Referenten Fachanwaltslehrgänge Erbrecht

Unsere Referenten...

sind praxisorientierte und erfahrene Profis.



Fachliche Leitung und Referent: Dr. Ludwig Kroiß

Direktor des Amtsgerichts Traunstein, Lehrauftragter an der Universität Passau und Vizepräsident des Deutschen Nachlassgerichtstages

... ist seit 1987 im bayerischen Justizdienst und war dort Mitglied einer Zivilkammer und Vertreter einer Beschwerdekammer. Daneben war er mehrere Jahre lang hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare beim Landgericht München I und beim Landgericht Traunstein. Zudem unterrichtete er nebenamtlich die Referendare im Oberlandesbezirk München für die Wahlfachprüfung „Internationales Erbrecht“. 2001 wurde Herr Dr. Kroiß zum Richter am OLG München ernannt. Im Jahr 2003 folgte die Ernennung zum Vorsitzenden Richter am LG Traunstein, 2006 zum Direktor des Amtsgerichts Traunstein. Daneben hat Herr Dr. Kroiß auch einen Lehrauftrag an der Universität Passau und ist Mitglied im Beirat der Zeitschrift für die Steuer- und Erbrechtspraxis und im Vorstand des Deutschen Nachlassgerichtstages. Am 5.Juli 2011 wurde Dr. Ludwig Kroiß zum Vizepräsidenten des Deutschen Nachlassgerichtstages gewählt.

Neben seiner Referententätigkeit ist Herr Dr. Kroiß ein bekannter Autor. Zu seinen zahlreicher Veröffentlichungen zählen:

  • Krug - Rudolf - Kroiß - Bittler (Hrsg.): Anwaltsformulare Erbrecht, Zerb-Verlag, 4. Auflage, Bonn 2010
  • Kroiß/Seiler, Das neue FamFG, NOMOS Verlag, 2. Auflage 2010
  • Kroiß, Das neue Nachlassverfahrensrecht, ZERB-Verlag, 1. Aufl. 2009
  • Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, ZERB-Verlag, 3. Aufl. 2008
  • Ludwig Kroiß (Hrsg.): FormularBibliothek Zivilprozessrecht, 8 Bände, Nomos Verlag 2. Aufl. 2010
  • Bernhard Dombek, Ludwig Kroiß (Hrsg.): FormularBibliothek Vertragsgestaltung, 8 Bände, Nomos Verlag 2006
  • Ludwig Kroiß, Hans-Jochem Mayer (Hrsg.): Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Nomos-Verlag, 4. Aufl., 2010
  • Christoph Ann, Ludwig Kroiß, Jörg Mayer: AnwaltKommentar BGB. Erbrecht (Band 5), NomosVerlag, 3. Aufl. 2010
  • Ludwig Kroiß: Das neue Zivilprozeßrecht, DeutscherAnwaltVerlag, 2002
  • Ludwig Kroiß: Klauselbuch Schuldrecht, Beraten und Formulieren nach neuem Recht, DeutscherAnwaltVerlag, 2002.

sowie diverse Aufsätze in der ZERB, der FPR und der Zeitschrift ErbR.

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Dr. Kroiß seit 2002 tätig, zunächst als Referent zum Neuen Schuldrecht und zur ZPO-Reform. Er referiert in den Fachanwaltslehrgängen im Erbrecht die Themenbereiche "Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung", "Vergütungsrecht (RVG)" und "Internationales Privatrecht im Erbrecht".



Dr. Manzur Esskandari

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Osnabrück

… studierte in Göttingen und promovierte, nach Hochschulassistenz und berufsbegleitender steuerrechtlicher Zusatzausbildung, an der Universität des Saarlandes zum Thema „Zur Misere der Zinsbesteuerung“. Herr Dr. Esskandari ist in eigener Kanzlei tätig. Bei vorwiegend mittelständischem Klientel liegt sein Tätigkeitsschwerpunkt im Wirtschafts- und Steuerrecht.

Seit seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft veröffentlicht Dr. Esskandari Beiträge zu unterschiedlichen steuerrechtlichen Themen. Auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer sind insbesondere seine Mitkommentierung am Gürsching/Stenger, dem Großkommentar zum Bewertungsgesetz und zum Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, sowie die Monographie "Erbschaftsteuerrecht" (Tipps und Taktik), 1. Aufl. 2010, zu nennen. Ganz neu erschienen ist: Esskandari, Manzur; Franck, Sebastian; Künnemann, Ulf: Unternehmensnachfolge, C.F. Müller, 2011, Leitfaden zur Unternehmensnachfolge bei Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften für Erb-, Gesellschafts- und Steuerrechtler Unternehmensnachfolge. Ferner in Vorbereitung für Dezember 2011: Mitautor in Dombek, Bernhard; Ottersbach, Jörg H.; Schulze zur Wiesche, Dieter: Die Anwaltssozietät, Nomos Verlag. Bei diesen Veröffentlichungen kommt Dr. Esskandari seine langjährige Tätigkeit in der Juristenausbildung zu Gute. Bei diesen Veröffentlichungen kommt Dr. Esskandari seine langjährige Tätigkeit in der Juristenausbildung zu Gute. Seit 2005 hat Dr. Esskandari u.a. in über 50 Fachanwaltslehrgängen, überwiegend im Erbrecht, referiert.

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Rechtsanwalt Dr. Manzur Esskandari seit 2006 in der Fortbildung für Erbrecht gem. § 15 FAO tätig. In den Fachanwaltslehrgängen im Erbrecht  referiert er das Thema "Steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht" und "Vorweggenommene Erbfolge".



Dr. Tamara Große-Boymann

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Erbrecht und Dozentin an der Universität Potsdam

... ist Mitgründer der Kanzlei Große-Boymann in Brandenburg und seit 1988 als Rechtsanwältin zugelassen (näheres unter http://www.kgb-brandenburg.de ). Der Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit liegt im Familien- und Erbrecht sowie in der Führung von Berufungsmandanten vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht. Sie hat zudem einen Lehrauftrag für Familienrecht an der Universität Potsdam.

Frau Rechtsanwältin Dr. Große-Boymann hat u.a. den Bereich "Rechtsmittel" bearbeitet im:

  • Verfahrenshandbuch Familiensachen, Beck-Verlag, 2. Auflage, 2010.

Ferner ist sie Mit-Autorin eines neuen Kommentars zum Erbrecht, Beck-Verlag, erscheint vorr. Anfang 2010. Darüber hinaus hat sie einige Ratgeber zum Familienrecht geschrieben.

Seit mehreren Jahren ist Frau Rechtsanwältin Dr. Große-Boymann im Rahmen der Ausbildung von Rechtsanwälten als Dozentin sowohl im Familienrecht als auch im Erbrecht tätig. Für die Juristischen Fachseminare referiert sie in den Fachanwaltslehrgängen im Familienrecht bzw. im Erbrecht den Themenbereich "Schnittstellen zwischen Familien- und Erbrecht".



Dr. Malte Ivo

Notar, Hamburg

... nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz (1990-1994) war er dort wissenschaftlicher Mitarbeiter und wurde 1996 mit einer Arbeit zum Staatshaftungsrecht („Die Folgenbeseitigungslast“) zum Dr. iur. promoviert. Neben seiner Rechtsanwaltstätigkeit in Koblenz wurde er 1999 zum Notarassessor ernannt. Von 2001 bis 2006 war er Referent am Deutschen Notarinstitut in Würzburg und hat dort schwerpunktmäßig in den Referaten „Erb- und Familienrecht“, „Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht“ sowie „Immobilienrecht“ gearbeitet.

Zusammen mit seinen Kollegen Christian Wessendorff und Dr. Jens-Olaf Lenschow LL.M./Columbia führt Dr. Malte Ivo ein Notariat in Hamburg. Näheres unter http://www.wessendorff.com.

Dr. Malte Ivo ist Verfasser zahlreicher Aufsätze insbesondere zum Familien- und Erbrecht sowie zum Gesellschaftsrecht. Zu seinen erbrechtliche Themenbereichen zählen „Das Erbscheinsverfahren“, „Schnittstellen Familien- und Erbrecht“ sowie „Haftungsfallen im Erbrecht“.

Zu seinen Veröffentlichungen zählen u.a. folgende Monographien und Buchbeiträge:

  • Die Folgenbeseitigungslast, Duncker & Humblot 1996 (zugleich Diss. iur.);
  • Die Haftung des nachfolgeberechtigten Erben eines GbR-Gesellschafters für Altverbindlichkeiten der Gesellschaft, in: Deutsches Notarinstitut (Hrsg.), Zehn Jahre Deutsches Notarinstitut, 2003, S. 337 ff.;
  • Kroiß/Ann/Mayer (Hrsg.), AnwaltKommentar, BGB, Band 5, Erbrecht, Deutscher Anwaltverlag 2004, Kommentierung zu §§ 1942-1959 BGB;
  • Kroiß/Ann/Mayer (Hrsg.), AnwaltKommentar, BGB, Band 5, Erbrecht, Deutscher Anwaltverlag, Kommentierung zu §§ 1942-1959 BGB; 2. Auflage 2007;
  • Länderbericht Deutschland, in: Süß/Ring (Hrsg.), Eherecht in Europa, ZErb Verlag, 2006;
  • Weirich (Hrsg.), Grundstücksrecht, 3. Aufl. 2006, Verlag C.H. Beck, Neubearbeitung der §§ 14-25;
  • Brambring/Mutter (Hrsg.), Beck´sches Formularbuch Erbrecht, Verlag C.H. Beck 2007, Bearbeitung der Abschnitte „Nachfolge in landwirtschaftliche Betriebe/Höfeordnung“, sowie „Annahme und Ausschlagung der Erbschaft“;
  • Wachter (Hrsg.), Handbuch für den Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, ZAP Verlag 2007, Bearbeitung des Kapitels „Minderjährige im Gesellschaftsrecht“.

Zeitschriftenbeiträge:

  • Die Legitimation des Erben ohne Erbschein, ZErb 2006, S. 7 ff.;
  • Das Grundbuch – System, Verfahren und Rechtswirkungen, Neue Wirtschafts-Briefe (NWB) 2006, S. 599 ff. (Fach 24, S. 2399);
  • Die Vererbung von GmbH-Geschäftsanteilen, ZEV 2006, S. 252 ff.;
  • Die Vererbung von Kommanditanteilen, ZEV 2006, S. 302 ff.;
  • Genehmigungsbedürftigkeit der Erbschaftsausschlagung für einen Minderjährigen, Anm. zu FG Niedersachsen v. 8.9.2004, ZEV 2006, S. 181;
  • Ist der Eigenerwerb des Vorerben zulässig?, EE 2006, S. 73 ff.;
  • Rückübertragung unentgeltlich zugewandter Gesellschaftsanteile im Scheidungsfall, Anmerkung zu OLG Karlsruhe v. 12.10.2006, ZEV 2007, S. 139 f.;
  • Wirksame Kapitalaufbringung bei Weiterleitung der Stammeinlage durch die Komplementär-GmbH an ihre KG als Darlehen, Anm. zu OLG Hamm v. 31.10.2006, EWiR 2007, S. 237;
  • Der minderjährige Gesellschafter, ZNotP 2007, S. 210 ff.;
  • Die Beteiligung Minderjähriger an Personengesellschaften, NWB 2007, S. 2871 ff.

 



Dr. Hans-Frieder Krauß LL.M.

Notar, München

Studium der Rechtswissenschaften in München, Genf/Schweiz und den USA, dort Abschluss als „Master of Laws“. Anschließend Promotion zu einem bankrechtlichen Thema. Seit 1. Dezember 1992 zum Notar auf Lebenszeit mit dem Amtssitz in Hof/Bayern bestellt. Umfangreiche Lehrtätigkeit in der Aus- und Fortbildung. Seit 2008 ist Dr. Krauß Amtsnachfolger des Notars Dr. Hans Wolfsteiner, Brienner Strasse 25, 80333 München. Näheres unter www.notarkrauss.de.

Dr. Hans-Frieder Krauß ist Verfasser zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen auf den Gebieten „Grundstücks- und Grundbuchrecht“ „Sozialrecht“, „Recht der neuen Bundesländer“ und „Vermögensübertragungen“ sowie „Erbrecht". Weite Verbreitung in der Praxis haben seine Bücher zum Immobilienrecht und zur Vermögensnachfolge (jeweils über 1.500 Seiten) gefunden:

  • Immobilienkaufverträge in der Praxis, 4. Aufl., Münster 2007,
  • Überlassungsverträge in der Praxis, 2. Aufl. 2009.

Ferner ist Dr. Hans-Frieder Krauß Mitherausgeber und Mitautor

  • Umwandlungsrecht des neuen Online-Formularmoduls "Beck-Online Formulare" (3. Edition 2008, ca 900 Formulare),
  • des Beck'schen Notarhandbuches (Recht der neuen Bundesländer),
  • mehrerer Kommentare zur Grundbuchordnung,
  • des Formularbuches Vertragsrecht (Schenkungs- und Kaufrecht),
  • der Neuauflage des Formularbuchs von Kersten/Bühling (Vereins-, Aktien- und Stiftungsrecht).


Walter Krug

Vors. Richter am Landgericht Stuttgart a.D.

... seit 1981 war Herr Krug im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg, zwölf Jahre Tätigkeit als Familienrichter in erster und zweiter Instanz, davon vier Jahre Zugehörigkeit zum Spezialsenat für Internationales Familienrecht beim OLG Stuttgart. Von 1995 bis Jan. 2010 war Herr Krug Vorsitzender einer Beschwerdekammer beim Landgericht Stuttgart, die u.a. zuständig war für Beschwerden in Nachlass- und Grundbuchsachen sowie internationales Adoptionsrecht. Darüberhinaus war er 15 Jahre notaraufsichtsführender Richter.

Vor der richterlichen Tätigkeit war er Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Erbrecht, Grundstücksrecht und Gesellschaftsrecht. Seit 1989 ist er ferner nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare in den Fächern Familienrecht und Erbrecht; zudem war er mehrere Jahre Prüfer im Zweiten Juristischen Staatsexamen.

Herr Krug ist Dozent für Erbrecht an der Deutschen Richterakademie. Herr Walter Krug ist Autor/Mitautor bei folgenden Fachpublikationen:

  • Bonefeld/Kroiß/Tanck, Der Erbprozess, 3. Auflage 2010, Bearbeiter der Kapitel "Erbengemeinschaft" und "Erbenhaftung";
  • Tanck/Krug (Hrg.): Anwaltformulare Testamente, 4. Auflage 2010;
  • Kroiß/Ann/Mayer, NomosKommentar Erbrecht, 3. Auflage 2010, Bearbeiter des Kapitels "Erbenhaftung";
  • Krug/Rudolf/Kroiß/Bittler (Hrsg.): Anwaltformulare Erbrecht, Zerb-Verlag, 4. Auflage, Bonn 2010;
  • Krug/Daragan: Die Immobilie im Erbrecht, 1. Auflage 2010;
  • Krug, Erbrecht - Examenskurs für Rechtsreferendare, 4. Auflage 2009;
  • Kerscher/Krug: Das erbrechtliche Mandat, 4. Auflage 2007;
  • Krug, Schuldrechtsmodernisierungsgesetz und Erbrecht, 2002;
  • Krug/Zwißler, Erbrecht und Familienrecht - Schnittstellen in der anwaltlichen und notariellen Praxis, 2002.

Herr Krug ist ferner Autor einer Vielzahl von Aufsätzen zu erb- und familienrechtlichen Themen in Fachzeitschriften.



Erik Pauly

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Partnerschaftsgesellschaft Pauly & Partner, Rechtsanwälte, Freiburg

.... Herr Rechtsanwalt Erik Pauly studierte in Heidelberg und war während des Referentariats als Repetitor für ein juristische Repetitorium in Heidelberg und Mannheim tätig, danach Franchise-Nehmer dieses Repetitoriums an den Kursorten Freiburg und Konstanz. Seit drei Jahren betreibt Herr Rechtsanwalt Pauly ein eigenes Repetitorium, das Studenten und Rechtsreferendare auf die juristischen Staatsprüfungen vorbereitet. Dabei referiert er u.a. das Erbrecht am Kursort Freiburg. Zudem erstellt er für seine referierten Bereichen die Skripten.

Im Jahr 2004 gründete er mit drei Kollegen die "Partnerschaftsgesellschaft Pauly & Partner, Rechtsanwälte". Als Anwalt betreut er seit Beginn an überwiegend erbrechtliche und verwaltungsrechtlichen Mandate. Den Fachanwaltslehrgang im Erbrecht hat Herr Rechtsanwalt Pauly zudem selbst als Teilnehmer absolviert und den Antrag auf Fachanwalt Erbrecht gestellt.

Für die Juristischen Fachseminare referiert Herr Rechtsanwalt Pauly in den Fachanwaltslehrgängen im Erbrecht die Einführungsbereiche des Materielles Erbrechts: Gesetzliche Erbfolge und Gewillkürte Erbfolge.



Dr. Jens Rausch

Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn

… ist seit 1997 im Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen und war dort als stellvertretender Vorsitzender Mitglied einer großen Strafkammer sowie einer erstinstanzlichen Zivilkammer. Ferner war er für die Dauer von zwei Jahren am Amtsgericht unter anderem mit Betreuungs- und Vormundschaftssachen betraut. Nach einer Abordnung an das Oberlandesgericht Köln und der Tätigkeit in einem Zivilsenat war er ab Mitte 2006 wieder stellvertretender Vorsitzenden einer großen Strafkammer. Seit Juni 2009 ist er Vorsitzender einer Kammer für Handelssachen. Vor Eintritt in den Justizdienst war Herr Dr. Rausch unter anderem als wissenschaftliche Hilfskraft eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht der Universität Bonn beschäftigt. Sowohl bei der dortigen Tätigkeit als auch im Rahmen der Referendarausbildung hat er sich mit der juristischen Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet des Zivilrechts befasst. Insofern wird er auch als erfahrener Referent für die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen tätig. Seit 2007 ist Herr Dr. Rausch in die justizinterne Mitarbeiterfortbildung im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln eingebunden.

Herr Dr. Rausch ist Mitautor bei:

  • Weinreich, Gerd / Schulte-Bunert, Kai: Kommentar zum FamFG, Luchterhand, 2009.

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Dr. Rausch seit 2006 tätig und referiert in den Fachanwaltslehrgängen im Erbrecht die Themengebiete "Vor- und Nacherbschaft", "Gemeinschaftliches Testament", "Erbengemeinschaft" sowie "Vermächtnis", "Auflage", "Ersatzerbeneinsetzung" und "Anwachsung“.



Dr. Georg Tolksdorf

Rechtsanwalt und Prokurist der Deutsche Bank AG sowie der Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG, Hamburg

... nach dem Studium in Osnabrück und Promotion zu einem stiftungsrechtlichen Thema bei Prof. Dr. Rainer Hüttemann Aufbau und stellvertretende Leitung einer für die bundesweite Durchführung von Testamentsvollstreckungen der Deutsche Bank AG zuständigen Abteilung in Hamburg. Zu seinen Tätigkeiten gehört auch die Betreuung selbständiger Stiftungen für die Deutsche Bank AG sowie die bankintere Beratung zum Erb- und Stiftungsrecht sowie die angrenzenden steuerrechtlichen Bereiche.

Neben der Vortragstätigkeit bei der EBS im Rahmen des "Kompaktstudiums Testamentsvollstreckung" übt Rechtsanwalt Dr. Tolksdorf ehrenamtlich Vorstandsmandate in selbständigen Stiftungen aus.

Zu den Veröffentlichungen zählen:

  • Stiftungsgeschäftliche Vermögensausstattung und Schenkung, Baden-Baden 2006
  • Banken und Vermögensverwalter als Testamentsvollstrecker, ErbStB 2006, S. 284 ff.
  • Vermögensverwaltung durch den Testamentsvollstrecker in der Praxis (veröffentlicht in vier Teilen), ErbStB 2008, S. 54 ff., S. 86 ff., S. 118 ff. sowie S. 144 ff.

In den Fachanwaltslehrgängen referiert Dr. Tolksdorf "Vertrags- und Testamentsgestaltung" sowie "gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht".



Klaus Tychsen

Rechtsanwalt, Hamburg

... ist seit 1974 als Rechtsanwalt beim Landgericht Hamburg zugelassen und seit 1979 zugleich bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Zudem ist er seit 1971 in Hamburg und Berlin als Repetitor bei einem Privatrepetitorium tätig. Er hat bisher mehr als 1.000 angehende Juristen geschult.

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Rechtsanwalt Tychsen seit 2005 tätig und referiert in den Fachanwaltslehrgängen im Erbrecht das wichtige Themengebiet "Pflichtteilsrecht" sowie "Vermächtnis", "Auflage", "Ersatzerbeneinsetzung" und "Anwachsung".

 



Letzte Aktualisierung am 01.02.2012   -  Telefon (02 28) 9 14 08 19   Fax (02 28) 21 00 89