Hans-Günter Ernst

Richter am OLG Düsseldorf (Fachsenat für Verkehrsrecht)

... nach Studium in Erlangen und Köln, Referendariat in Köln und München. Von 1988 bis 2002 war Herr Ernst als Richter am LG und OLG Köln tätig. Seit 2003 Mitglied des 1. Zivilsenats des OLG Düsseldorf (Fachsenat für Verkehrsrecht). Über 10 Jahre hinaus reichen seine Erfahrungen als Leiter von zivilrechtlichen Referendararbeitsgemeinschaften. Seit vielen Jahren in der juristischen Fortbildung als Referent tätig; im Bereich des Verkehrsrechts, insbesondere zu den Grundlagen der Haftung sowie dem Fahrzeug- und dem Personenschaden.

Herr Hans-Günter Ernst ist Autor/Mitautor von Fachbeiträgen und Mitherausgeber. Zu seinen Veröffentlichungen in neuerer Zeit zählen:

  • Mietwagenkosten aktuell, (Eggert/Ernst) Verkehrsrecht aktuell 2009, 23.
  • Arbeitshilfe: Abrechnung des Fahrzeugschadens nach BGH, (Eggert/Ernst) Verkehrsrecht aktuell 2008, 28; 2009, 41.
  • Anmerkung zu BGH, U. v. 03.02.2009, VI ZR 183/08 (Haushaltsführungsschaden), DAR 2009, 263, 264 f.
  • Anmerkung zu BGH, U. v. 09.06.2009, VI ZR 110/08 (Fiktive Abrechnung auf Neuwagenbasis), DAR 2009, 452.
  • Unsichtbare Verletzungen nach leichten Verkehrsunfällen, in: Hans-Günter Ernst / Christian Huber / Rolf Krücker / Kurt Reinking (Hrsg.): Festschrift für Christoph Eggert zum 65. Geburtstag, 1. Aufl. 2008.
  • Die 24 wichtigsten Punkte zur optimalen Durchsetzung des Haushaltsführungsschadens, Verkehrsrecht aktuell 2008, 42
  • Die 12 wichtigsten Punkte zur Erfassung und Durchsetzung des Erwerbsschadens, Verkehrsrecht aktuell 2008, 132.
  • Erfolgreicher Nachweis von Unfallverletzungen und deren Folgen, Verkehrsrecht aktuell 2008, 186.
  • Medizinische Begutachtung von PTBS aus zivilgerichtlicher und verkehrsunfallrechtlicher Sicht, Forum Medizinische Begutachtung 2007, 40.

Herr Richter Ernst referiert seit 2009 in den Fachanwaltslehrgängen und Fortbildungsseminare im Verkehrsrecht den Themenbereich  "KfZ-Schadensrecht" .



Dr. med. Helge Hölzer

Rechtsanwalt und Facharzt für Chirurgie, Ratajczak & Partner, Rechtsanwälte, Partnerschaftsgesellschaft, Sindelfingen

... Erstes juristisches Staatsexamen 1979, zweites juristisches Staatsexamen 1982. Ab 1986 Ausbildung zum Arzt für Chirurgie an den Städt. Kliniken Dortmund. 1987 Wechsel an die Chirurgische Klinik der Universität Tübingen. Juli 1989 Promotion über den „Einfluss der Pankreasdenervation auf die Freisetzung von Pankreatischem Polypeptid“. 1989 bis 1991 Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft an der University of California, Los Angeles. 1991 – 1994 Chirurgische Abteilung der Universitätsklinik Tübingen und Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Tübingen mit Prüfung zum Facharzt für Chirurgie.

Als Rechtsanwalt ist Herr Dr. Helge Hölzer seit 1994 ausschließlich im Medizinrecht tätig. Herr Rechtsanwalt Dr. Helge Hölzer ist als Rechtsanwalt in Sindelfingen in einer bekannten medizinrechtlichen Kanzlei tätig. Näheres www.rpmed.de  
Zudem ist er reguläres Mitglied des Prüfungsausschusses "Medizinrecht" der Rechtsanwaltskammer Stuttgart.

Durch seine Doppelqualifikation als Arzt/Chirurg und als Rechtsanwalt ist Dr. Helge Hölzer prädestiniert für das Tätigkeitsgebiet des Medizinrechts. Seine Tätigkeitsgebiete liegen im Recht der Heilberufe, insb. Kassenarztrecht, im Berufsrecht der Zahnärzte und Ärzte, im (Zahn)arzthaftungsrecht sowie im Krankenhausrecht.

 



Dr. Jan Luckey LL.M., LL.M.

Richter am Landgericht Köln

... ... hat in Bonn studiert, dort auch zum internationalen Deliktsrecht promoviert und seine Mastertitel in Cambridge (GB) sowie an der Universität Nürtingen/Geislingen (dort im Verkehrs-, Versicherungs- und Strafrecht) erworben.

Seit 2001 ist er im Staatsdienst. Im Rahmen seiner richterlichen Tätigkeit war er u.a. mit Verkehrsunfallrecht und dem Recht der Verkehrsordnungswidrigkeiten befasst. Er ist daneben mit Vortrags- und Schulungstätigkeiten in der Fortbildung der Justiz betraut und zudem auch als Dozent im Rahmen der anwaltlichen Fortbildung auf dem Gebiet des Schadens- und Haftungs- sowie Straßenverkehrsrechts tätig.

Er ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift Verkehrsrechtsreport und arbeitet bei der Zeitschrift Straßenverkehrsrecht mit.

Neben zahlreichen Aufsätzen ist Herr Dr. Luckey Mitautor folgender Werke:

  • Jaeger, Lothar; Luckey, Jan: Schmerzensgeld, 5. Aufl., LexisNexis-Verlag, 2010;
  • Halm/Himmelreich (Hrsg.): Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, 3. Aufl., Luchterhand, 2010;
  • Wenzel (Hrsg.), Handbuch des Fachanwalts Medizinrecht, 2. Aufl., Luchterhand, 2009;
  • Himmelreich/Halm (Hrsg.), Handbuch der Kfz-Schadensregulierung, Luchterhand, 2009;
  • Jaeger, Lothar; Luckey, Jan: Das neue Schadensersatzrecht, ZAP-Verlag, 2002.


Dr. Sven Marlow

Richter am Landgericht Berlin und Lehrbeauftragter für Personenversicherungsrecht an der FU Berlin

....war nach seinem 2. juristischen Staatsexamen zunächst Rechtsanwalt in Köln in der Kanzlei „Dres. Bach, Langheid & Dallmayr“, einer versicherungsrechtlichen Spezialkanzlei. Er promovierte im Versicherungsrecht am Lehrstuhl Prof. Dr. Schirmer in Berlin. Seit 1997 ist er Richter in Berlin und seit 2000 Richter am Landgericht in der 7. Zivilkammer, einer Spezialkammer, die sich mit dem Privatversicherungsrecht (Kraftfahrtversicherung ausgenommen) befasst.

Seit September 2002 ist er u.a. nebenamtlicher Prüfer beim JPA Berlin im ersten und zweiten Staatsexamen in den Bereichen „Zivil- und Privatversicherungsrecht“. Seit 2007 ist Dr. Marlow Lehrbeauftragter für das Fach Personenversicherungsrecht an der FU Berlin sowie seit 2009 Lehrbeauftragter der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin für den Bereich Versicherungsrecht.

Herr Dr. Marlow hat zahlreiche Veröffentlichungen publiziert, u.a.:

  • Dr. Sven Marlow, Udo Spuhl, Dr. Volker Marko, Dr. Joachim Grote: Das Neue VVG kompakt, Ein Handbuch für die Rechtspraxis, 3. Aufl., Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe, 2008
  • Die Verletzung vertraglicher Obliegenheiten nach der VVG-Reform: Alles nichts, oder?, in VersR 2007, 43 ff.
  • Krankentagegeldversicherung: Wann kann der Versicherer aus wichtigem Grund kündigen?, VK 2007, 1 ff.
  • Voraussetzung der Kostenerstattung für Lasik-Operation, VK 2007, 28 ff.
  • Marlow/Spuhl, "Künstliche Befruchtung und kein Ende", VersR 2006, 1193 ff.
  • Marlow/Spuhl, "Aktuelles aus Rechtsprechung und VVG-Reform zum Begriff der medizinische Notwendigkeit in der Privaten Krankenversicherung", VersR 2006, 1334 ff.
  • Aktuelles aus Rechtsprechung und Praxis zur privaten Unfallversicherung", r+s 2006, 362 ff. und 397 ff.
  • Muss der Versicherer die Kosten für eine alternative Krebsbehandlung erstatten?, VK 2006, 134 ff.
  • Rückforderung bei Zahlung an "falschen" durch Versicherungsschein legitimierten Gläubiger, VK 2006, 153 ff.
  • Rückkaufswert: Unwiderrufliches Bezugsrecht bei vorzeitig gekündigter Rentenversicherung?, VK 2006, 155 ff.
  • Insolvenzfestigkeit einer Direktversicherung zur betrieblichen Altersversorgung?, VK 2006, 165 ff.
  • Bielefeld/Marlow (Hrsg.), Ein Leben mit der Versicherungswissenschaft, Festschrift für Prof. Dr. Helmut Schirmer, 2005
  • Marlow, in: 9. Kölner Versicherungssymposium, Die Vorschläge der Reformkommission für ein neues Versicherungsvertragsrecht. Ein Jahrhundertwerk am Horizont?, Vertragliche Obliegenheiten vor und nach dem Versicherungsfall - Erste Anmerkungen zum Entwurf der VVG-Reformkommission, 2005, S. 49 ff.
  • Marlow, Aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung zur privaten Unfallversicherung, r+s 2005, 357 ff.
  • Marlow/Spuhl, Anmerkung zu BGH v. 21.9.2005 (IV ZR 113/04), Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes abzielenden homologen In-vitro-Fertilisation (IVF) mit intracytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) in der privaten Krankenversicherung, VersR 2005, 1675 ff.
  • Marlow, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2004, § 13. Grundlagen zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers, 639 ff.
  • Marlow, Aktuelle Rechtsprechung zur privaten Unfallversicherung, r+s 2004, 353 ff.
  • Schirmer/Marlow, Die Erstattungsfähigkeit der Umsatzsteuer nach § 249 Abs. 2 S. 2 BGB n.F. - Haftungs- und deckungsrechtliche Konsequenzen, DAR 2003, 441 ff.
  • Marlow, Zur Beweislastverteilung im Prämienrückforderungsprozess des VN bei Widerspruch nach § 5 a VVG, VersR 2003, 1506 ff.
  • Marlow, Voraussetzungen und Fallgruppen der Kostenerstattung für Maßnahmen künstlicher Befruchtung in der privaten Krankheitskostenversicherung, VersR 2002, 144 ff.


Dr. Bernd Wagner

Rechtsanwalt, Bürogemeinschaft Schulterblatt 124, Hamburg

... war nach dem Jurastudium in Tübingen und Freiburg zunächst wissenschaftlicher Mitarbeiter am strafrechtlichen Lehrstuhl von Prof. Dr. Hans-Ludwig Günther und promovierte 1988 als wissenschaftlicher Assistent bei Prof. Dr. Jürgen Baumann am Fachbereich Rechtswissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Von einer Habilitationsstelle an der Universität Hamburg folgte er 1995 einem Ruf der Universität Bremen auf den Lehrstuhl für Strafverfolgung, Strafvollzug, Strafrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft. Herr Dr. Wagner war bis 1997 als C3-Professor an der Universität Bremen tätig. Die Schwerpunkte seiner dortigen Arbeit lagen neben dem allgemeinen Strafrecht im Unterbringungsrecht / Psychiatrierecht (langjähriger Mitherausgeber der Fachzeitschrift „Recht & Psychiatrie“) sowie beim Strafrecht in der multikulturellen Gesellschaft.

Dr. Bernd Wagner ist seit 1983 als Strafverteidiger tätig, während seiner Tätigkeit als Hochschullehrer gem. §138 Abs. 1 StPO, davor und danach als Rechtsanwalt in Tübingen und Hamburg. Er ist Mitbegründer der seit 1999 auf Strafrecht ausgerichteten Hamburger Bürogemeinschaft Schulterblatt 124 (BG 124). Näheres unter www.bg124.de. Er bearbeitet in dem Hamburger Büro vorwiegend strafrechtliche Revisionen, strafrechtliche Wiederaufnahmeverfahren, Verfassungsbeschwerden und Menschenrechtsbeschwerden im Strafrecht und verteidigt vor bundesdeutschen Strafgerichten überwiegend in Wirtschaftsstrafsachen, Kapitalstrafsachen sowie im Arztrecht/Medizinrecht.

Rechtsanwalt Dr. Wagner publiziert zu strafrechtlichen und medizinrechtlichen Themen:

  • Therapeutische Nachtstromsperre im Maßregelvollzug, Anmerkung zu dem Beschluss des Landgerichts Stendal vom 10.7.2003 – Az.: 504 StVK 39/03, in: Recht und Psychiatrie 2005, 39f
  • Kommentierung der Kapitel „Behandlung“, „Verwaltungsverfahren“ und „Rechtsschutz“ in: Kammeier (Hrsg.), Maßregelvollzugsrecht, 1. Auflage 1994, 2. Auflage 2002
  • Das Unterbringungsrecht der Länder, in: Saage/Göppinger, Freiheitsentziehung und Unterbringung; vollständige Neubearbeitung durch R. Marschner, B. Volckart und B. Wagner, 3. Auflage 1994,
  • Zu den Voraussetzungen und der Vermeidung einer Unterbringung nach § 64 StGB: Anmerkung zu dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14.5.1992 – 4 Str 178/92, Strafverteidiger 1992, 302ff.
  • Welche Rechte haben Patienten während der Zwangsunterbringung?, in: Psychosoziale Umschau 1993, 2ff.
  • Die neue Entscheidung des BVerfG zur lebenslangen Freiheitsstrafe und ihre Folgen für die Maßregel nach § 63 StGB, in: Recht & Psychiatrie 1992, 131ff.
  • Effektiver Rechtsschutz im Maßregelvollzug, § 63 StGB – Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -, 1. Auflage 1988, 2. überarbeitete Auflage 1992
  • Besprechung von „K. Beier (Hrsg.). Sexualität zwischen Medizin und Recht“, in: Recht & Psychiatrie 1992, 69f.
  • Strafvollzugspersonal im Dienst der Strafverfolgung? – Zur Strafbarkeit von Vollzugsbediensteten wegen Strafverfolgungsvereitelung durch Unterlassen (§§ 258 Abs. 1, 13 StGB), in: Festschrift zum 125jährigen Bestehen der Staatsanwaltschaft Schleswig-Holstein, 1992, 511ff.
  • Der verfassungsrechtliche Hintergrund der psychiatrischen Unterbringung, in: Ärzteblatt Thüringen 1992, 440ff.
  • Kriminalprognose bei neuem Tatverdacht, in: Recht & Psychiatrie 1992, 16ff.
  • Besprechung von „Jürgens/Kröger/Marschner, Das neue Betreuungsrecht“, in: Recht & Psychiatrie 1991, 191f.
  • Psychiatrische Zwangsbehandlung und rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB), in: Recht & Psychiatrie 1991, 192ff.
  • Sammelbesprechung von „Hamm/Lohberger, Beck´sches Formularbuch für den Strafverteidiger; Litwinski/Bublies, Strafverteidiger im Strafvollzug; Volckart, Verteidigung in der Strafvollstreckung und im Vollzug“, Monatsschrift für Kriminologie 1990, 192ff.
  • Gefährlichkeit im Psychiatrischen Krankenhaus, in: Bock/Mitzlaff, Von Langzeitpaienten für Akutpsychiatrie lernen, 1990
  • Zweifelhafter Rechtsschutz gegen zweifelhafte Therapiemaßnahmen, in: Recht & Psychiatrie 1990, 58ff.
  • Gleiches gleich – Ungleiches ungleich ? – Divergierende höchstrichterliche Entscheidungen zur Akteneinsicht nach öffentlichem und privatem Arztrecht, in: Recht & Psychiatrie 1989, 157ff.
  • Sind psychiatrische Therapiemethoden „gerecht“?, in: Recht & Psychiatrie 1989, 49ff.
  • Die Länderregelungen zur Ernennung, Entlassung und Suspendierung von Anstaltsbeiräten gemäß § 162 Abs. 3 StVollzG, in: Zeitschrift für Strafvollzug und Straffälligenhilfe 1986, 340ff.

Rechtsanwalt Dr. Wagner ist ein "Allrounder im Strafrecht" mit Steckenpferd Medizinrecht. Den Fachanwaltslehrgang im Medizinrecht hat Dr. Wagner 2006 absolviert.



Prof. Dr. Ute Walter

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht, Sozietät Ulsenheimer Friederich Rechtsanwälte, München

... Studium an der Universität Regensburg, Wiss. Assistentin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht (Prof. Dr. Dieter Schwab), Universität Regensburg; Habilitation 2002; Zulassung als Rechtsanwältin 2003; Bestellung als Prüfer für die Schwerpunktbereichsprüfung der Juristischen Fakultät der Universität Regensburg; 2008; Ernennung zur außerplanmäßigen Professorin der Universität Regensburg 16.12.2009.

Frau Rechtsanwältin Prof. Dr. Ute Walter ist Teilhaberin in der renomierten Medizinkanzlei "Sozietät Ulsenheimer Friederich Rechtsanwälte" mit  Büros in München und Berlin. Näheres unter  http://www.ulsenheimer-friederich.de . Die von RA Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer bereits 1975 vor dem Hintergrund zunehmender straf- und zivilrechtlicher Arzthaftungsverfahren gegründete medizinrechtliche Abteilung von Ulsenheimer Friederich Rechtsanwälte berät ständig Ärzte und Zahnärzte, Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser, Hebammen, Heilhilfsberufe wie Physiotherapeuten und Pflegekräfte, wissenschaftliche Fachgesellschaften, ärztliche Berufsverbände, medizinische Fakultäten und Unternehmen auf allen Gebieten des Gesundheitsrechts.

Eines der Haupttätigkeitsfelder der Sozietät ist das ärztliche Haftungsrecht, bei dem es um Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen wegen (angeblicher) Behandlungs-, Aufklärungs- und Organisationsfehler geht. Die Sozietät Ulsenheimer Friederich Rechtsanwälte  vertritt ausschließlich die Behandlerseite (Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten, Hebammen, Pflegepersonal, Krankenhäuser) tätig sind.

Eines der Haupttätigkeitsfelder von Frau Rechtsanwältin Prof. Dr. Ute Walter ist neben dem "Vertragsarztrecht, Ärztliches Vertragsrecht und Krankenhausrecht das "Recht der gesetzlichen Krankenversicherung". Der fortdauernden Reformprozess stellt hierbei eine besondere Herausforderung dar. Dabei bestimmen der Gemeinsame Bundesausschuss und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen neben den Spitzenverbänden der Krankenkassen ganz wesentlich das Leistungsspektrum der GKV. Im Einzelnen berüht dies

  1. Leistungserbringer-Status kraft Zulassung (insbesondere (Teil)zulassung von Vertragsärzten, MVZ)
  2. Leistungserbinger-Status kraft Vertragsschluss (insbesondere Hilfsmittelerbringer)
  3. Sonstige Leistungserbringer und deren Kooperationen (insbsondere Apotheken)
  4. Kooperationen von Leistungserbringern (insbesondere Belegarzt-, Honorararzt- und Konsiliararztverträge; Praxisgemeinschaften, (Teil-)Gemeinschaftspraxen)
  5. Kooperationen mit Nicht-Leistungserbringern (insbesondere Verträge mit pharmazeutischen Unternehmen)
  6. Neuregelungen des AMNOG 2010 (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz, derzeit im Bundestag eingebracht) und sonstige arzneimittelrelevante Regelungen

Zu ihren Veröffentlichungen von Frau Prof. Dr. Ute Walter zählen Monographien und zahlreiche Aufsätze. Hier eine Auswahl:

  • Walter, Ute: Geschichte des Anspruchs auf Schmerzensgeld, Verlag Ferdinand Schöningh, München Zürich 2004
  • Walter, Ute: Die Vorsorgevollmacht, Gieseking Buchverlag, Bielefeld 1997
  • Anmerkung zu SG Stuttgart, B.v. 08.02.2010, Az. S 8 KR 7849/09 ER, in: JURIS PraxisReport 6/2010, Anm. 1
  • Anmerkung zu LSG Darmstadt, U.v. 24.06.2009, Az. L 4 KA 17/08, in: JURIS PraxisReport, 4/2010, Anm.,
  • Anmerkung zu SG Schwerin, U.v. 01.07.2009, Az. S 3 KA 31/08, in:  JURIS PraxisReport, 5/2010, Anm. 4,
  • Der Verzicht der Patientin auf Behandlung nach Diagnose einer schweren Erkrankung: Rechtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen, in: Der Gynäkologe, Heft 8/2009
  • Neue gesetzgeberische Akzente zur Hausarztzentrierten Versorgung, in: NZS 2009, (Heft 6), 307ff.

 



Letzte Aktualisierung am 29.07.2010   -  Telefon (02 28) 9 14 08 19   Fax (02 28) 21 00 89