Fortbildungsseminar "Familienrecht Aktuell" in Bonn am 12./13. Nov. 2010

Freitag, den 12. November 2010, 9.00 Uhr bis 16.15 Uhr und
Samstag, den 13. November 2010, 9.00 Uhr bis 13.15 Uhr

6 + 4 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO für Familienrecht

Tagungsort:
Universitätsclub Bonn
Konviktstr. 9 (Einfahrt Giergasse)
53113 Bonn-Zentrum
Der Uniclub liegt im Zentrum, Nähe "Koblenzer Tor"/ "Adenauerallee"/ Universität, ca. 500 m zum Hbf.
mehr Infos zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise

 

Freitag, den 12. November 2010, 9.00 bis 16.15 Uhr  - 6 Zeitstunden

Referent(en): Rechtsanwalt Michael Klein, Fachanwalt für Familienrecht, Regensburg, u.a. Hrsg. „Weinreich/Klein: Fachanwaltskommentar“

Thema: Update im Familienrecht
Im Einzelnen:

  • Aktuelle Rechtsprechung im Unterhaltsrecht und Unterhaltsprozessrecht, §§ 231 ff FamFG
  • Das neue Familienvermögensrecht und das neue Nebengüterrecht, § 266 FamFG

 

 


Samstag, den 13. November 2010, 9.00 bis 13.15 Uhr
- 4 Zeitstunden

Referent(en): Rechtsanwalt Dr. Franz Roßmann, Volkach und u.a. Autor „Taktik im neuen familiengerichtlichen Verfahren“

Thema: UP-Date im neuen familiengerichtlichen Verfahren aus anwaltlicher Sicht - Erste Rechtsprechung und Erfahrungen, Schwerpunkt: Unterhaltsprozessrecht, §§ 231 ff FamFG) - dargestellt anhand von Schaubildern, Beispielsfällen und Musteranträgen sowie „Haftungsfalle“ Übergangsvorschriften!
im Einzelnen:

Das FamFG ist vor einem Jahr in Kraft. Die Rechtsprechung setzt sich mittlerweile mit den neuen Vorschriften auseinander – viele „Überraschungen“ hat es bereits gegeben (z.B. zur Frage der anwaltlichen Beiordnung in Umgangssachen nach § 78 Abs. 2 FamFG).

Die Fortbildungsveranstaltung beschäftigt sich mit den zur Zeitumstrittenen Fragestellungen. Dabei handelt es sich u.a. um

  • die Beiordnung in Umgangssachen nach § 78 Abs. 2 FamFG
  • Streitwert der einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen
  • den Scheidungsverbund, insbes. die Folgen verspäteter Folgesachenanträge
  • Scheidungsbeschluss „Im Namen des Volkes“
  • den Rechtsschutz gegen einstweilige Unterhaltsanordnungen (Zulässigkeit des negativen Feststellungsantrags)
  • die Auskunftspflichten nach §§ 235, 236 FamFG, insbes. deren verfahrensmäßiger Umsetzung
  • Arrest in güterrechtlichen Verfahren.

Das ausführliche Skript enthält Schaubilder, Beispielsfälle und Musteranträge.

Taktische Hinweise zur Verfahrensführung aus Anwaltssicht sind ebenfalls Gegenstand der Veranstaltung. Der Referent mit langjähriger Erfahrung in der Anwaltsausbildung sowie in der praktischen Anwendung beschreibt Ihnen Möglichkeiten der erfolgreichen Verfahrensführung in FamSachen.

Sein Buch „Taktik im familiengerichtlichen Verfahren“ zählt zu den fundierten Veröffentlichungen auf diesem Gebiet. Auch veröffentlicht der Referent fortlaufend die „Die Entwicklung der Rechtsprechung zum FamFG“ (vgl. ZFE 2010, 298 ff).

 

 

Zeitplan - Freitag:
09.00 bis 11.00 Uhr
11.00 bis 11.15 Uhr Kaffee-Pause
11.15 bis 13.00 Uhr
13.00 bis 13.45 Uhr Mittagspause
13.45 bis 15.00 Uhr
15.00 bis 15.15 Uhr Kaffee-Pause
15.15 bis 16.15 Uhr
- 6 Stunden -

Zeitplan - Samstag:
09.00 bis 11.00 Uhr
11.00 bis 11.15 Uhr Kaffee-Pause
11.15 bis 13.15 Uhr
- 4 Stunden -

 


Teilnahmegebühren

Aufgrund der Vielzahl der Reformen gelten für alle Seminare im Familienrecht in 2010 folgende Sonderkonditionen:

Seminardauer  Sonderkonditionen 2010
 10-Std.    € 199,-
  6-Std.    € 129,-
  4-Std.    €  99,-

einschl. Tagungsgetränke sowie erstklassige, ausgedruckte Skripten, zzgl. Umsatzsteuer!

Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

 

Zum Anmeldungformular

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Letzte Aktualisierung am 02.08.2010   -  Telefon (02 28) 9 14 08 19   Fax (02 28) 21 00 89