Referenten Fachanwaltslehrgänge Bau- und Architektenrecht

Unsere Referenten...

sind praxisorientierte und erfahrene Profis. Durch die Teilnehmerbegrenzung auf maximal 40 Personen profitieren Sie vom persönlichen Kontakt mit den Referenten.



Fachliche Leitung: Prof. Dr. Ulrich Werner

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft, Köln

... geboren 1940 in Berlin, ist seit 1969 als Rechtsanwalt in Köln zugelassen. Seine Schwerpunktfachbereiche in der überregionalen, mittelgroßen "HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft" sind das Architekten- und Ingenieurrecht, das Private Baurecht, der Generalunternehmer- und Bauträgervertrag und die baubegleitende Rechtsberatung. Näheres unter http://www.hwhlaw.de .

Prof. Werner etablierte als einer der Ersten das Baurecht als Fach an einer deutschen Hochschule. 1996 verlieh ihm die renommierte RWTH Aachen den Titel des Honorarprofessors. Zudem ist er als Dozent an der Architektenakademie Düsseldorf tätig, Mitarbeiter der Zeitschrift "Baurecht" sowie Vertrauensanwalt des Bundes Deutscher Architekten. Bei seinen Vorträgen ist er stets bemüht, sein fundiertes Wissen an Dritte praxisnah zu vermitteln.

Herr Prof. Dr. Werner ist allen Rechtsanwälten durch den Klassiker "Werner/Pastor: Der Bauprozess",  1976 zum ersten Mal erschienen, bekannt. Es zählt zweifellos zu seinen Hauptwerken:

  • Werner/Pastor: Der Bauprozess, 12. Auflage, 2008 
  • Werner/Pastor: VOB/HOAI Einführung, 26. Auflage, 2009
  • Werner/Pastor: Rechtsfragen beim Bau, 12. Auflage, 2004
  • Werner/Pastor: Lexikon des Baurechts, 7. Auflage, 2000.

Einen Überblick über seine zahlreichen Aufsätze gibt die "Festschrift für Ulrich Werner zum 65. Geburtstag" (Hrsg. Frank Siegburg, erschienen im Werner Verlag 2005).

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Prof. Dr. Werner seit 2005 tätig und referiert in den Fachanwaltslehrgängen im Bau- und Architektenrecht "Das Recht der Architekten und Ingenieure".



Ulfert Bayrhammer

Dipl. Ing., öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Oldenburg

…arbeitete nach seinem Architekturstudium 3 Jahre als angestellter Architekt und ist seit 1982 selbstständig freiberuflich tätig, auch in der Projektentwicklung und -begleitung. Zeitweise nebenberuflich Lehrkraft am Berufsbildungszentrum Meppen im Fachbereich Bautechnik, Berufsgrundbildungsjahr Bau. Seit 1997 zunächst berufsbegleitende Sachverständigentätigkeit. Anfang 2000 wurde Herr Bayrhammer von der Oldenburgischen IHK öffentlich bestellt und vereidigt für das Sachgebiet Schäden an Gebäuden, seitdem schwerpunktmäßig Gutachtenerstattung für Gerichte, Versicherungen und private Auftraggeber.

Im Rahmen privatgutachterlicher Tätigkeit (ohne öffentliche Bestellung) Beratung von Architekten und Ingenieuren in Fragen zur HOAI und zu Architektenleistungen. Neben Gremienarbeit im Verband der Bausachverständigen Deutschlands e.V., VBD, Referententätigkeit beim Arbeitskreis Baurecht und beim Bauförderverein in Oldenburg sowie firmeninterne Schulungen.

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Ulfert Bayrhammer seit 2006 tätig und referiert in den Fachanwaltslehrgängen im Bau- und Architektenrecht den Themenbereich Bautechnik (Bautechnik für Nichttechniker, Baubetriebslehre).



Joachim Cornelius-Winkler

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Berlin

hat in Freiburg/ Breisgau Rechtswissenschaft studiert und 1983 seine Ausbildung mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abgeschlossen. Vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt war er langjährig in leitender Stellung in der Versicherungswirtschaft tätig, u.a. als Schadenleiter/ Abteilungsdirektor der GENERALI Rechtsschutzversicherung AG. Das Versicherungsrecht stellt zusammen mit dem Haftungs- bzw. Schadensersatzrecht auch den Schwerpunkt der anwaltlichen Beratungs- und Vertretungstätigkeit bei jurakontor dar. Im Bereich der Rechtsschutzversicherung ist Joachim Cornelius-Winkler einer der wenigen anwaltlichen Spezialisten und im ganzen Bundesgebiet beratend und forensisch tätig. Näheres unter http://www.jurakontor.de ! Ab dem Spätherbst finden Sie auf dieser Internetseite ein "Rechtsschutzlexikon" von Rechtsanwalt Joachim Cornelius-Winkler mit einem Überblick über die BGH Rechtsprechung.

Rechtsanwalt Cornelius-Winkler ist Autor/Mitautor bei den Buchveröffentlichungen:

  • Cornelius-Winkler: Rechtsschutzversicherung - Ein Leitfaden für die Praxis mit Übungsaufgaben, Kontrollfragen und Checklisten. Verlag Versicherungswirtschaft, 3. Aufl., Karlsruhe 2008
  • Harbauer (Hrsg.): Rechtsschutzversicherung, ARB - Kommentar, 8. Aufl. (erscheint im Herbst 2009)
  • Cornelius-Winkler / Ennemann: Rechtsschutzversicherung und Gebühren im Arbeitsrecht, 1. Aufl., Münster 2008
  • Veith/Gräfe (Hrsg.): Der Versicherungsprozess, C.H. Beck-Verlag, München 2005 (2. Auflage in Vorbereitung).

sowie Veröffentlichungen in Fachzeitschriften (Auszug):

  • Anmerkung zu OLG München 25 W 999/05 (Ausschluss für Insolvenzverfahren in der RSV) in RuS 2007, 375
  • Basiswissen Rechtsschutzversicherung in Kammermitteilungen RAK Düsseldorf 2005,128
  • Deckungszusage im Arbeitsrechtsschutz unter Vorbehalt? in VersR 06,194 ff.
  • Mitversicherungskonstellationen in der Verkehrsrechtsschutzversicherung, SVR 2005, 321 ff.
  • Die Entwicklung der Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB 75) und die Beratungspflichten des Rechtsanwalts, Interview im Newsletter Nr. 10 der Anwaltlichen Verrechnungsstelle 2008.

In unseren Fachanwaltslehrgängen im Bau- und Architektenrecht referiert Herr Rechtsanwalt Cornelius-Winkler den Themenbereich "Bauwesenversicherung".



Axel Dyroff

Rechtsanwalt, Anwaltssozietät Schultz und Seldeneck, Berlin

...ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1998 bei Schultz und Seldeneck Rechtsanwälte und Notare und bearbeitet dort schwerpunktmäßig die Bereiche Öffentliches Baurecht, Denkmalschutzrecht und Umweltrecht. Daneben ist er seit 1993 Repetitor für öffentliches Recht zur Vorbereitung auf das 1. und 2. juristische Staatsexamen und Referent zu verschiedenen Themen des öffentlichen Baurechts.

Herr Rechtsanwalt Dyroff hat im „Grundeigentum“ diverse Aufsätze zu Rechtsproblemen der sanierungs- und Erhaltungsgebiete verfasst und ist Mitautor von Beck/Dyroff, Rechtshandbuch Sanierungsgebiete und Steuern, Lexxion Verlag, 2004.

Für die Juristischen Fachseminare ist er seit 2005 tätig und referiert in den Fachanwaltslehrgängen zum Bau- und Architektenrecht den Themenbereich Öffentliches Baurecht (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Bauprozessrecht unter Berücksichtigung von VwGO und VwVfG und Verfassungsbeschwerde).



Dr. Oliver Elzer

Richter am Kammergericht Berlin

... nach dem Studium an der Universität Hamburg arbeitete Dr. Elzer zunächst als Rechtsanwalt. 2000 wurde Dr. Elzer zum Richter am Amtsgericht und 2007 zum Richter am Kammergericht ernannt. 2000 bis 2005 war er als nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter tätig, 2001 bis 2003 zudem als Referent im Bundeskanzleramt abgeordnet. Seit 2001 ist er als Dozent, Referent und Seminarleiter für wohnungseigentumsrechtliche Themen aktiv und von 2005 bis 2008 Leiter des Dezernates "Aus- und Fortbildung" des Kammergerichts Berlin.
Seit 2009 ist Dr. Oliver Elzer Richter in einem Senat für Handelssachen. 

An folgende Monografien, Buchbeiträge, Kommentierungen ist Dr. Elzer beteiligt:

  • Kompaktkommentar zum WEG, Hrsg. Riecke/Schmid, Neuwied 2006, §§ 3, 8, 10, 11 und 20
  • WEG Kompaktkommentar zum Mietrecht, Hrsg. Schmid, Neuwied 2006,
  • Kapitel 12 Handbuch des Fachanwalts, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Hrsg. Harz/Kääb/Riecke/Schmid, Neuwied 2006
  • Riecke/Schmidt/Elzer, Die erfolgreiche Eigentümerversammlung, 4. Aufl., Hamburg 2006
  • BGB-Kommentar, Hrsg. Prütting/Wegen/Weinreich, 2. Aufl., Frankfurt 2007; §§ 535; 557 - 560; 568 - 572 BGB
  • Hügel/Elzer, Das neue WEG-Recht, 2007
  • Jennißen, Kommentar zum WEG, §§ 23 bis 25 (2007 geplant)

Dr. Oliver Elzer veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften. Seit 2005 ist er zudem ständiger Mitarbeiter der MietRB und Mitglied im Redaktionsbeirat der Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR) und seit 2006 ständiger Mitarbeiter IMR. Zu seinen Aufsätze aus letzter Zeit zählen:

  • Die Beschluss-Sammlung, in: MietRB 2007, Heft 12
  • Die fehlerhafte Verkündung eines positiven Beschlusses, in: ZWE 2007, Heft 7
  • Der abändernde Zweitbeschluss: Vom notwendigen Ausgleich zwischen Schutzbedürftigkeit und Flexibilität, in: ZMR 2007, Heft 4
  • Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum, in: MietRB 2007, 78
  • Ermessen im Wohnungseigentumsrecht, in: ZMR 2006, 85
  • Die Hausordnung Wohnungseigentumsrecht, in: ZMR 2006, 733
  • Die Gebundenheit des Mieters eines Sondereigentums, in: MietRB 2006, 75
  • Sonderumlagen im Wohnungseigentumsrecht, in: MietRB 2006, 141
  • Das zu begründende Anerkenntnisurteil, in: JuS 2006, 319
  • Projektgruppe Mediation bei den Berliner Zivilgerichten (mit Häublein/Hoßfeld), in: ZKM 2006, 80
  • Zur Reichweite der Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Urkunde, JR 2006, 447.

Weitere Artikel unter http://www.oliverelzer.de .

Für die Juristischen Fachseminare behandelt Herr Dr. Oliver Elzer das aktuelle Thema „Das neue WEG für Baurechtler“ in den Fachanwaltslehrgängen zum Bau- und Architektenrecht.



Prof. Dr. jur. Klaus Englert

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Anwaltskanzlei TOPJUS Kupferschmid Englert Pichl Grauvogl & Partner, Ingolstadt

... geboren 1949 in Bayern, 7 Semester Studium an der LMU München, Referendariat in München, ist seit 1977 als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunktfachbereiche in der überregionalen, an vier Standorten in Deutschland vertretenen Anwaltskanzlei TOPJUS sind das Bau- und Architektenrecht, insb. das Baugrund- und Tiefbau- sowie VOB-Recht.

Prof. Dr. Englert zählt zu den Pionieren der interdisziplinären Kommentierung der VOB/C als federführender Herausgeber des großen Beck`schen VOB-Kommentars, Teil C. Er ist Honorarprofessor für Baurecht an der FH Deggendorf, Fakultät Bauingenieure und zudem Dozent am HAUS DER TECHNIK e.V. (Außeninstitut der Rheinisch-Westfälischen Universität Aachen). Seine bautechnischen Kenntnisse führten zur Berufung in den DIN-Normenausschuss DIN EN 1997-2 und DIN 4020 (Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke), zudem ist er Mitglied im Arbeitsausschuss DVA für die VOB/C-Normen 18301, 18302 und 18305. Daneben ist er Prüfer beim Bayer. Staatsministerium für das 2. jur. Staatsexamen.

Prof. Dr. Englert ist ferner bekannt als Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Baurecht, als Mitherausgeber der Zeitschrift NZBau, als ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften BauR und IBR sowie als Referent bei einer Vielzahl von baurechtlichen Veranstaltungen in Deutschland. In der Focus-Anwaltsliste Baurecht findet sich sein Name ebenso wie in vielen baurechtlichen Standardwerken, wie etwa dem

  • „Handbuch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ (hrsgg. von RiBGH Kuffer und Prof. Dr. Axel Wirth) oder dem
  • „Darmstädter Baurechtshandbuch“.

Zu seinen Hauptwerken zählen:

  • Englert/Katzenbach/Motzke, Beck`scher VOB-Kommentar, Teil C, 2. Aufl. 2007
  • Englert/Grauvogl/Maurer, Handbuch des Baugrund- und Tiefbaurechts, 3. Aufl. 2004
  • Englert/Motzke/Wirth, Kommentar zum BGB-Bauvertragsrecht, 1. Aufl. 2007
  • Wirth/Sienz/Englert, Verträge am Bau, 2002
  • Englert/Ganten/Groß, Recht und Gerechtigkeit am Bau, 2006
  • Englert/Stocker, 40 Jahre Spezialtiefbau, 1993.

Einen Überblick über seine zahlreichen Aufsätze erhalten Sie über www.topjus.de .

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Prof. Dr. Englert seit 2007 tätig und referiert die Module „Baugrund- und Tiefbaurecht“, „VOB Teil B und C“ sowie „Baulärm“.



Prof. Dr. Peter Fischer

Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Anwaltspartnerschaft von Appen, Prof. Dr. Fischer und Schonebeck, Oldenburg

... bearbeitet schwerpunktmäßig die Bereiche Architekten- und Ingenieurrecht, Bauvertragsrecht nach VOB/B und BGB (Nachtrags- und Mängelmanagement, Vertragsgestaltung und Abrechnung und Sicherung des Werklohnes), Rechte des Projektsteuerers, das Grundstücksrecht, das internationale Bau- und Architektenrecht sowie das Bauversicherungsrecht. Seit 2001 ist er Notar im Bezirk des Amtsgerichts Oldenburg. Zudem ist er ordentlicher Professor an der Fachhochschule Oldenburg, Fachbereich Bauingenieurwesen, in den Gebieten privates und öffentliches Baurecht. Darüber hinaus ist er Dozent beim Zentrum für Weiterbildung der Fachhochschule Oldenburg und der Industrie- und Handelskammer, Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie der Arbeitsgemeinschaft Baurecht des Anwaltsvereins Oldenburg. Als Spezialist des Architekten- und Ingenieurrechts ist er Vertrauensanwalt des Bundes der Deutschen Innenarchitekten.

Zu seinen zahlreichen Veröffentlichungen zählen:

  • Theis/Fischer, Architekten- und Ingenieurverträge, RWS Verlag, 2004
  • Mitautor des Praxishandbuches Architektenrecht, Thode/Wirth/Kuffer, C.H. Beck-Verlag, 2004
  • Versicherungsfragen am Bau in Wirth, Darmstädter Baurechtshandbuch, Werner Verlag 2005
  • Mitautor des VOB/C-Kommentars, Beck Verlag, 11/2002
  • Die akzessorische Anknüpfung des Deliktstatus, Dissertation, Berlin 1989
  • ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift Immobilien- & Baurecht (IBR)
  • Fischer, Bauen im Bestand, Recht für Innenarchitekten, 08/2004, herausgegeben vom BDIA
  • Architektenrecht für Praktiker, Ein Leitfaden für Architekten und Ingenieure, Boorberg Verlag, 1998
  • Recht für Bauingenieure, gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Schonebeck, Werner Verlag, 2001.

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Prof. Dr. Fischer seit 2005 tätig und referiert in den Fachanwaltslehrgängen zum Bau- und Architektenrecht die Themenbereiche "Besonderheiten beim Bauträgervertrag", "Versicherungen am Bau" und "Internationales Bau- und Architektenrecht".



Dr. jur. Bastian Fuchs LL.M.

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Anwaltskanzlei TOPJUS Kupferschmid Englert Pichl Grauvogl & Partner, Schrobenhausen und Lehrbeauftragter für Baurecht an der Universität der Bundeswehr, München

... ist Rechtsanwalt in der überregionalen, auf das Bau- und Architektenrecht spezialisierte Anwaltskanzlei TOPJUS. Mehr Informationen unter www.topjus.de .

Zudem ist er Attorney at Law (Bundesstaat New York, USA) und Lehrbeauftragter für Baurecht an der Universität der Bundeswehr, München am Lehrstuhl von Prof. Dr. Conrad Boley. Seine Dissertation an der Universität Augsburg befasst sich mit dem Tiefbaurecht. 2004-2005 absolvierte er ein Master-Studium (LL.M.) des US-amerikanischen und internationalen Rechts, insbesondere Internationales Handelsrecht sowie Baurecht in den Vereinigten Staaten, California Western School of Law, San Diego.

Dr. Bastian Fuchs LL.M. ist Mitglied der Redaktion des VOB/C-Kommentars in den Verlagen C. H. Beck und Beuth, München-Berlin und Mitglied im Normenausschuss Bauwesen (NABau). Zu seinen Publikationen zählen u.a.

  • Fuchs, Bastian / Englert, Klaus: Haftungsfragen im Tiefbau, in: Rizkallah v. (Hrsg), Bauschäden im Hoch- und Tiefbau, Standardwerk zur Schadenserkennung und Schadensvermeidung, Band 1: Tiefbau, Fraunhofer IRB Verlag, 2007, S. 246 ff.
  • Boisserée/Fuchs: Handbuch Baunachbarrecht, Werner Verlag, 2006
  • Mitautor in: Englert / Motzke / Wirth (Hrsg.): Kommentar zum BGB Bauvertragsrecht, §§ 634, 634 a, 635, 636, 637, 638, 639, Werner Verlag 2006
  • Mitautor von: Kuffer / Wirth (Hrsg.): Handbuch des Fachanwalts für Bau- und Architekturrecht, Luchterhand, 2006
  • Fuchs, Bastian: Wann trägt der Auftragnehmer das Kontaminationsrisiko?, in: Baurecht und Baupraxis BrBp 2005, 447
  • Mitautor in Wirth, Axel (Hrsg.): Darmstädter Baurechtshandbuch, Werner-Verlag 2005
  • Fuchs, Bastian: Die Zulässigkeit der Inanspruchnahme von Nachbargrundstücken bei der Ausführung von Tiefbauarbeiten, Werner Verlag, Düsseldorf 2004.
  • Mitautor in: Langenecker, Josef / Maurer, Michael: Handbuch des Bauarbeitsrechts, Werner-Verlag, Düsseldorf, 1. Aufl. 2004.
  • Mitautor von: Englert, Klaus / Katzenbach, Rolf / Motzke, Gerd: Beck'scher VOB-Kommentar, Band 3: VOB Teil C, Verlag C.H. Beck, München, 2003.

Für die Juristischen Fachseminare ist Dr. Fuchs LL.M. ab 2008 tätig und referiert in den Fachanwaltslehrgängen zum Bau- und Architektenrecht insbesondere den Themenbereich "Internationales Bau- und Architektenrecht".



Dr. Torsten Grothmann

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, avocado rechtsanwälte, München

… studierte nach der Ausbildung zum Bankkaufmann an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften und Romanistik. Seine Anwaltstätigkeit begann er nach seiner Promotion zum Dr. iur. in einer angesehenen Münchener Anwaltssozietät. Er spezialisierte sich dort zunächst auf Umweltrecht und später auf die Bereiche Bauplanungsrecht, Immobilienrecht und Vertragsgestaltung. Mit seinem Wechsel in eine vor allem auf Immobilien- und Baurecht spezialisierte Anwaltskanzlei in München im Jahr 1999 baute er diese Spezialisierung weiter aus. Seit Anfang 2005 ist Dr. Grothmann Partner bei avocado rechtsanwälte (näheres unter http://www.avocado-law.com ).

Dr. Torsten Grothmann berät Unternehmen u.a. bei der Entwicklung, Planung und Durchführung von Immobilienprojekten, beim Kauf, Verkauf, bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen und bei der Vermietung und Vermarktung von Immobilien- und Bauvorhaben aller Größenordnungen. Diese umfassen Gewerbegebiete, Büro- und Verwaltungsgebäude, Wohngebäude, Hotels und sonstige Spezialimmobilien.

Dr. Grothmann ist durch zahlreiche Publikationen und Vorträge in seinem Fachgebiet ausgewiesen, u.a.

  • Grothmann, Torsten: Der Altlasten-Berater, 3. Aufl., Storck & Co. Verlag, Hamburg 2004.

Für die Juristischen Fachseminare referiert Herr Rechtsanwalt Dr. Grothmann ab 2009 in den Fachanwaltslehrgängen im Bau- und Architektenrecht die Themenbereiche "Projektentwicklung".



Dr. Thomas Hildebrandt

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Leinemann & Partner Rechtsanwälte, Hamburg und Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der Leibniz-Universität Hannover

... ist Rechtsanwalt in der renommierten Bau- und Vergaberechtskanzlei Leinemann Partner und leitet als Partner den Standort in Hamburg.
Nähreres unter  www.leinemann-partner.com. Seit Beginn der Tätigkeit ist er auf das private Baurecht spezialisiert. Herr Dr. Hildebrandt verfügt insbesondere über umfangreiche Erfahrungen in der baubegleitenden Beratung von Großprojekten im Hoch- und Tiefbau sowie bei Infrastrukturmaßnahmen und in der Führung von Bauprozessen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.

Der Referent ist zudem Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der Leibniz Universität Hannover und der Philipps-Universität zu Marburg und durch zahlreiche Vortrags- und Seminarveranstaltungen bundesweit bekannt. Der Referent ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Bau- und Vergaberecht, ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschriften BauR Baurecht und IBR Immobilien-& Baurecht sowie Mitautor der Baurechtskommentare

  • Leinemann zur VOB/B und
  • Messerschmidt/Voit zum privaten Baurecht.

Weitere Veröffentlichungen in baurechtlichen und bauwirtschaftlichen Fachzeitschriften sind:

  • Zur Unwirksamkeit vertraglicher Sicherungsabreden und zu den Möglichkeiten einer Verwertung der Sicherheit trotz unwirksamer Sicherungsabrede Hildebrandt, Thomas; ›BauR 2007, 203
  • Von Springschwänzen über Gutachterstreitverkündung zur Sprache. Ein Ausblick auf das Jahr 2007, BauR 2007, 1
  • Hemmung und Unterbrechung der Verjährung von Mängelansprüchen nach neuem Recht und neuester Rechtsprechung (zusammen mit Sterner, Petra), ZfIR 2006, 349
  • Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit von Leistungsbestimmungsrechten und Änderungsvorbehalten im Bauträgervertrag (zusammen mit Schäfer, Frerk), ZfIR 2006, S. 81
  • Der vom Schutzzweck des § 648 a BGB erfasste und berechtigte Unternehmerkreis, BauR 2006, 2 ff.
  • Aufgedrängte Abnahme - Keine Abnahme gegen den Willen des Auftragnehmers vor Fertigstellung des Werkes, BauR 2005, 788 ff
  • Sicherungsverlangen nach § 648a BGB nach Abnahme und Auflösung des entstehenden Schwebezustandes beim Gegenüberstehen von zwei Leistungsverweigerungsrechten (zusammen mit Schliemann, Christian), ZfIR 2004, 278
  • Zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens während eines anhängigen selbständigen Beweisverfahrens, ZfIR 2004, 92-96
  • Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums vom Bauträger nach der Schuldrechtsreform, BTR 2003, 211-216
  • Die rechtliche Einordnung des Bauträgervertrages nach der Schuldrechtsreform: Kaufvertrag, ZfIR 2003, 489-496
  • Dogmatische Einordnung der Auszahlung eines Sicherheitseinbehalts bei unwirksamer Sicherungsabrede, ZfIR 2003, 221-226
  • Folgen einer unwirksamen Sicherungsabrede im Bauvertrag, ZfIR 2002, 872-877
  • Teleologische Reduktion des § 284 Abs. 3, S. 1 BGB nicht notwendig, NJW 2001, S. 131-132.

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Dr. Hildebrandt seit 2006 tätig.



Dr. Kurt Klassen

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte Dr. Klassen & Müller Partnerschaftsgesellschaft, München

…geboren 1950 in NRW. Staatsexamina in Göttingen. Promotion an der LMU in München. Wiss. Ass. am Institut für Rechtsgeschichte der Universität Göttingen. Rechtsanwalt in München seit 1981. Dr. Klassen beschäftigt sich schwerpunktmässig mit dem Immobilienrecht, insbesondere mit dem WEG. Die in 2007 durch Umwandlung entstandene Rechtsanwälte Dr. Klassen Müller Partnerschaftsgesellschaft geht aus der Anwaltssozietät Dr. Klassen Müller hervor, die Anfang des Jahres 1994 gegründet wurde. Näheres unter http://www.klassen-mueller.de .

Zusätzlich ist Dr. Klassen als Verwalter mehrerer Wohnungseigentümergemeinschaften tätig und Referent an der TU München im MbA Studiengang Wahlpflichtfach „Immobilienökonomie“ bei Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Lück zum Thema Wohnungseigentum.

Neben seiner Referententätigkeit ist Rechtsanwalt Dr. Klassen Mit-Autor von

  • Klassen / Eiermann: Das Mandat in WEG-Sachen, 3. Aufl., Beck-Verlag, München 2008.

sowie einige Veröffentlichungen (Auszug):

  • Der Verwalter der WEG als Prozessstandschafter ist kein Auslaufmodell, WE 2006, 100
  • Das einzig Berechenbare bei Gericht ist dessen Unkalkulierbarkeit, WE 2007, 4
  • Unwillkommene Baumaßnahmen des Neueigentümers, NZM 1999,1130
  • Sondernutzungsrecht; Begrenzung oder Mindestinhalt durch Regelung in der Teilungserklärung, WE 2005, 202
  • Der Bundesgerichtshof erschwert die Wohnungseigentumsverwaltung, WE 2001, 28
  • Balkonanbau; Nachbarrecht; Reihenhäuser, WE 2004, 8.

In den Fachanwaltslehrgängen im Bau- und Architektenrecht referiert Dr. Klassen den Themenbereich Bauträgerrecht.



Jochen Lüders

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Leinemann & Partner Rechtsanwälte, Berlin und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

... ist seit 1996 Rechtsanwalt in Berlin. Nach seinem Studium in Münster und verschiedenen Auslandsaufenthalten war er zunächst in einer immobilienrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei tätig, wo er das Baurechtsdezernat aufbaute. Im Jahr 2004 schloss Herr Lüders sich der Sozietät Leinemann & Partner an. Näheres unter www.leinemann-partner.de. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag von Beginn an in der baubegleitenden Beratung von Großprojekten wie auch der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen aus Bauverträgen bzw. deren Abwehr. Dabei hat er nicht nur Bauunternehmen beraten, sondern auch Architektur- und Planungsbüros sowie Projektentwickler und Banken. Er begleitete zudem intensiv verschiedene Immobilientransaktionen für seine Mandanten. Seit einiger Zeit ist Herr Lüders auch verstärkt im vergaberechtlichen Bereich tätig.

Herr Lüders ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin. Seit Einführung der Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht im Jahre 2005 ist Herr Lüders bundesweit als Referent von Fachanwaltslehrgängen tätig. Daneben tritt Herr Lüders auch als Referent bei baurechtlichen Seminaren z.B. beim Bildungswerk des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI Wissensforum) und bei Firmenschulungen auf.

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Rechtsanwalt Lüders seit 2009 tätig.

 



Oliver Meixner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, JOHANNSEN Rechtsanwälte, Hamburg

... Jahrgang 1964 und Rechtsanwalt seit 1994. Rechtsanwalt Oliver Meixner ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und bei der seit Gründung im Jahre 1925 auf die Prozessvertretung und die Beratung von Versicherungsunternehmen spezialisierten Kanzlei "Johannsen Rechtsanwälte" mit Standorten in Hamburg, Frankfurt am Main und Berlin tätig. Näheres unter www.kanzlei-johannsen.de .

Rechtsanwalt Oliver Meixner ist Leiter des Arbeitskreises Sachversicherung in der ARGE Versicherungsrecht im DAV, Mitglied des Fachausschusses Versicherungsrecht in der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und Dozent, u.a. bei der Deutschen Anwaltakademie.

Zu seinen Veröffentlichungen zählen:

  • Meixner, Oliver; Steinbeck, René: Das neue Versicherungsvertragsrecht, Beck Juristischer Verlag, 1. Aufl. 2008.
  • Meixner, Oliver; Steinbeck, René: Versicherungsvertragsrecht: Rechtsstand: Oktober 2009, Beck Juristischer Verlag (erscheint vorr. 12/2009).


Dr. Thomas Mestwerdt

Rechtsanwalt, MD Rechtsanwälte, Potsdam

.... studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen und promovierte dort 1996 bei Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber. Im gleichen Jahr wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahr 2002 wurde er Partner der „Leinen & Derichs Anwaltssozietät“. 2008 gründete er mit Rechtsanwalt Uwe Diehr die MD Rechtsanwälte in Potsdam. Näheres unter http://www.md-ra.de .

Dr. Thomas Mestwerdt konzentriert sich als Anwalt ganz auf die Rechtsgebiete Vergaberecht und öffentliches Wirtschaftsrecht. Zu seinen Publikationen zählen:

  • Mitautor des Beck'schen Formularhandbuchs Vergaberecht.
  • Entwurf einer neuen Vergabeverordnung - Überblick und praktische Auswirkungen, in: Bauwirtschaft 4/2000.
  • Notwendigkeit und verfassungsrechtliche Grundlagen eines staatlichen Dopingverbots, in: Zeitschrift für Sport und Recht 1997.
  • Praxiskommentar zur VOB/A, Beuth-Verlag.

Dr. Thomas Mestwerdt ist Mitglied im Forum Vergabe e. V., Deutschen Gesellschaft für Baurecht, Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Referent für Vergaberecht der Landesakademie für öffentliche Verwaltung des Landes Brandenburg.

Für die Juristischen Fachseminare referiert Herr Rechtsanwalt Dr. Mestwerdt seit 2006 in den Fachanwaltslehrgängen zum Bau- und Architektenrecht den Themenbereich "Vergaberecht".



Prof. Dipl.-Ing. Helmut Meyer-Abich

Dipl. Ing., öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für für Baubetrieb, Berlin

.... lehrt Baubetrieb an der FH Giessen und ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baubetrieb.

Zu seinen Veröffentlichungen zählen:

  • Meyer-Abich, Helmut: Fallen in der Baukosten-Praxis von A-Z. Mit Beispielen, Mustern und Checklisten, Neue VOB berücksichtigt, Bauwerk-Verlag
  • Meyer-Abich, Helmut: Baurecht und Baupraxis, Deutscher Anwaltverlag
  • Meyer-Abich, Helmut: Beitrag "Ausschreibung und Baukosten" in: Mauerwerk aktuell, Praxishandbuch, Bauwerk-Verlag 2005
  • Meyer-Abich, Helmut: Beitrag "Der Begriff des Entwurfs im Sinne der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)" in: Entwurfs- und Konstruktionstafeln für Architekten, Bauwerk-Verlag

Für die Juristischen Fachseminare referiert Herr Prof. Dipl.-Ing. Helmut Meyer-Abich ab 2010 in den Fachanwaltslehrgängen im Bau- und Architektenrecht in Berlin den Themenbereich Bautechnik (Bautechnik für Nichttechniker, Baubetriebslehre).



Dr. Bernhard von Kiedrowski

Rechtsanwalt, Anwaltskanzlei von Kiedrowski  Marfurt Rechtsanwälte, Berlin

... ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und schwerpunktmäßig im Privaten Bau- und Architektenrecht, im Gesellschaftsrecht, im Insolvenzrecht und im Hochschul-/Prüfungsrecht tätig. Als Dozent unterrichtet er seit vielen Jahren Studenten, Referendare und Anwälte für ein Privatrepetitorium und die Rechtsanwaltskammer Berlin, insbesondere im Bau- und Zivilprozessrecht, und hält zudem Inhouse-Seminare zu ausgewählten Problemkreisen aus dem Bau- und Architektenrecht ab. Zudem ist Herr Rechtsanwalt Dr. von Kiedrowski seit 2003 Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Herr Rechtsanwalt Dr. von Kiedrowski doziert u.a. bei der Deutschen Richterakedemie in Trier. Für die Juristischen Fachseminare ist er seit 2001 mit Einzelseminare zum Baurecht tätig und referiert seit 2005 in den Fachanwaltslehrgängen im Bau- und Architektenrecht die Themenbereiche Bauvertragsrecht, Bauprozessrecht und Bauinsolvenzrecht.

Überdies ist er Autor/Mitautor zahlreicher Veröffentlichungen wie:

  • von Kiedrowski/ Lansnicker/Marfurt: Das Mandat in Bausachen [Teil: Privates Baurecht], Nomos Verlag, 2007
  • Privates Baurecht, FormularBibliothek Vertragsgestaltung, Nomos Verlag, 2006
  • Schuldrecht - Werkvertrag, FormularBibliothek Vertragsgestaltung, Nomos Verlag, 2006
  • Privates Baurecht, FormularBibliothek Zivilprozess, Nomos Verlag 2005
  • Schuldrecht - Werkvertrag, FormularBibliothek Zivilprozess, Nomos Verlag 2005
  • Leistungsphase Recht - Der Honoraranspruch des Architekten, Erstellen einer prüffähigen Schlussrechnung, 2000.


Dr. jur. Günther Schalk

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Anwaltskanzlei TOPJUS Kupferschmid Englert Pichl Grauvogl & Partner, Schrobenhausen sowie Lehrbeauftragter für Bau-, Vergabe- und Umweltrecht an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Deggendorf

... geboren 1971 in Schrobenhausen (Bayern); Ausbildung zum Redakteur und zum Sprecher für Hörfunk und Fernsehen; er war hauptberuflich im Hörfunk tätig; danach rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Augsburg; Referendariat in Neuburg/Donau, Ingolstadt und München; seit 2001 Zulassung als Rechtsanwalt; seine Schwerpunktbereiche in der bundesweit tätigen Kanzlei TOPJUS sind das Bau- und Architektenrecht, das Vergaberecht und die rechtliche Betreuung zahlreicher Großbauprojekte in Deutschland. 2007 Promotion an der Universität Augsburg zum Dr. jur. mit einer Dissertation zum Vergabe- und Baurecht ("Nebenangebote").

Dr. Schalk ist Lehrbeauftragter für Bau-, Vergabe- und Umweltrecht für angewandte Wissenschaften in Deggendorf, Direktor der Akademie für Baumanagement in Deggendorf und bundesweit mit Vorträgen und Schulungen zu bau- und vergaberechtlichen Themen vertreten. Er ist ferner Vorstandssprecher des interdisziplinär angelegten Centrums für Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht (CBTR) und Mitglied des Deutschen Baugerichtstags.

Dr. Schalk ist Autor zahlreicher baurechtlicher Veröffentlichungen,

  • Redaktionsleiter des Handbuchs des Baugrund- und Tiefbaurechts (hrsgg. v. Englert/Grauvogl/Maurer) und
  • Redakteur des VOB/C-Kommentars der Verlage C.H.Beck und Beuth.
  • Er ist Mitautor unter anderem des BGB-Baukommentars von Englert/Motzke/Wirth und
  • des Werks "Verträge am Bau" (hrsgg. v. Wirth/Sienz/Englert) und
  • ständiger Mitarbeiter von IBR und IBR online.

Mehr Informationen unter www.topjus.de  und www.cbtr.de.



Letzte Aktualisierung am 02.02.2010   -  Telefon (02 28) 9 14 08 19   Fax (02 28) 21 00 89