Fortbildungsseminar "Familienrecht Aktuell" in Berlin 19./20. Nov. 2010

Freitag, den 19. November 2010, 9.00 Uhr bis 16.15 Uhr und
Samstag, den 20. November 2010, 9.00 Uhr bis 13.15 Uhr

6 + 4 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO für Familienrecht bzw.
6 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO für Sozialrecht

Tagungsort:
Ernst-Reuter-Haus
Strasse des 17 Juni 112
10623 Berlin
zentral, 200m von der S-Bahnhof "Tiergarten"
mehr Infos zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise

 

Freitag, den 19. November 2010, 9.00 bis 16.15 Uhr  - 6 Zeitstunden
6 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO für Familienrecht bzw. Sozialrecht

Referent(en):  Frank Götsche, Richter am OLG Brandenburg, u.a. ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift FamRB + juris Praxisreports

Thema: Schnittstelle Familienrecht/Sozialrecht: Unterhaltsberechnungen bei HARTZ IV, Grundsicherung gem. §§ 41 SGB XII, Elterngeld
Im Einzelnen: u.a.

  • Hartz IV
  • Grundsicherung nach §§ 41 ff. SGB XII
  • Elterngeld
  • Altersvorsorge
  • Hinweise zu PKH/VKH
  • Exkurs: konkrete Bedarfsermittlung

 


Samstag, den 20. November 2010, 9.00 bis 13.15 Uhr
- 4 Zeitstunden

Referent(en): Rechtsanwalt Dr. Franz Roßmann, Volkach und u.a. Autor „Taktik im neuen familiengerichtlichen Verfahren“

Thema: UP-Date im neuen familiengerichtlichen Verfahren aus anwaltlicher Sicht - Erste Rechtsprechung und Erfahrungen, Schwerpunkt: Unterhaltsprozessrecht, §§ 231 ff FamFG) - dargestellt anhand von Schaubildern, Beispielsfällen und Musteranträgen sowie „Haftungsfalle“ Übergangsvorschriften!

im Einzelnen:

Das FamFG ist am 1.9.2009 in Kraft getreten. Die anwaltliche Verfahrensführung hat sich dadurch geändert. Die Fortbildungsveranstaltung behandelt die wesentlichen Neuerungen bzw. die umstrittenen Fragestellungen, die mit dem FamFG einhergehen. Dabei handelt es sich u.a. um

  • den Rechtsschutz gegen einstweilige Unterhaltsanordnungen,
  • den Scheidungsverbund, insbes. die Möglichkeiten der Abtrennung nach § 140 FamFG,
  • die Auskunftspflichten nach §§ 235, 236 FamFG, insbes. deren verfahrensmäßiger Umsetzung,
  • die Rechtsmittel in Familiensachen,
  • den vorläufigen Rechtsschutz in Güterrechtssachen,
  • die neuen „sonstigen“ Familiensachen nach § 266 FamFG.

Mit Schaubildern, Beispielsfällen und Musteranträgen systematisch und umfassend gegliedert!
Taktische Hinweise zur Verfahrensführung aus Anwaltssicht sind ebenfalls Gegenstand der Veranstaltung.

Der Referent mit langjähriger Erfahrung in der Referendars- und Anwaltsausbildung sowie in der praktischen Anwendung zeigt Ihnen systematisch die Unterschiede zwischen alten und neuen Recht, aufgefüllt mit Beispielsfällen und Musteranträgen. Sein Autor „Taktik im neuen familiengerichtlichen Verfahren“ zählt zu den fundierten Veröffentlichungen auf diesem Gebiet.

 

 

Zeitplan - Freitag:
09.00 bis 11.00 Uhr
11.00 bis 11.15 Uhr Kaffee-Pause
11.15 bis 13.00 Uhr
13.00 bis 13.45 Uhr Mittagspause
13.45 bis 15.00 Uhr
15.00 bis 15.15 Uhr Kaffee-Pause
15.15 bis 16.15 Uhr
- 6 Stunden -

Zeitplan - Samstag:
09.00 bis 11.00 Uhr
11.00 bis 11.15 Uhr Kaffee-Pause
11.15 bis 13.15 Uhr
- 4 Stunden -

 


Teilnahmegebühren

Aufgrund der Vielzahl der Reformen gelten für alle Seminare im Familienrecht in 2010 folgende Sonderkonditionen:

Seminardauer  Sonderkonditionen 2010
 10-Std.    € 199,-
  6-Std.    € 129,-
  4-Std.    €  99,-

einschl. Tagungsgetränke sowie erstklassige, ausgedruckte Skripten, zzgl. Umsatzsteuer!

Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

 

Zum Anmeldungformular

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Letzte Aktualisierung am 02.08.2010   -  Telefon (02 28) 9 14 08 19   Fax (02 28) 21 00 89