Freitag, den 12. November 2010, 9.00 Uhr bis 16.15 Uhr
und
Samstag, den 13. November 2010, 9.00 Uhr bis 13.15 Uhr
6 + 4 Stunden Fortbildung gem. § 15
FAO für Familienrecht
Tagungsort:
Universitätsclub Bonn
Konviktstr. 9
(Einfahrt Giergasse)
53113 Bonn-Zentrum
Der Uniclub liegt im
Zentrum, Nähe "Koblenzer Tor"/ "Adenauerallee"/ Universität, ca. 500 m zum
Hbf.
mehr Infos zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise
Freitag, den 12. November 2010, 9.00 bis 16.15
Uhr - 6 Zeitstunden
Referent(en): Rechtsanwalt Michael Klein, Fachanwalt für Familienrecht,
Regensburg, u.a. Hrsg. „Weinreich/Klein: Fachanwaltskommentar“
Thema: Update im Familienrecht
Im Einzelnen:
- Aktuelle Rechtsprechung im Unterhaltsrecht und Unterhaltsprozessrecht, §§
231 ff FamFG
- Das neue Familienvermögensrecht und das neue Nebengüterrecht, § 266
FamFG
Samstag, den 13. November 2010, 9.00 bis 13.15 Uhr
- 4 Zeitstunden
Referent(en): Rechtsanwalt Dr. Franz
Roßmann, Volkach und u.a. Autor „Taktik im neuen
familiengerichtlichen Verfahren“
Thema: UP-Date im neuen familiengerichtlichen Verfahren aus
anwaltlicher Sicht - Erste Rechtsprechung und Erfahrungen, Schwerpunkt:
Unterhaltsprozessrecht, §§ 231 ff FamFG) - dargestellt anhand von Schaubildern,
Beispielsfällen und Musteranträgen sowie „Haftungsfalle“
Übergangsvorschriften!
im Einzelnen:
Das FamFG ist vor einem Jahr in Kraft. Die Rechtsprechung setzt sich
mittlerweile mit den neuen Vorschriften auseinander – viele
„Überraschungen“ hat es bereits gegeben (z.B. zur Frage der
anwaltlichen Beiordnung in Umgangssachen nach § 78 Abs. 2 FamFG).
Die Fortbildungsveranstaltung beschäftigt sich mit den zur Zeitumstrittenen
Fragestellungen. Dabei handelt es sich u.a. um
- die Beiordnung in Umgangssachen nach § 78 Abs. 2 FamFG
- Streitwert der einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen
- den Scheidungsverbund, insbes. die Folgen verspäteter Folgesachenanträge
- Scheidungsbeschluss „Im Namen des Volkes“
- den Rechtsschutz gegen einstweilige Unterhaltsanordnungen (Zulässigkeit
des negativen Feststellungsantrags)
- die Auskunftspflichten nach §§ 235, 236 FamFG, insbes. deren
verfahrensmäßiger Umsetzung
- Arrest in güterrechtlichen Verfahren.
Das ausführliche Skript enthält Schaubilder, Beispielsfälle und
Musteranträge.
Taktische Hinweise zur Verfahrensführung aus Anwaltssicht sind ebenfalls
Gegenstand der Veranstaltung. Der Referent mit langjähriger Erfahrung in der
Anwaltsausbildung sowie in der praktischen Anwendung beschreibt Ihnen
Möglichkeiten der erfolgreichen Verfahrensführung in FamSachen.
Sein Buch „Taktik im familiengerichtlichen Verfahren“ zählt zu den
fundierten Veröffentlichungen auf diesem Gebiet. Auch veröffentlicht
der Referent fortlaufend die „Die Entwicklung der Rechtsprechung zum FamFG“
(vgl. ZFE 2010, 298 ff).
Zeitplan - Freitag:
09.00 bis 11.00
Uhr
11.00 bis 11.15 Uhr Kaffee-Pause
11.15 bis 13.00 Uhr
13.00 bis
13.45 Uhr Mittagspause
13.45 bis 15.00 Uhr
15.00 bis 15.15 Uhr
Kaffee-Pause
15.15 bis 16.15 Uhr
- 6 Stunden -
Zeitplan - Samstag:
09.00 bis 11.00
Uhr
11.00 bis 11.15 Uhr Kaffee-Pause
11.15 bis 13.15 Uhr
- 4
Stunden -
Teilnahmegebühren
Aufgrund der
Vielzahl der Reformen gelten für alle Seminare im Familienrecht in 2010 folgende
Sonderkonditionen:
| Seminardauer |
Sonderkonditionen
2010 |
| 10-Std. |
€ 199,- |
| 6-Std. |
€ 129,- |
| 4-Std. |
€ 99,- |
einschl. Tagungsgetränke sowie erstklassige,
ausgedruckte Skripten, zzgl. Umsatzsteuer!
Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich
bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist
die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen
Ersatzteilnehmer!
Zum Anmeldungformular
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