Axel Dyroff

Rechtsanwalt, Anwaltssozietät Schultz und Seldeneck, Berlin

...ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1998 bei Schultz und Seldeneck Rechtsanwälte und Notare und bearbeitet dort schwerpunktmäßig die Bereiche Öffentliches Baurecht, Denkmalschutzrecht und Umweltrecht. Daneben ist er seit 1993 Repetitor für öffentliches Recht zur Vorbereitung auf das 1. und 2. juristische Staatsexamen und Referent zu verschiedenen Themen des öffentlichen Baurechts.

Herr Rechtsanwalt Dyroff hat im „Grundeigentum“ diverse Aufsätze zu Rechtsproblemen der sanierungs- und Erhaltungsgebiete verfasst und ist Mitautor von Beck/Dyroff, Rechtshandbuch Sanierungsgebiete und Steuern, Lexxion Verlag, 2004.

Für die Juristischen Fachseminare ist er seit 2005 tätig und referiert in den Fachanwaltslehrgängen zum Bau- und Architektenrecht den Themenbereich Öffentliches Baurecht (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht, Bauprozessrecht unter Berücksichtigung von VwGO und VwVfG und Verfassungsbeschwerde).



Dr. Oliver Elzer

Richter am Kammergericht Berlin

... nach dem Studium an der Universität Hamburg arbeitete Dr. Elzer zunächst als Rechtsanwalt. 2000 wurde Dr. Elzer zum Richter am Amtsgericht und 2007 zum Richter am Kammergericht ernannt. 2000 bis 2005 war er als nebenamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter tätig, 2001 bis 2003 zudem als Referent im Bundeskanzleramt abgeordnet. Seit 2001 ist er als Dozent, Referent und Seminarleiter für wohnungseigentumsrechtliche Themen aktiv und von 2005 bis 2008 Leiter des Dezernates "Aus- und Fortbildung" des Kammergerichts Berlin.
Seit 2009 ist Dr. Oliver Elzer Richter in einem Senat für Handelssachen. 

An folgende Monografien, Buchbeiträge, Kommentierungen ist Dr. Elzer beteiligt:

  • Kompaktkommentar zum WEG, Hrsg. Riecke/Schmid, Neuwied 2006, §§ 3, 8, 10, 11 und 20
  • WEG Kompaktkommentar zum Mietrecht, Hrsg. Schmid, Neuwied 2006,
  • Kapitel 12 Handbuch des Fachanwalts, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Hrsg. Harz/Kääb/Riecke/Schmid, Neuwied 2006
  • Riecke/Schmidt/Elzer, Die erfolgreiche Eigentümerversammlung, 4. Aufl., Hamburg 2006
  • BGB-Kommentar, Hrsg. Prütting/Wegen/Weinreich, 2. Aufl., Frankfurt 2007; §§ 535; 557 - 560; 568 - 572 BGB
  • Hügel/Elzer, Das neue WEG-Recht, 2007
  • Jennißen, Kommentar zum WEG, §§ 23 bis 25 (2007 geplant)

Dr. Oliver Elzer veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften. Seit 2005 ist er zudem ständiger Mitarbeiter der MietRB und Mitglied im Redaktionsbeirat der Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR) und seit 2006 ständiger Mitarbeiter IMR. Zu seinen Aufsätze aus letzter Zeit zählen:

  • Die Beschluss-Sammlung, in: MietRB 2007, Heft 12
  • Die fehlerhafte Verkündung eines positiven Beschlusses, in: ZWE 2007, Heft 7
  • Der abändernde Zweitbeschluss: Vom notwendigen Ausgleich zwischen Schutzbedürftigkeit und Flexibilität, in: ZMR 2007, Heft 4
  • Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum, in: MietRB 2007, 78
  • Ermessen im Wohnungseigentumsrecht, in: ZMR 2006, 85
  • Die Hausordnung Wohnungseigentumsrecht, in: ZMR 2006, 733
  • Die Gebundenheit des Mieters eines Sondereigentums, in: MietRB 2006, 75
  • Sonderumlagen im Wohnungseigentumsrecht, in: MietRB 2006, 141
  • Das zu begründende Anerkenntnisurteil, in: JuS 2006, 319
  • Projektgruppe Mediation bei den Berliner Zivilgerichten (mit Häublein/Hoßfeld), in: ZKM 2006, 80
  • Zur Reichweite der Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Urkunde, JR 2006, 447.

Weitere Artikel unter http://www.oliverelzer.de .

Für die Juristischen Fachseminare behandelt Herr Dr. Oliver Elzer das aktuelle Thema „Das neue WEG für Baurechtler“ in den Fachanwaltslehrgängen zum Bau- und Architektenrecht.



Prof. Dr. jur. Klaus Englert

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Anwaltskanzlei TOPJUS Kupferschmid Englert Pichl Grauvogl & Partner, Ingolstadt

... geboren 1949 in Bayern, 7 Semester Studium an der LMU München, Referendariat in München, ist seit 1977 als Rechtsanwalt zugelassen. Seine Schwerpunktfachbereiche in der überregionalen, an vier Standorten in Deutschland vertretenen Anwaltskanzlei TOPJUS sind das Bau- und Architektenrecht, insb. das Baugrund- und Tiefbau- sowie VOB-Recht.

Prof. Dr. Englert zählt zu den Pionieren der interdisziplinären Kommentierung der VOB/C als federführender Herausgeber des großen Beck`schen VOB-Kommentars, Teil C. Er ist Honorarprofessor für Baurecht an der FH Deggendorf, Fakultät Bauingenieure und zudem Dozent am HAUS DER TECHNIK e.V. (Außeninstitut der Rheinisch-Westfälischen Universität Aachen). Seine bautechnischen Kenntnisse führten zur Berufung in den DIN-Normenausschuss DIN EN 1997-2 und DIN 4020 (Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke), zudem ist er Mitglied im Arbeitsausschuss DVA für die VOB/C-Normen 18301, 18302 und 18305. Daneben ist er Prüfer beim Bayer. Staatsministerium für das 2. jur. Staatsexamen.

Prof. Dr. Englert ist ferner bekannt als Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Baurecht, als Mitherausgeber der Zeitschrift NZBau, als ständiger Mitarbeiter der Zeitschriften BauR und IBR sowie als Referent bei einer Vielzahl von baurechtlichen Veranstaltungen in Deutschland. In der Focus-Anwaltsliste Baurecht findet sich sein Name ebenso wie in vielen baurechtlichen Standardwerken, wie etwa dem

  • „Handbuch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ (hrsgg. von RiBGH Kuffer und Prof. Dr. Axel Wirth) oder dem
  • „Darmstädter Baurechtshandbuch“.

Zu seinen Hauptwerken zählen:

  • Englert/Katzenbach/Motzke, Beck`scher VOB-Kommentar, Teil C, 2. Aufl. 2007
  • Englert/Grauvogl/Maurer, Handbuch des Baugrund- und Tiefbaurechts, 3. Aufl. 2004
  • Englert/Motzke/Wirth, Kommentar zum BGB-Bauvertragsrecht, 1. Aufl. 2007
  • Wirth/Sienz/Englert, Verträge am Bau, 2002
  • Englert/Ganten/Groß, Recht und Gerechtigkeit am Bau, 2006
  • Englert/Stocker, 40 Jahre Spezialtiefbau, 1993.

Einen Überblick über seine zahlreichen Aufsätze erhalten Sie über www.topjus.de .

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Prof. Dr. Englert seit 2007 tätig und referiert die Module „Baugrund- und Tiefbaurecht“, „VOB Teil B und C“ sowie „Baulärm“.



Dr. Thomas Hildebrandt

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Leinemann & Partner Rechtsanwälte, Hamburg und Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der Leibniz-Universität Hannover

... ist Rechtsanwalt in der renommierten Bau- und Vergaberechtskanzlei Leinemann Partner und leitet als Partner den Standort in Hamburg.
Nähreres unter  www.leinemann-partner.com. Seit Beginn der Tätigkeit ist er auf das private Baurecht spezialisiert. Herr Dr. Hildebrandt verfügt insbesondere über umfangreiche Erfahrungen in der baubegleitenden Beratung von Großprojekten im Hoch- und Tiefbau sowie bei Infrastrukturmaßnahmen und in der Führung von Bauprozessen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.

Der Referent ist zudem Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der Leibniz Universität Hannover und der Philipps-Universität zu Marburg und durch zahlreiche Vortrags- und Seminarveranstaltungen bundesweit bekannt. Der Referent ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Bau- und Vergaberecht, ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschriften BauR Baurecht und IBR Immobilien-& Baurecht sowie Mitautor der Baurechtskommentare

  • Leinemann zur VOB/B und
  • Messerschmidt/Voit zum privaten Baurecht.

Weitere Veröffentlichungen in baurechtlichen und bauwirtschaftlichen Fachzeitschriften sind:

  • Zur Unwirksamkeit vertraglicher Sicherungsabreden und zu den Möglichkeiten einer Verwertung der Sicherheit trotz unwirksamer Sicherungsabrede Hildebrandt, Thomas; ›BauR 2007, 203
  • Von Springschwänzen über Gutachterstreitverkündung zur Sprache. Ein Ausblick auf das Jahr 2007, BauR 2007, 1
  • Hemmung und Unterbrechung der Verjährung von Mängelansprüchen nach neuem Recht und neuester Rechtsprechung (zusammen mit Sterner, Petra), ZfIR 2006, 349
  • Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit von Leistungsbestimmungsrechten und Änderungsvorbehalten im Bauträgervertrag (zusammen mit Schäfer, Frerk), ZfIR 2006, S. 81
  • Der vom Schutzzweck des § 648 a BGB erfasste und berechtigte Unternehmerkreis, BauR 2006, 2 ff.
  • Aufgedrängte Abnahme - Keine Abnahme gegen den Willen des Auftragnehmers vor Fertigstellung des Werkes, BauR 2005, 788 ff
  • Sicherungsverlangen nach § 648a BGB nach Abnahme und Auflösung des entstehenden Schwebezustandes beim Gegenüberstehen von zwei Leistungsverweigerungsrechten (zusammen mit Schliemann, Christian), ZfIR 2004, 278
  • Zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens während eines anhängigen selbständigen Beweisverfahrens, ZfIR 2004, 92-96
  • Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums vom Bauträger nach der Schuldrechtsreform, BTR 2003, 211-216
  • Die rechtliche Einordnung des Bauträgervertrages nach der Schuldrechtsreform: Kaufvertrag, ZfIR 2003, 489-496
  • Dogmatische Einordnung der Auszahlung eines Sicherheitseinbehalts bei unwirksamer Sicherungsabrede, ZfIR 2003, 221-226
  • Folgen einer unwirksamen Sicherungsabrede im Bauvertrag, ZfIR 2002, 872-877
  • Teleologische Reduktion des § 284 Abs. 3, S. 1 BGB nicht notwendig, NJW 2001, S. 131-132.

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Dr. Hildebrandt seit 2006 tätig.



Günther Jansen

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm

... 1948 geboren, studierte Rechtswissenschaften in Münster und ist seit 1975 als Richter tätig. 1995 wurde Herr Günther Jansen zum stellvertretenden Vorsitzender des für Bausachen zuständigen 24. Zivilsenates, 2000 zum Vorsitzenden des vorwiegend mit Bausachen befassten 21. Zivilsenates ernannt.

Sein Fachgebiet ist das Private Baurecht einschließlich Architektenrecht. Herr Jansen ist zudem Vorsitzender des Dienstgerichtshofs für Richter und Staatsanwälte von Nordrhein-Westfalen und geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Baugerichtstages.

Zu seinen Veröffentlichungen zählen neben Fachartikeln in BauR und NZBau

  • Mitherausgeber und Mitautor des Beck'schen online-Kommentars zur VOB/B
  • Mitautor am Beck'schen VOB-Kommentar.

Seit vielen Jahren ist Herr Jansen als kompetenter Referent im Rahmen der Fachanwaltsaus- bzw. weiterbildung tätig. Für die Juristischen Fachseminare referiert Herr Jansen ab 2009 in der Fortbildung im Bau- und Architektenrecht.



Prof. Dipl.-Ing. Helmut Meyer-Abich

Dipl. Ing., öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für für Baubetrieb, Berlin

.... lehrt Baubetrieb an der FH Giessen und ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Baubetrieb.

Zu seinen Veröffentlichungen zählen:

  • Meyer-Abich, Helmut: Fallen in der Baukosten-Praxis von A-Z. Mit Beispielen, Mustern und Checklisten, Neue VOB berücksichtigt, Bauwerk-Verlag
  • Meyer-Abich, Helmut: Baurecht und Baupraxis, Deutscher Anwaltverlag
  • Meyer-Abich, Helmut: Beitrag "Ausschreibung und Baukosten" in: Mauerwerk aktuell, Praxishandbuch, Bauwerk-Verlag 2005
  • Meyer-Abich, Helmut: Beitrag "Der Begriff des Entwurfs im Sinne der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)" in: Entwurfs- und Konstruktionstafeln für Architekten, Bauwerk-Verlag

Für die Juristischen Fachseminare referiert Herr Prof. Dipl.-Ing. Helmut Meyer-Abich ab 2010 in den Fachanwaltslehrgängen im Bau- und Architektenrecht in Berlin den Themenbereich Bautechnik (Bautechnik für Nichttechniker, Baubetriebslehre).



Dr. Kurt Klassen

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte Dr. Klassen & Müller Partnerschaftsgesellschaft, München

…geboren 1950 in NRW. Staatsexamina in Göttingen. Promotion an der LMU in München. Wiss. Ass. am Institut für Rechtsgeschichte der Universität Göttingen. Rechtsanwalt in München seit 1981. Dr. Klassen beschäftigt sich schwerpunktmässig mit dem Immobilienrecht, insbesondere mit dem WEG. Die in 2007 durch Umwandlung entstandene Rechtsanwälte Dr. Klassen Müller Partnerschaftsgesellschaft geht aus der Anwaltssozietät Dr. Klassen Müller hervor, die Anfang des Jahres 1994 gegründet wurde. Näheres unter http://www.klassen-mueller.de .

Zusätzlich ist Dr. Klassen als Verwalter mehrerer Wohnungseigentümergemeinschaften tätig und Referent an der TU München im MbA Studiengang Wahlpflichtfach „Immobilienökonomie“ bei Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Lück zum Thema Wohnungseigentum.

Neben seiner Referententätigkeit ist Rechtsanwalt Dr. Klassen Mit-Autor von

  • Klassen / Eiermann: Das Mandat in WEG-Sachen, 3. Aufl., Beck-Verlag, München 2008.

sowie einige Veröffentlichungen (Auszug):

  • Der Verwalter der WEG als Prozessstandschafter ist kein Auslaufmodell, WE 2006, 100
  • Das einzig Berechenbare bei Gericht ist dessen Unkalkulierbarkeit, WE 2007, 4
  • Unwillkommene Baumaßnahmen des Neueigentümers, NZM 1999,1130
  • Sondernutzungsrecht; Begrenzung oder Mindestinhalt durch Regelung in der Teilungserklärung, WE 2005, 202
  • Der Bundesgerichtshof erschwert die Wohnungseigentumsverwaltung, WE 2001, 28
  • Balkonanbau; Nachbarrecht; Reihenhäuser, WE 2004, 8.


Dr. Johann Kuffer

Richter am Bundesgerichtshof, Stellvertretender Vorsitzender des VII. Zivilsenats ( „Bausenat“ )

.... geb. 1947 in Bayern, er begann seine richterliche Tätigkeit 1976 und war neben einer Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht in allen Bereichen der Instanzgerichtsbarkeit tätig. 1994 wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seit über 12 Jahren ist er Mitglied des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der für das ganze Bundesgebiet allein zuständig für gesamte Baurecht ist. Derzeit ist er der stellvertretende Vorsitzende des Senats.

Dr. Kuffer ist Mitherausgeber oder ständiger Mitarbeiter verschiedener Zeitschriften für das Baurecht. Ferner ist er Mitherausgeber

  • Kuffer / Wirth (Hrsg.): Handbuch des Fachanwalts Bau- und Architektenrecht, 2., erweiterte Auflage
  • Praxishandbuchs Architektenrechts“ sowie
  • Mitverfasser des Handkommentars „ Heiermann/Riedl/Rusam“zur VOB.

 



Oliver Meixner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, JOHANNSEN Rechtsanwälte, Hamburg

... Jahrgang 1964 und Rechtsanwalt seit 1994. Rechtsanwalt Oliver Meixner ist Fachanwalt für Versicherungsrecht und bei der seit Gründung im Jahre 1925 auf die Prozessvertretung und die Beratung von Versicherungsunternehmen spezialisierten Kanzlei "Johannsen Rechtsanwälte" mit Standorten in Hamburg, Frankfurt am Main und Berlin tätig. Näheres unter www.kanzlei-johannsen.de .

Rechtsanwalt Oliver Meixner ist Leiter des Arbeitskreises Sachversicherung in der ARGE Versicherungsrecht im DAV, Mitglied des Fachausschusses Versicherungsrecht in der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und Dozent, u.a. bei der Deutschen Anwaltakademie.

Zu seinen Veröffentlichungen zählen:

  • Meixner, Oliver; Steinbeck, René: Das neue Versicherungsvertragsrecht, Beck Juristischer Verlag, 1. Aufl. 2008.
  • Meixner, Oliver; Steinbeck, René: Versicherungsvertragsrecht: Rechtsstand: Oktober 2009, Beck Juristischer Verlag (erscheint vorr. 12/2009).


Prof. Dr. Mathias Preussner

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Anwaltskanzlei Kues & Partner GbR, Konstanz

 ... studierte Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften an der Universität Freiburg. Nach seiner Tätigkeit an der Universität Konstanz wechselte Herr Preussner in den Anwaltsberuf. Er ist seit mittlerweile mehr als 25 Jahren in Konstanz als Rechtsanwalt in Bausachen und Verwaltungsrechtssachen tätig. Näheres unter http://www.kues-partner.de .

Darüber hinaus lehrt er als Honorarprofessor an der Fachhochschule Konstanz „Baurecht“. Wissenschaftlich hat sich Herr Preussner vor allem mit Fragen des Architektenrechts und der Haftung für Baumängel auseinander gesetzt. Sein Promotionsthema lautete „Der fachkundige Bauherr“.

Neben einer mit Seifert verfassten Monografie zum Kostenmanagement wirkte Herr Preussner als Autor an mehreren Kompendien zum Bau- und Architektenrecht mit. Seine Ausführungen zur Haftung des Architekten in Thode/ Kuffer/ Wirth, „Praxishandbuch Architektenrecht“ wurden vom BGH in der Grundsatzentscheidung vom 24.06.2004 – VII ZR 259/02 zitiert.

Seit vielen Jahren hält Herr Preussner Seminare und Vorträge zu baurechtlichen Themen für verschiedene Veranstalter (Anwaltakademie, Anwaltsinstitut, IBR) und Institutionen (DaimlerChrysler, Deutsche Bank, Architektenkammern BaWü und NRW, Industrie- und Handelskammer).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Mathias Preussner ist ständige Mitarbeiter bei Beck online sowie bei den Zeitschriften "Baurecht,", "Düsseldorf Immobilien- und Baurecht und "Der Baurechtsberater".  Zu seinen Buchveröffentlichungen zählen:

  • Preussner, Mathias: Der fachkundige Bauherr, Werner Verlag, 1998
  • Preussner, Mathias: Die Mediation im öffentlichen Recht, in: Hrsg.: Henssler, Martin; Koch, Ludwig Mediation in der Anwaltspraxis, Deutscher Anwaltverlag, 2000
  • Preussner, Mathias: Bau- und Architektenverträge mit Auslandsbeziehungen, in: Handbuch zur Vertragsgestaltung, Vertragsabwicklung und Prozessführung im privaten und öffentlichen Baurecht Band 1: Privates Baurecht, Werner Verlag, 2. Auflage 2005
  • Seifert, Werner / Preussner, Mathias: Praxis des Baukostenmanagements, Werner Verlag, 2003, Neuauflage in Bearbeitung.
  • Preussner, Mathias: Die Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf das Baurecht, in: Baurecht im Wandel, Festgabe für Steffen Kraus, Werner Verlag 2003
  • Preussner, Mathias: Die Gerichtsstandsvereinbarung in Architektenverträgen mit Auslandsbeziehung, in: Kapellmann/ Vygen (Hrsg.): Jahrbuch Baurecht 2002, Werner Verlag, 2002
  • Preussner, Mathias: „Die Haftung des Architekten“ und „Die Abnahme des Architektenwerkes“, in Hrsg.: Prof. Dr. Reinhold Thode/Prof. Dr. Axel Wirth/Dr. Johann Kuffer: Praxishandbuch Architektenrecht, Beck Verlag 2004
  • Preussner, Mathias: Die Pflicht zur Kooperation – und ihre Grenzen, in: Hrsg.: Kniffka, Rolf; Quack, Friedrich; Vogel, Thomas; Wagner, Klaus R.: Festschrift für Reinhold Thode zum 65. Geburtstag, Beck Verlag, 1. Aufl. 2005
  • Preussner, Mathias: Die Auslegung des Architektenvertrages, in:„Recht und Gerechtigkeit am Bau“, Festschrift für Prof. Dr. Gerd Motzke, C.H. Beck Verlag, München 2006
  • Preussner, Mathias: Architekt und Nacherfüllung, in: Rechtshandbuch des ganzheitlichen Bauens, Festschrift für Prof. Dr. Hans Ganten, Vieweg-Verlag,  Wiesbaden, 2007
  • Preussner, Mathias: Haftung des Architekten“ und „Haftungsfragen in der Abwicklung - Leistungsphasen 1 - 4“, in: Motzke/ Preussner/ Kehrberg/ Kesselring: Die Haftung des Architekten, Werner-Verlag, 9. Aufl. 2008
  • Preussner, Mathias: HOAI 2009 Leitfaden. Kommentierung, Muster, Materialen", C.H. Beck-Verlag, erscheint Okt. 2009.


Dr. jur. Günther Schalk

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Anwaltskanzlei TOPJUS Kupferschmid Englert Pichl Grauvogl & Partner, Schrobenhausen sowie Lehrbeauftragter für Bau-, Vergabe- und Umweltrecht an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Deggendorf

... geboren 1971 in Schrobenhausen (Bayern); Ausbildung zum Redakteur und zum Sprecher für Hörfunk und Fernsehen; er war hauptberuflich im Hörfunk tätig; danach rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Augsburg; Referendariat in Neuburg/Donau, Ingolstadt und München; seit 2001 Zulassung als Rechtsanwalt; seine Schwerpunktbereiche in der bundesweit tätigen Kanzlei TOPJUS sind das Bau- und Architektenrecht, das Vergaberecht und die rechtliche Betreuung zahlreicher Großbauprojekte in Deutschland. 2007 Promotion an der Universität Augsburg zum Dr. jur. mit einer Dissertation zum Vergabe- und Baurecht ("Nebenangebote").

Dr. Schalk ist Lehrbeauftragter für Bau-, Vergabe- und Umweltrecht für angewandte Wissenschaften in Deggendorf, Direktor der Akademie für Baumanagement in Deggendorf und bundesweit mit Vorträgen und Schulungen zu bau- und vergaberechtlichen Themen vertreten. Er ist ferner Vorstandssprecher des interdisziplinär angelegten Centrums für Deutsches und Internationales Baugrund- und Tiefbaurecht (CBTR) und Mitglied des Deutschen Baugerichtstags.

Dr. Schalk ist Autor zahlreicher baurechtlicher Veröffentlichungen,

  • Redaktionsleiter des Handbuchs des Baugrund- und Tiefbaurechts (hrsgg. v. Englert/Grauvogl/Maurer) und
  • Redakteur des VOB/C-Kommentars der Verlage C.H.Beck und Beuth.
  • Er ist Mitautor unter anderem des BGB-Baukommentars von Englert/Motzke/Wirth und
  • des Werks "Verträge am Bau" (hrsgg. v. Wirth/Sienz/Englert) und
  • ständiger Mitarbeiter von IBR und IBR online.

Mehr Informationen unter www.topjus.de  und www.cbtr.de.



Dr. Bernhard von Kiedrowski

Rechtsanwalt, Anwaltskanzlei von Kiedrowski  Marfurt Rechtsanwälte, Berlin

... ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und schwerpunktmäßig im Privaten Bau- und Architektenrecht, im Gesellschaftsrecht, im Insolvenzrecht und im Hochschul-/Prüfungsrecht tätig. Als Dozent unterrichtet er seit vielen Jahren Studenten, Referendare und Anwälte für ein Privatrepetitorium und die Rechtsanwaltskammer Berlin, insbesondere im Bau- und Zivilprozessrecht, und hält zudem Inhouse-Seminare zu ausgewählten Problemkreisen aus dem Bau- und Architektenrecht ab. Zudem ist Herr Rechtsanwalt Dr. von Kiedrowski seit 2003 Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Herr Rechtsanwalt Dr. von Kiedrowski doziert u.a. bei der Deutschen Richterakedemie in Trier. Für die Juristischen Fachseminare ist er seit 2001 mit Einzelseminare zum Baurecht tätig und referiert seit 2005 in den Fachanwaltslehrgängen im Bau- und Architektenrecht die Themenbereiche Bauvertragsrecht, Bauprozessrecht und Bauinsolvenzrecht.

Überdies ist er Autor/Mitautor zahlreicher Veröffentlichungen wie:

  • von Kiedrowski/ Lansnicker/Marfurt: Das Mandat in Bausachen [Teil: Privates Baurecht], Nomos Verlag, 2007
  • Privates Baurecht, FormularBibliothek Vertragsgestaltung, Nomos Verlag, 2006
  • Schuldrecht - Werkvertrag, FormularBibliothek Vertragsgestaltung, Nomos Verlag, 2006
  • Privates Baurecht, FormularBibliothek Zivilprozess, Nomos Verlag 2005
  • Schuldrecht - Werkvertrag, FormularBibliothek Zivilprozess, Nomos Verlag 2005
  • Leistungsphase Recht - Der Honoraranspruch des Architekten, Erstellen einer prüffähigen Schlussrechnung, 2000.


Prof. Dr. Ulrich Werner

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft, Köln

... geboren 1940 in Berlin, ist seit 1969 als Rechtsanwalt in Köln zugelassen. Seine Schwerpunktfachbereiche in der überregionalen, mittelgroßen "HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft" sind das Architekten- und Ingenieurrecht, das Private Baurecht, der Generalunternehmer- und Bauträgervertrag und die baubegleitende Rechtsberatung. Näheres unter http://www.hwhlaw.de .

Prof. Werner etablierte als einer der Ersten das Baurecht als Fach an einer deutschen Hochschule. 1996 verlieh ihm die renommierte RWTH Aachen den Titel des Honorarprofessors. Zudem ist er als Dozent an der Architektenakademie Düsseldorf tätig, Mitarbeiter der Zeitschrift "Baurecht" sowie Vertrauensanwalt des Bundes Deutscher Architekten. Bei seinen Vorträgen ist er stets bemüht, sein fundiertes Wissen an Dritte praxisnah zu vermitteln.

Herr Prof. Dr. Werner ist allen Rechtsanwälten durch den Klassiker "Werner/Pastor: Der Bauprozess",  1976 zum ersten Mal erschienen, bekannt. Es zählt zweifellos zu seinen Hauptwerken:

  • Werner/Pastor: Der Bauprozess, 12. Auflage, 2008 
  • Werner/Pastor: VOB/HOAI Einführung, 26. Auflage, 2009
  • Werner/Pastor: Rechtsfragen beim Bau, 12. Auflage, 2004
  • Werner/Pastor: Lexikon des Baurechts, 7. Auflage, 2000.

Einen Überblick über seine zahlreichen Aufsätze gibt die "Festschrift für Ulrich Werner zum 65. Geburtstag" (Hrsg. Frank Siegburg, erschienen im Werner Verlag 2005).

Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Prof. Dr. Werner seit 2005 tätig und referiert in den Fachanwaltslehrgängen im Bau- und Architektenrecht "Das Recht der Architekten und Ingenieure".



Dr. Richard Walther

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg a.D., Rechtsanwalt, Sozietät Fries Rechtsanwälte, Nürnberg/Bamberg/Würzburg


Letzte Aktualisierung am 29.07.2010   -  Telefon (02 28) 9 14 08 19   Fax (02 28) 21 00 89