Freitag, den 19. November 2010, 9.00 Uhr bis 16.15 Uhr
und
Samstag, den 20. November 2010, 9.00 Uhr bis 13.15 Uhr
6 + 4 Stunden Fortbildung gem. § 15
FAO für Familienrecht bzw.
6 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO für
Sozialrecht
Tagungsort:
Ernst-Reuter-Haus
Strasse des 17 Juni
112
10623 Berlin
zentral, 200m von der S-Bahnhof
"Tiergarten"
mehr Infos zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise
Freitag, den 19. November 2010, 9.00 bis 16.15 Uhr - 6
Zeitstunden
6 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO für Familienrecht
bzw. Sozialrecht
Referent(en): Frank Götsche, Richter am OLG Brandenburg, u.a.
ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift FamRB + juris Praxisreports
Thema: Schnittstelle Familienrecht/Sozialrecht:
Unterhaltsberechnungen bei HARTZ IV, Grundsicherung gem. §§ 41 SGB XII,
Elterngeld
Im Einzelnen: u.a.
- Hartz IV
- Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII
- Elterngeld
- Altersvorsorge
- Hinweise zu PKH/VKH
- Exkurs: konkrete Bedarfsermittlung
Samstag, den 20. November 2010, 9.00 bis 13.15 Uhr - 4
Zeitstunden
Referent(en): Rechtsanwalt Dr. Franz
Roßmann, Volkach und u.a. Autor „Taktik im neuen
familiengerichtlichen Verfahren“
Thema: UP-Date im neuen familiengerichtlichen Verfahren aus
anwaltlicher Sicht - Erste Rechtsprechung und Erfahrungen, Schwerpunkt:
Unterhaltsprozessrecht, §§ 231 ff FamFG) - dargestellt anhand von Schaubildern,
Beispielsfällen und Musteranträgen sowie „Haftungsfalle“
Übergangsvorschriften!
im Einzelnen:
Das FamFG ist am 1.9.2009 in Kraft getreten. Die anwaltliche
Verfahrensführung hat sich dadurch geändert. Die Fortbildungsveranstaltung
behandelt die wesentlichen Neuerungen bzw. die umstrittenen Fragestellungen, die
mit dem FamFG einhergehen. Dabei handelt es sich u.a. um
- den Rechtsschutz gegen einstweilige Unterhaltsanordnungen,
- den Scheidungsverbund, insbes. die Möglichkeiten der Abtrennung nach § 140
FamFG,
- die Auskunftspflichten nach §§ 235, 236 FamFG, insbes. deren
verfahrensmäßiger Umsetzung,
- die Rechtsmittel in Familiensachen,
- den vorläufigen Rechtsschutz in Güterrechtssachen,
- die neuen „sonstigen“ Familiensachen nach § 266 FamFG.
Mit Schaubildern, Beispielsfällen und Musteranträgen systematisch und
umfassend gegliedert!
Taktische Hinweise zur Verfahrensführung aus
Anwaltssicht sind ebenfalls Gegenstand der Veranstaltung.
Der Referent mit langjähriger Erfahrung in der Referendars- und
Anwaltsausbildung sowie in der praktischen Anwendung zeigt Ihnen
systematisch die Unterschiede zwischen alten und neuen Recht,
aufgefüllt mit Beispielsfällen und Musteranträgen. Sein Autor „Taktik im
neuen familiengerichtlichen Verfahren“ zählt zu den fundierten
Veröffentlichungen auf diesem Gebiet.
Zeitplan - Freitag:
09.00 bis 11.00
Uhr
11.00 bis 11.15 Uhr Kaffee-Pause
11.15 bis 13.00 Uhr
13.00 bis
13.45 Uhr Mittagspause
13.45 bis 15.00 Uhr
15.00 bis 15.15 Uhr
Kaffee-Pause
15.15 bis 16.15 Uhr
- 6 Stunden -
Zeitplan - Samstag:
09.00 bis 11.00
Uhr
11.00 bis 11.15 Uhr Kaffee-Pause
11.15 bis 13.15 Uhr
- 4
Stunden -
Teilnahmegebühren
Aufgrund der
Vielzahl der Reformen gelten für alle Seminare im Familienrecht in 2010 folgende
Sonderkonditionen:
| Seminardauer |
Sonderkonditionen
2010 |
| 10-Std. |
€ 199,- |
| 6-Std. |
€ 129,- |
| 4-Std. |
€ 99,- |
einschl. Tagungsgetränke sowie erstklassige,
ausgedruckte Skripten, zzgl. Umsatzsteuer!
Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich
bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist
die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen
Ersatzteilnehmer!
Zum Anmeldungformular
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