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Referenten Fachanwaltslehrgänge Bau- und Architektenrecht
Unsere Referenten...
sind praxisorientierte und erfahrene Profis. Durch die
Teilnehmerbegrenzung auf maximal 40 Personen profitieren Sie vom persönlichen
Kontakt mit den Referenten.
Fachliche Leitung: Prof. Dr. Ulrich Werner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, HECKER WERNER HIMMELREICH
Rechtsanwälte Partnerschaft, Köln
... geboren 1940 in Berlin, ist seit 1969 als Rechtsanwalt in Köln
zugelassen. Seine Schwerpunktfachbereiche in der überregionalen, mittelgroßen
"HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft" sind das Architekten-
und Ingenieurrecht, das Private Baurecht, der Generalunternehmer- und
Bauträgervertrag und die baubegleitende Rechtsberatung. Näheres unter http://www.hwhlaw.de .
Prof. Werner etablierte als einer der Ersten das Baurecht als Fach an einer
deutschen Hochschule. 1996 verlieh ihm die renommierte RWTH Aachen den Titel des
Honorarprofessors. Zudem ist er als Dozent an der Architektenakademie Düsseldorf
tätig, Mitarbeiter der Zeitschrift "Baurecht" sowie Vertrauensanwalt des
Bundes Deutscher Architekten. Bei seinen Vorträgen ist er stets bemüht, sein
fundiertes Wissen an Dritte praxisnah zu vermitteln.
Herr Prof. Dr. Werner ist allen Rechtsanwälten durch den Klassiker
"Werner/Pastor: Der Bauprozess", 1976 zum ersten Mal erschienen,
bekannt. Es zählt zweifellos zu seinen Hauptwerken:
- Werner/Pastor: Der Bauprozess, 12. Auflage, 2008
- Werner/Pastor: VOB/HOAI Einführung, 26. Auflage, 2009
- Werner/Pastor: Rechtsfragen beim Bau, 12. Auflage, 2004
- Werner/Pastor: Lexikon des Baurechts, 7. Auflage, 2000.
Einen Überblick über seine zahlreichen Aufsätze gibt die "Festschrift für
Ulrich Werner zum 65. Geburtstag" (Hrsg. Frank Siegburg, erschienen im Werner
Verlag 2005).
Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Prof. Dr. Werner seit 2005 tätig
und referiert in den Fachanwaltslehrgängen im Bau- und Architektenrecht
"Das Recht der Architekten und Ingenieure".
Ulfert Bayrhammer
Dipl. Ing., öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
Schäden an Gebäuden, Oldenburg
…arbeitete nach seinem Architekturstudium 3 Jahre als angestellter Architekt
und ist seit 1982 selbstständig freiberuflich tätig, auch in der
Projektentwicklung und -begleitung. Zeitweise nebenberuflich Lehrkraft am
Berufsbildungszentrum Meppen im Fachbereich Bautechnik, Berufsgrundbildungsjahr
Bau. Seit 1997 zunächst berufsbegleitende Sachverständigentätigkeit. Anfang 2000
wurde Herr Bayrhammer von der Oldenburgischen IHK öffentlich bestellt und
vereidigt für das Sachgebiet Schäden an Gebäuden, seitdem schwerpunktmäßig
Gutachtenerstattung für Gerichte, Versicherungen und private Auftraggeber.
Im Rahmen privatgutachterlicher Tätigkeit (ohne öffentliche Bestellung)
Beratung von Architekten und Ingenieuren in Fragen zur HOAI und zu
Architektenleistungen. Neben Gremienarbeit im Verband der Bausachverständigen
Deutschlands e.V., VBD, Referententätigkeit beim Arbeitskreis Baurecht und beim
Bauförderverein in Oldenburg sowie firmeninterne Schulungen.
Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Ulfert Bayrhammer seit 2006 tätig
und referiert in den Fachanwaltslehrgängen im Bau- und Architektenrecht den
Themenbereich Bautechnik (Bautechnik für Nichttechniker,
Baubetriebslehre).
Joachim Cornelius-Winkler
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, Berlin
hat in Freiburg/ Breisgau Rechtswissenschaft studiert und 1983 seine
Ausbildung mit dem zweiten juristischen Staatsexamen abgeschlossen. Vor seiner
Tätigkeit als Rechtsanwalt war er langjährig in leitender Stellung in der
Versicherungswirtschaft tätig, u.a. als Schadenleiter/ Abteilungsdirektor der
GENERALI Rechtsschutzversicherung AG. Das Versicherungsrecht stellt zusammen mit
dem Haftungs- bzw. Schadensersatzrecht auch den Schwerpunkt der anwaltlichen
Beratungs- und Vertretungstätigkeit bei jurakontor dar. Im Bereich der
Rechtsschutzversicherung ist Joachim Cornelius-Winkler einer der wenigen
anwaltlichen Spezialisten und im ganzen Bundesgebiet beratend und forensisch
tätig. Näheres unter http://www.jurakontor.de ! Ab dem
Spätherbst finden Sie auf dieser Internetseite ein
"Rechtsschutzlexikon" von Rechtsanwalt Joachim
Cornelius-Winkler mit einem Überblick über die BGH Rechtsprechung.
Rechtsanwalt Cornelius-Winkler ist Autor/Mitautor bei den
Buchveröffentlichungen:
- Cornelius-Winkler: Rechtsschutzversicherung - Ein Leitfaden für die Praxis
mit Übungsaufgaben, Kontrollfragen und Checklisten. Verlag
Versicherungswirtschaft, 3. Aufl., Karlsruhe 2008
- Harbauer (Hrsg.): Rechtsschutzversicherung, ARB - Kommentar, 8. Aufl.
(erscheint im Herbst 2009)
- Cornelius-Winkler / Ennemann: Rechtsschutzversicherung und Gebühren im
Arbeitsrecht, 1. Aufl., Münster 2008
- Veith/Gräfe (Hrsg.): Der Versicherungsprozess, C.H. Beck-Verlag, München
2005 (2. Auflage in Vorbereitung).
sowie Veröffentlichungen in Fachzeitschriften (Auszug):
- Anmerkung zu OLG München 25 W 999/05 (Ausschluss für Insolvenzverfahren in
der RSV) in RuS 2007, 375
- Basiswissen Rechtsschutzversicherung in Kammermitteilungen RAK Düsseldorf
2005,128
- Deckungszusage im Arbeitsrechtsschutz unter Vorbehalt? in VersR 06,194 ff.
- Mitversicherungskonstellationen in der Verkehrsrechtsschutzversicherung,
SVR 2005, 321 ff.
- Die Entwicklung der Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB
75) und die Beratungspflichten des Rechtsanwalts, Interview im Newsletter Nr.
10 der Anwaltlichen Verrechnungsstelle 2008.
In unseren Fachanwaltslehrgängen im Bau- und Architektenrecht referiert Herr
Rechtsanwalt Cornelius-Winkler den Themenbereich
"Bauwesenversicherung".
Axel Dyroff
Rechtsanwalt, Anwaltssozietät Schultz und Seldeneck, Berlin
...ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1998 bei Schultz und
Seldeneck Rechtsanwälte und Notare und bearbeitet dort schwerpunktmäßig die
Bereiche Öffentliches Baurecht, Denkmalschutzrecht und Umweltrecht. Daneben ist
er seit 1993 Repetitor für öffentliches Recht zur Vorbereitung auf das 1. und 2.
juristische Staatsexamen und Referent zu verschiedenen Themen des öffentlichen
Baurechts.
Herr Rechtsanwalt Dyroff hat im „Grundeigentum“ diverse Aufsätze zu
Rechtsproblemen der sanierungs- und Erhaltungsgebiete verfasst und ist Mitautor
von Beck/Dyroff, Rechtshandbuch Sanierungsgebiete und Steuern, Lexxion Verlag,
2004.
Für die Juristischen Fachseminare ist er seit 2005 tätig und referiert in den
Fachanwaltslehrgängen zum Bau- und Architektenrecht den Themenbereich
Öffentliches Baurecht (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht,
Bauprozessrecht unter Berücksichtigung von VwGO und VwVfG und
Verfassungsbeschwerde).
Dr. Oliver Elzer
Richter am Kammergericht Berlin
... nach dem Studium an der Universität Hamburg arbeitete Dr. Elzer zunächst
als Rechtsanwalt. 2000 wurde Dr. Elzer zum Richter am Amtsgericht und 2007 zum
Richter am Kammergericht ernannt. 2000 bis 2005 war er als nebenamtlicher
Arbeitsgemeinschaftsleiter tätig, 2001 bis 2003 zudem als Referent im
Bundeskanzleramt abgeordnet. Seit 2001 ist er als Dozent, Referent und
Seminarleiter für wohnungseigentumsrechtliche Themen aktiv und von 2005 bis 2008
Leiter des Dezernates "Aus- und Fortbildung" des Kammergerichts Berlin. Seit
2009 ist Dr. Oliver Elzer Richter in einem Senat für Handelssachen.
An folgende Monografien, Buchbeiträge, Kommentierungen ist Dr. Elzer
beteiligt:
- Bärmann/Seuß: Praxis des Wohnungseigentums, C. H. Beck,
5., völlig neu bearbeitete Auflage 2010
- Kompaktkommentar zum WEG, Hrsg. Riecke/Schmid, Neuwied
2006, §§ 3, 8, 10, 11 und 20
- WEG Kompaktkommentar zum Mietrecht, Hrsg. Schmid, Neuwied
2006
- Kapitel 12 Handbuch des Fachanwalts, Miet- und
Wohnungseigentumsrecht, Hrsg. Harz/Kääb/Riecke/Schmid, Neuwied 2006
- Riecke/Schmidt/Elzer, Die erfolgreiche
Eigentümerversammlung, 4. Aufl., Hamburg 2006
- BGB-Kommentar, Hrsg. Prütting/Wegen/Weinreich, 2. Aufl.,
Frankfurt 2007; §§ 535; 557 - 560; 568 - 572 BGB
- Hügel/Elzer, Das neue WEG-Recht, 2007
- Jennißen, Kommentar zum WEG, §§ 23 bis 25
Dr. Oliver Elzer veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften.
Seit 2005 ist er zudem ständiger Mitarbeiter der MietRB und Mitglied im
Redaktionsbeirat der Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR) und seit 2006
ständiger Mitarbeiter IMR. Zu seinen Aufsätze aus letzter Zeit zählen:
- Die Beschluss-Sammlung, in: MietRB 2007, Heft 12
- Die fehlerhafte Verkündung eines positiven Beschlusses, in: ZWE 2007, Heft
7
- Der abändernde Zweitbeschluss: Vom notwendigen Ausgleich zwischen
Schutzbedürftigkeit und Flexibilität, in: ZMR 2007, Heft 4
- Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum, in: MietRB 2007, 78
- Ermessen im Wohnungseigentumsrecht, in: ZMR 2006, 85
- Die Hausordnung Wohnungseigentumsrecht, in: ZMR 2006, 733
- Die Gebundenheit des Mieters eines Sondereigentums, in: MietRB 2006, 75
- Sonderumlagen im Wohnungseigentumsrecht, in: MietRB 2006, 141
- Das zu begründende Anerkenntnisurteil, in: JuS 2006, 319
- Projektgruppe Mediation bei den Berliner Zivilgerichten (mit
Häublein/Hoßfeld), in: ZKM 2006, 80
- Zur Reichweite der Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer
Urkunde, JR 2006, 447.
Weitere Artikel unter http://www.oliverelzer.de .
Für die Juristischen Fachseminare behandelt Herr Dr. Oliver Elzer das
aktuelle Thema „Das neue WEG für Baurechtler“ in den
Fachanwaltslehrgängen zum Bau- und Architektenrecht.
Prof. Dr. jur. Klaus Englert
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Anwaltskanzlei
TOPJUS Kupferschmid Englert Pichl Grauvogl & Partner, Ingolstadt
... geboren 1949 in Bayern, 7 Semester Studium an der LMU München,
Referendariat in München, ist seit 1977 als Rechtsanwalt zugelassen. Seine
Schwerpunktfachbereiche in der überregionalen, an vier Standorten in Deutschland
vertretenen Anwaltskanzlei TOPJUS sind das Bau- und Architektenrecht, insb. das
Baugrund- und Tiefbau- sowie VOB-Recht.
Prof. Dr. Englert zählt zu den Pionieren der interdisziplinären Kommentierung
der VOB/C als federführender Herausgeber des großen Beck`schen
VOB-Kommentars, Teil C. Er ist Honorarprofessor für Baurecht an der FH
Deggendorf, Fakultät Bauingenieure und zudem Dozent am HAUS DER TECHNIK e.V.
(Außeninstitut der Rheinisch-Westfälischen Universität Aachen). Seine
bautechnischen Kenntnisse führten zur Berufung in den DIN-Normenausschuss DIN EN
1997-2 und DIN 4020 (Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke),
zudem ist er Mitglied im Arbeitsausschuss DVA für die VOB/C-Normen 18301, 18302
und 18305. Daneben ist er Prüfer beim Bayer. Staatsministerium für das 2. jur.
Staatsexamen.
Prof. Dr. Englert ist ferner bekannt als Autor zahlreicher Veröffentlichungen
zum Baurecht, als Mitherausgeber der Zeitschrift NZBau, als ständiger
Mitarbeiter der Zeitschriften BauR und IBR sowie als Referent bei einer Vielzahl
von baurechtlichen Veranstaltungen in Deutschland. In der Focus-Anwaltsliste
Baurecht findet sich sein Name ebenso wie in vielen baurechtlichen
Standardwerken, wie etwa dem
- „Handbuch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ (hrsgg. von RiBGH
Kuffer und Prof. Dr. Axel Wirth) oder dem
- „Darmstädter Baurechtshandbuch“.
Zu seinen Hauptwerken zählen:
- Englert/Katzenbach/Motzke, Beck`scher VOB-Kommentar, Teil C, 2. Aufl. 2007
- Englert/Grauvogl/Maurer, Handbuch des Baugrund- und Tiefbaurechts, 3.
Aufl. 2004
- Englert/Motzke/Wirth, Kommentar zum BGB-Bauvertragsrecht, 1. Aufl. 2007
- Wirth/Sienz/Englert, Verträge am Bau, 2002
- Englert/Ganten/Groß, Recht und Gerechtigkeit am Bau, 2006
- Englert/Stocker, 40 Jahre Spezialtiefbau, 1993.
Einen Überblick über seine zahlreichen Aufsätze erhalten Sie über www.topjus.de .
Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Prof. Dr. Englert seit 2007 tätig
und referiert die Module „Baugrund- und Tiefbaurecht“,
„VOB Teil B und C“ sowie „Baulärm“.
Prof. Dr. Peter Fischer
Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Anwaltspartnerschaft von Appen, Prof. Dr. Fischer und Schonebeck, Oldenburg
... bearbeitet schwerpunktmäßig die Bereiche Architekten- und Ingenieurrecht,
Bauvertragsrecht nach VOB/B und BGB (Nachtrags- und Mängelmanagement,
Vertragsgestaltung und Abrechnung und Sicherung des Werklohnes), Rechte des
Projektsteuerers, das Grundstücksrecht, das internationale Bau- und
Architektenrecht sowie das Bauversicherungsrecht. Seit 2001 ist er Notar im
Bezirk des Amtsgerichts Oldenburg. Zudem ist er ordentlicher Professor an der
Fachhochschule Oldenburg, Fachbereich Bauingenieurwesen, in den Gebieten
privates und öffentliches Baurecht. Darüber hinaus ist er Dozent beim Zentrum
für Weiterbildung der Fachhochschule Oldenburg und der Industrie- und
Handelskammer, Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Baurecht sowie der
Arbeitsgemeinschaft Baurecht des Anwaltsvereins Oldenburg. Als Spezialist des
Architekten- und Ingenieurrechts ist er Vertrauensanwalt des Bundes der
Deutschen Innenarchitekten.
Zu seinen zahlreichen Veröffentlichungen zählen:
- Theis/Fischer, Architekten- und Ingenieurverträge, RWS Verlag, 2004
- Mitautor des Praxishandbuches Architektenrecht, Thode/Wirth/Kuffer, C.H.
Beck-Verlag, 2004
- Versicherungsfragen am Bau in Wirth, Darmstädter Baurechtshandbuch, Werner
Verlag 2005
- Mitautor des VOB/C-Kommentars, Beck Verlag, 11/2002
- Die akzessorische Anknüpfung des Deliktstatus, Dissertation, Berlin 1989
- ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift Immobilien- & Baurecht (IBR)
- Fischer, Bauen im Bestand, Recht für Innenarchitekten, 08/2004,
herausgegeben vom BDIA
- Architektenrecht für Praktiker, Ein Leitfaden für Architekten und
Ingenieure, Boorberg Verlag, 1998
- Recht für Bauingenieure, gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Schonebeck,
Werner Verlag, 2001.
Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Prof. Dr. Fischer seit 2005 tätig
und referiert in den Fachanwaltslehrgängen zum Bau- und Architektenrecht die
Themenbereiche "Besonderheiten beim Bauträgervertrag",
"Versicherungen am Bau" und "Internationales Bau- und
Architektenrecht".
Dr. jur. Bastian Fuchs LL.M.
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Anwaltskanzlei TOPJUS Kupferschmid
Englert Pichl Grauvogl & Partner, Schrobenhausen und Lehrbeauftragter für
Baurecht an der Universität der Bundeswehr, München
... ist Rechtsanwalt in der überregionalen, auf das Bau- und Architektenrecht
spezialisierte Anwaltskanzlei TOPJUS. Mehr Informationen unter www.topjus.de .
Zudem ist er Attorney at Law (Bundesstaat New York, USA) und Lehrbeauftragter
für Baurecht an der Universität der Bundeswehr, München am Lehrstuhl von Prof.
Dr. Conrad Boley. Seine Dissertation an der Universität Augsburg befasst sich
mit dem Tiefbaurecht. 2004-2005 absolvierte er ein Master-Studium (LL.M.) des
US-amerikanischen und internationalen Rechts, insbesondere Internationales
Handelsrecht sowie Baurecht in den Vereinigten Staaten, California Western
School of Law, San Diego.
Dr. Bastian Fuchs LL.M. ist Mitglied der Redaktion des VOB/C-Kommentars in
den Verlagen C. H. Beck und Beuth, München-Berlin und Mitglied im
Normenausschuss Bauwesen (NABau). Zu seinen Publikationen zählen u.a.
- Fuchs, Bastian / Englert, Klaus: Haftungsfragen im Tiefbau, in: Rizkallah
v. (Hrsg), Bauschäden im Hoch- und Tiefbau, Standardwerk zur Schadenserkennung
und Schadensvermeidung, Band 1: Tiefbau, Fraunhofer IRB Verlag, 2007, S. 246
ff.
- Boisserée/Fuchs: Handbuch Baunachbarrecht, Werner Verlag, 2006
- Mitautor in: Englert / Motzke / Wirth (Hrsg.): Kommentar zum BGB
Bauvertragsrecht, §§ 634, 634 a, 635, 636, 637, 638, 639, Werner Verlag 2006
- Mitautor von: Kuffer / Wirth (Hrsg.): Handbuch des Fachanwalts für Bau-
und Architekturrecht, Luchterhand, 2006
- Fuchs, Bastian: Wann trägt der Auftragnehmer das Kontaminationsrisiko?,
in: Baurecht und Baupraxis BrBp 2005, 447
- Mitautor in Wirth, Axel (Hrsg.): Darmstädter Baurechtshandbuch,
Werner-Verlag 2005
- Fuchs, Bastian: Die Zulässigkeit der Inanspruchnahme von
Nachbargrundstücken bei der Ausführung von Tiefbauarbeiten, Werner Verlag,
Düsseldorf 2004.
- Mitautor in: Langenecker, Josef / Maurer, Michael: Handbuch des
Bauarbeitsrechts, Werner-Verlag, Düsseldorf, 1. Aufl. 2004.
- Mitautor von: Englert, Klaus / Katzenbach, Rolf / Motzke, Gerd: Beck'scher
VOB-Kommentar, Band 3: VOB Teil C, Verlag C.H. Beck, München, 2003.
Für die Juristischen Fachseminare ist Dr. Fuchs LL.M. ab 2008 tätig und
referiert in den Fachanwaltslehrgängen zum Bau- und
Architektenrecht insbesondere den
Themenbereich "Internationales Bau- und
Architektenrecht".
Dr. Torsten Grothmann
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht, avocado rechtsanwälte,
München
… studierte nach der Ausbildung zum Bankkaufmann an der
Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften und Romanistik.
Seine Anwaltstätigkeit begann er nach seiner Promotion zum Dr. iur. in einer
angesehenen Münchener Anwaltssozietät. Er spezialisierte sich dort zunächst auf
Umweltrecht und später auf die Bereiche Bauplanungsrecht, Immobilienrecht und
Vertragsgestaltung. Mit seinem Wechsel in eine vor allem auf Immobilien- und
Baurecht spezialisierte Anwaltskanzlei in München im Jahr 1999 baute er diese
Spezialisierung weiter aus. Seit Anfang 2005 ist Dr. Grothmann Partner bei
avocado rechtsanwälte (näheres unter http://www.avocado-law.com ).
Dr. Torsten Grothmann berät Unternehmen u.a. bei der Entwicklung, Planung und
Durchführung von Immobilienprojekten, beim Kauf, Verkauf, bei der Teilnahme an
öffentlichen Ausschreibungen und bei der Vermietung und Vermarktung von
Immobilien- und Bauvorhaben aller Größenordnungen. Diese umfassen
Gewerbegebiete, Büro- und Verwaltungsgebäude, Wohngebäude, Hotels und sonstige
Spezialimmobilien.
Dr. Grothmann ist durch zahlreiche Publikationen und Vorträge in seinem
Fachgebiet ausgewiesen, u.a.
- Grothmann, Torsten: Der Altlasten-Berater, 3. Aufl., Storck & Co.
Verlag, Hamburg 2004.
Für die Juristischen Fachseminare referiert Herr Rechtsanwalt Dr. Grothmann
ab 2009 in den Fachanwaltslehrgängen im Bau- und Architektenrecht die
Themenbereiche "Projektentwicklung".
Dr. Thomas Hildebrandt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Leinemann &
Partner Rechtsanwälte, Hamburg und Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der
Leibniz-Universität Hannover
... ist Rechtsanwalt in der renommierten Bau- und Vergaberechtskanzlei
Leinemann Partner und leitet als Partner den Standort in Hamburg. Nähreres
unter www.leinemann-partner.com. Seit
Beginn der Tätigkeit ist er auf das private Baurecht spezialisiert. Herr Dr.
Hildebrandt verfügt insbesondere über umfangreiche Erfahrungen in der
baubegleitenden Beratung von Großprojekten im Hoch- und Tiefbau sowie bei
Infrastrukturmaßnahmen und in der Führung von Bauprozessen vor staatlichen
Gerichten und Schiedsgerichten.
Der Referent ist zudem Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der Leibniz
Universität Hannover und der Philipps-Universität zu Marburg und durch
zahlreiche Vortrags- und Seminarveranstaltungen bundesweit bekannt. Der Referent
ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Bau- und Vergaberecht, ständiger
Mitarbeiter der Fachzeitschriften BauR Baurecht und IBR Immobilien-&
Baurecht sowie Mitautor der
Baurechtskommentare
- Leinemann zur VOB/B und
- Messerschmidt/Voit zum privaten
Baurecht.
Weitere Veröffentlichungen in baurechtlichen und bauwirtschaftlichen
Fachzeitschriften sind:
- Zur Unwirksamkeit vertraglicher Sicherungsabreden und zu den Möglichkeiten
einer Verwertung der Sicherheit trotz unwirksamer Sicherungsabrede
Hildebrandt, Thomas; ›BauR 2007, 203
- Von Springschwänzen über Gutachterstreitverkündung zur Sprache. Ein
Ausblick auf das Jahr 2007, BauR 2007, 1
- Hemmung und Unterbrechung der Verjährung von Mängelansprüchen nach neuem
Recht und neuester Rechtsprechung (zusammen mit Sterner, Petra), ZfIR 2006,
349
- Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit von Leistungsbestimmungsrechten und
Änderungsvorbehalten im Bauträgervertrag (zusammen mit Schäfer, Frerk), ZfIR
2006, S. 81
- Der vom Schutzzweck des § 648 a BGB erfasste und berechtigte
Unternehmerkreis, BauR 2006, 2 ff.
- Aufgedrängte Abnahme - Keine Abnahme gegen den Willen des Auftragnehmers
vor Fertigstellung des Werkes, BauR 2005, 788 ff
- Sicherungsverlangen nach § 648a BGB nach Abnahme und Auflösung des
entstehenden Schwebezustandes beim Gegenüberstehen von zwei
Leistungsverweigerungsrechten (zusammen mit Schliemann, Christian), ZfIR 2004,
278
- Zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens während eines anhängigen
selbständigen Beweisverfahrens, ZfIR 2004, 92-96
- Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums vom Bauträger nach der
Schuldrechtsreform, BTR 2003, 211-216
- Die rechtliche Einordnung des Bauträgervertrages nach der
Schuldrechtsreform: Kaufvertrag, ZfIR 2003, 489-496
- Dogmatische Einordnung der Auszahlung eines Sicherheitseinbehalts bei
unwirksamer Sicherungsabrede, ZfIR 2003, 221-226
- Folgen einer unwirksamen Sicherungsabrede im Bauvertrag, ZfIR 2002,
872-877
- Teleologische Reduktion des § 284 Abs. 3, S. 1 BGB nicht
notwendig, NJW 2001, S. 131-132.
Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Dr. Hildebrandt seit 2006
tätig.
Dr. Kurt Klassen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte Dr. Klassen
& Müller Partnerschaftsgesellschaft, München
…geboren 1950 in NRW. Staatsexamina in Göttingen. Promotion an der LMU in
München. Wiss. Ass. am Institut für Rechtsgeschichte der Universität Göttingen.
Rechtsanwalt in München seit 1981. Dr. Klassen beschäftigt sich
schwerpunktmässig mit dem Immobilienrecht, insbesondere mit dem WEG. Die in 2007
durch Umwandlung entstandene Rechtsanwälte Dr. Klassen Müller
Partnerschaftsgesellschaft geht aus der Anwaltssozietät Dr. Klassen Müller
hervor, die Anfang des Jahres 1994 gegründet wurde. Näheres unter http://www.klassen-mueller.de .
Zusätzlich ist Dr. Klassen als Verwalter mehrerer
Wohnungseigentümergemeinschaften tätig und Referent an der TU München im MbA
Studiengang Wahlpflichtfach „Immobilienökonomie“ bei Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang
Lück zum Thema Wohnungseigentum.
Neben seiner Referententätigkeit ist Rechtsanwalt Dr. Klassen Mit-Autor
von
- Klassen / Eiermann: Das Mandat in WEG-Sachen, 3. Aufl.,
Beck-Verlag, München 2008.
sowie einige Veröffentlichungen (Auszug):
- Der Verwalter der WEG als Prozessstandschafter ist kein Auslaufmodell, WE
2006, 100
- Das einzig Berechenbare bei Gericht ist dessen Unkalkulierbarkeit, WE
2007, 4
- Unwillkommene Baumaßnahmen des Neueigentümers, NZM 1999,1130
- Sondernutzungsrecht; Begrenzung oder Mindestinhalt durch Regelung in der
Teilungserklärung, WE 2005, 202
- Der Bundesgerichtshof erschwert die Wohnungseigentumsverwaltung, WE 2001,
28
- Balkonanbau; Nachbarrecht; Reihenhäuser, WE 2004, 8.
In den Fachanwaltslehrgängen im Bau- und Architektenrecht referiert Dr.
Klassen den Themenbereich Bauträgerrecht.
Jochen Lüders
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Leinemann &
Partner Rechtsanwälte, Berlin und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule für
Wirtschaft und Recht Berlin
... ist seit 1996 Rechtsanwalt in Berlin. Nach seinem Studium in Münster
und verschiedenen Auslandsaufenthalten war er zunächst in einer
immobilienrechtlich ausgerichteten Anwaltskanzlei tätig, wo er das
Baurechtsdezernat aufbaute. Im Jahr 2004 schloss Herr Lüders sich der Sozietät
Leinemann & Partner an. Näheres unter www.leinemann-partner.de. Der
Schwerpunkt seiner Tätigkeit lag von Beginn an in der baubegleitenden Beratung
von Großprojekten wie auch der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen aus
Bauverträgen bzw. deren Abwehr. Dabei hat er nicht nur Bauunternehmen beraten,
sondern auch Architektur- und Planungsbüros sowie Projektentwickler und Banken.
Er begleitete zudem intensiv verschiedene Immobilientransaktionen für seine
Mandanten. Seit einiger Zeit ist Herr Lüders auch verstärkt im
vergaberechtlichen Bereich tätig.
Herr Lüders ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Lehrbeauftragter
an der Fachhochschule für Wirtschaft Berlin. Seit Einführung der
Fachanwaltschaft für Bau- und Architektenrecht im Jahre 2005 ist Herr Lüders
bundesweit als Referent von Fachanwaltslehrgängen tätig. Daneben tritt Herr
Lüders auch als Referent bei baurechtlichen Seminaren z.B. beim Bildungswerk des
Vereins Deutscher Ingenieure (VDI Wissensforum) und bei Firmenschulungen auf.
Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Rechtsanwalt Lüders seit 2009
tätig.
Oliver Meixner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, JOHANNSEN Rechtsanwälte,
Hamburg
... Jahrgang 1964 und Rechtsanwalt seit 1994. Rechtsanwalt Oliver Meixner ist
Fachanwalt für Versicherungsrecht und bei der seit Gründung im Jahre 1925 auf
die Prozessvertretung und die Beratung von Versicherungsunternehmen
spezialisierten Kanzlei "Johannsen Rechtsanwälte" mit Standorten in Hamburg,
Frankfurt am Main und Berlin tätig. Näheres unter www.kanzlei-johannsen.de .
Rechtsanwalt Oliver Meixner ist Leiter des Arbeitskreises Sachversicherung in
der ARGE Versicherungsrecht im DAV, Mitglied des Fachausschusses
Versicherungsrecht in der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und Dozent, u.a. bei
der Deutschen Anwaltakademie.
Zu seinen Veröffentlichungen zählen:
- Meixner, Oliver; Steinbeck, René: Das neue Versicherungsvertragsrecht,
Beck Juristischer Verlag, 1. Aufl. 2008.
- Meixner, Oliver; Steinbeck, René: Versicherungsvertragsrecht: Rechtsstand:
Oktober 2009, Beck Juristischer Verlag (erscheint vorr.
12/2009).
Dr. Thomas Mestwerdt
Rechtsanwalt, MD Rechtsanwälte, Potsdam
.... studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen
und promovierte dort 1996 bei Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber. Im gleichen Jahr
wurde er als Rechtsanwalt zugelassen. Im Jahr 2002 wurde er Partner der „Leinen
& Derichs Anwaltssozietät“. 2008 gründete er mit Rechtsanwalt Uwe
Diehr die MD Rechtsanwälte in Potsdam. Näheres unter http://www.md-ra.de .
Dr. Thomas Mestwerdt konzentriert sich als Anwalt ganz auf die Rechtsgebiete
Vergaberecht und öffentliches Wirtschaftsrecht. Zu seinen Publikationen zählen:
- Mitautor des Beck'schen Formularhandbuchs Vergaberecht.
- Entwurf einer neuen Vergabeverordnung - Überblick und praktische
Auswirkungen, in: Bauwirtschaft 4/2000.
- Notwendigkeit und verfassungsrechtliche Grundlagen eines staatlichen
Dopingverbots, in: Zeitschrift für Sport und Recht 1997.
- Praxiskommentar zur VOB/A, Beuth-Verlag.
Dr. Thomas Mestwerdt ist Mitglied im Forum Vergabe e. V., Deutschen
Gesellschaft für Baurecht, Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft und
Referent für Vergaberecht der Landesakademie für öffentliche Verwaltung des
Landes Brandenburg.
Für die Juristischen Fachseminare referiert Herr Rechtsanwalt Dr. Mestwerdt
seit 2006 in den Fachanwaltslehrgängen zum Bau- und Architektenrecht den
Themenbereich "Vergaberecht".
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Meyer-Abich
Dipl. Ing., öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für für
Baubetrieb, Berlin
.... lehrt Baubetrieb an der FH Giessen und ist öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für Baubetrieb.
Zu seinen Veröffentlichungen zählen:
- Meyer-Abich, Helmut: Fallen in der Baukosten-Praxis von
A-Z. Mit Beispielen, Mustern und Checklisten, Neue VOB
berücksichtigt, Bauwerk-Verlag
- Meyer-Abich, Helmut: Baurecht und Baupraxis, Deutscher
Anwaltverlag
- Meyer-Abich, Helmut: Beitrag "Ausschreibung und
Baukosten" in: Mauerwerk aktuell, Praxishandbuch, Bauwerk-Verlag 2005
- Meyer-Abich, Helmut: Beitrag "Der Begriff des Entwurfs im Sinne
der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)" in:
Entwurfs- und Konstruktionstafeln für Architekten, Bauwerk-Verlag
Für die Juristischen Fachseminare referiert Herr Prof. Dipl.-Ing. Helmut
Meyer-Abich ab 2010 in den Fachanwaltslehrgängen im Bau- und Architektenrecht in
Berlin den Themenbereich Bautechnik (Bautechnik für
Nichttechniker, Baubetriebslehre).
Dr. Bernhard von Kiedrowski
Rechtsanwalt, Anwaltskanzlei von Kiedrowski Marfurt Rechtsanwälte,
Berlin
... ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und schwerpunktmäßig im
Privaten Bau- und Architektenrecht, im Gesellschaftsrecht, im Insolvenzrecht und
im Hochschul-/Prüfungsrecht tätig. Als Dozent unterrichtet er seit vielen Jahren
Studenten, Referendare und Anwälte für ein Privatrepetitorium und die
Rechtsanwaltskammer Berlin, insbesondere im Bau- und Zivilprozessrecht, und hält
zudem Inhouse-Seminare zu ausgewählten Problemkreisen aus dem Bau- und
Architektenrecht ab. Zudem ist Herr Rechtsanwalt Dr. von Kiedrowski seit 2003
Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin.
Herr Rechtsanwalt Dr. von Kiedrowski doziert u.a. bei der Deutschen
Richterakedemie in Trier. Für die Juristischen Fachseminare ist er seit
2001 mit Einzelseminare zum Baurecht tätig und referiert seit 2005 in den
Fachanwaltslehrgängen im Bau- und Architektenrecht die Themenbereiche
Bauvertragsrecht, Bauprozessrecht und
Bauinsolvenzrecht.
Überdies ist er Autor/Mitautor zahlreicher Veröffentlichungen wie:
- von Kiedrowski/ Lansnicker/Marfurt: Das Mandat in Bausachen [Teil:
Privates Baurecht], Nomos Verlag, 2007
- Privates Baurecht, FormularBibliothek Vertragsgestaltung, Nomos Verlag,
2006
- Schuldrecht - Werkvertrag, FormularBibliothek Vertragsgestaltung, Nomos
Verlag, 2006
- Privates Baurecht, FormularBibliothek Zivilprozess, Nomos Verlag 2005
- Schuldrecht - Werkvertrag, FormularBibliothek Zivilprozess, Nomos Verlag
2005
- Leistungsphase Recht - Der Honoraranspruch des Architekten, Erstellen
einer prüffähigen Schlussrechnung, 2000.
Dr. jur. Günther Schalk
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Anwaltskanzlei
TOPJUS Kupferschmid Englert Pichl Grauvogl & Partner, Schrobenhausen sowie
Lehrbeauftragter für Bau-, Vergabe- und Umweltrecht an der Hochschule für
angewandte Wissenschaften in Deggendorf
... geboren 1971 in Schrobenhausen (Bayern); Ausbildung zum Redakteur und zum
Sprecher für Hörfunk und Fernsehen; er war hauptberuflich im Hörfunk tätig;
danach rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Augsburg;
Referendariat in Neuburg/Donau, Ingolstadt und München; seit 2001 Zulassung als
Rechtsanwalt; seine Schwerpunktbereiche in der bundesweit tätigen Kanzlei TOPJUS
sind das Bau- und Architektenrecht, das Vergaberecht und die rechtliche
Betreuung zahlreicher Großbauprojekte in Deutschland. 2007 Promotion an der
Universität Augsburg zum Dr. jur. mit einer Dissertation zum Vergabe- und
Baurecht ("Nebenangebote").
Dr. Schalk ist Lehrbeauftragter für Bau-, Vergabe- und Umweltrecht für
angewandte Wissenschaften in Deggendorf, Direktor der Akademie für Baumanagement
in Deggendorf und bundesweit mit Vorträgen und Schulungen zu bau- und
vergaberechtlichen Themen vertreten. Er ist ferner Vorstandssprecher des
interdisziplinär angelegten Centrums für Deutsches und Internationales Baugrund-
und Tiefbaurecht (CBTR) und Mitglied des Deutschen Baugerichtstags.
Dr. Schalk ist Autor zahlreicher baurechtlicher Veröffentlichungen,
- Redaktionsleiter des Handbuchs des Baugrund- und
Tiefbaurechts (hrsgg. v. Englert/Grauvogl/Maurer) und
- Redakteur des VOB/C-Kommentars der Verlage C.H.Beck und
Beuth.
- Er ist Mitautor unter anderem des BGB-Baukommentars von
Englert/Motzke/Wirth und
- des Werks "Verträge am Bau" (hrsgg. v.
Wirth/Sienz/Englert) und
- ständiger Mitarbeiter von IBR und IBR online.
Mehr Informationen unter www.topjus.de
und www.cbtr.de.
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Letzte Aktualisierung am 29.07.2010
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19 Fax (02 28) 21 00 89 |