Förderung durch Bildungsschecks des Landes NRW möglich!

Hierbei handelt es sich um ein arbeitspolitisches Förderprogramm des Landes NRW.
Allgemeine Vorraussetzungen sind:

  • Arbeitsstätte im Land NRW
  • Angestellte in einem Unternehmen (mit höchstens 250 sozialversicherungspflichtigen MitarbeiterInnen) bzw. Inhaber von Unternehmen, die noch keine 5 Jahre selbständig sind.
  • Die Bildungsmaßnahme muss mehr als 6 Zeitstunden umfassen.
  • Es darf noch keine Anmeldung für die Bildungsmaßnahme erfolgt sein! Wir können Ihnen - unverbindlich für Sie - einen Platz im Fachanwaltslehrgang/Seminar reservieren!

Näheres finden Sie im Internet unter
http://www.mags.nrw.de/02_Arbeit/004_Weiterbildung/003_Bildungsscheck/index.php.
Hier finden Sie u.a. die Adressen der Beratungsstellen, Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Wir unterstützen Sie gerne!



Letzte Aktualisierung am 25.07.2011   -  Telefon (02 28) 9 14 08 19   Fax (02 28) 21 00 89