Hierbei handelt es sich um ein arbeitspolitisches Förderprogramm des Landes
NRW.
Allgemeine Vorraussetzungen sind:
- Arbeitsstätte im Land NRW
- Angestellte in einem Unternehmen (mit höchstens 250
sozialversicherungspflichtigen MitarbeiterInnen) bzw. Inhaber von
Unternehmen, die noch keine 5 Jahre selbständig sind.
- Die Bildungsmaßnahme muss mehr als 6 Zeitstunden umfassen.
- Es darf noch keine Anmeldung für die Bildungsmaßnahme erfolgt sein! Wir
können Ihnen - unverbindlich für Sie - einen Platz im
Fachanwaltslehrgang/Seminar reservieren!
Näheres finden Sie im Internet unter
http://www.mags.nrw.de/02_Arbeit/004_Weiterbildung/003_Bildungsscheck/index.php.
Hier finden Sie u.a. die Adressen der Beratungsstellen, Antworten auf häufig
gestellte Fragen.
Wir unterstützen Sie gerne!