungen:

  • Dr. Sven Marlow, Udo Spuhl, Dr. Volker Marko, Dr. Joachim Grote: Das Neue VVG kompakt, Ein Handbuch für die Rechtspraxis, 3. Aufl., Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe, 2008
  • Marlow/Spuhl, Zu den Voraussetzungen für die Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes abzielenden homologen In-vitro-Fertilisation (Urteilsanmerkung), VersR 2005, S. 1673
  • Marlow/Spuhl, Künstliche Befruchtung und kein Ende, VersR 2006, S. 1193
  • Marlow/Spuhl, Aktuelles aus Rechtsprechung und VVG-Reform zum Begriff der medizinischen Notwendigkeit in der Privaten Krankenversicherung, VersR 2006, S. 1334.


Dr. Karl-Heinz Thume

Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht, Nürnberg

....ist seit 1966 Rechtsanwalt. Von 1988 bis 1995 war er Richter am Anwaltsgericht in Nürnberg und bis Oktober 2003 Richter am Bayerischen Anwaltsgerichtshof in München. Dr. Thume war Vorstandsmitglied der deutschen Gesellschaft für Transportrecht und leitender Mitarbeiter der gleichnamigen Zeitschrift. Derzeit ist Dr. Thume Vorsitzender der "Deutschen Gesellschaft für Vertriebsrecht". Ferner ist er Obmann und Richter in diversen Schiedsgerichtsverfahren. Als Rechtsanwalt ist er in der Nürnberger Kanzlei der FRIES Rechtsanwälte (näheres unter  http://www.friesrae.de ) tätig.

Neben seiner langjährigen anwaltlichen Tätigkeit, speziell im Speditions- und Frachtrecht sowie im Vertriebsrecht kann Herr RA Dr. Thume auf eine Vielzahl an Veröffentlichungen zurückgreifen, u.a.:

  • Thume / de la Motte / Ehlers: Transportversicherungsrecht - Kommentar, 2. Aufl., C. H. Beck 2010
  • Thume, Transport- und Vertriebsrecht 2000 - Festgabe für Herber, Neuwied, Kriftel/Ts. 1999
  • Thume, Karl-Heinz (Hrsg.): Kommentar zur CMR. Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr, 2. Auflage 2007
  • Küstner/Thume, Handbuch des gesamten Außendienstrechts, 3 Bände, Heidelberg
    • Band 1: Handelsvertreterrecht, 3. Auflage 2000 (4. Aufl. in Vorbereitung für 2010)
    • Band 2: Ausgleichanspruch, 8. Auflage 2008
    • Band 3: Vertriebsrecht: Reisende, Vertragshändler, Kommissionsagenten, Versicherungsmakler, Franchising und Direktvertrieb, 3. Auflage 2009
  • Thume, Karl-Heinz: Kommentierung §§ 84 bis 92 c HGB (Handelsvertreterrecht), in: Röhricht/Graf v. Westphalen, HGB Kommentar, 3. Auflage 2008
  • Thume, Karl-Heinz: Internationales Vertriebsrecht, in: Kronke/Melis/Schnyder (Hrsg.): Handbuch des Internationalen Wirtschaftsrechts, Köln, 2005

Herr Dr. Thume war Vorsitzender des Fachprüfungsausschusses "Versicherungsrecht" und Vorsitzender des "Fachprüfungsausschuss Transport - und Speditionsrecht“ der RA-Kammer Nürnberg und Bamberg.

Für die Juristische Fachseminare referiert Dr. Thume seit 2003 in den Fachanwaltslehrgängen im Versicherungsrecht den Themenbereich „Transport- und Speditionsversicherungsrecht“.



Letzte Aktualisierung am 29.07.2010   -  Telefon (02 28) 9 14 08 19   Fax (02 28) 21 00 89