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Axel Dyroff
Rechtsanwalt, Anwaltssozietät Schultz und Seldeneck, Berlin
...ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1998 bei Schultz und
Seldeneck Rechtsanwälte und Notare und bearbeitet dort schwerpunktmäßig die
Bereiche Öffentliches Baurecht, Denkmalschutzrecht und Umweltrecht. Daneben ist
er seit 1993 Repetitor für öffentliches Recht zur Vorbereitung auf das 1. und 2.
juristische Staatsexamen und Referent zu verschiedenen Themen des öffentlichen
Baurechts.
Herr Rechtsanwalt Dyroff hat im „Grundeigentum“ diverse Aufsätze zu
Rechtsproblemen der sanierungs- und Erhaltungsgebiete verfasst und ist Mitautor
von Beck/Dyroff, Rechtshandbuch Sanierungsgebiete und Steuern, Lexxion Verlag,
2004.
Für die Juristischen Fachseminare ist er seit 2005 tätig und referiert in den
Fachanwaltslehrgängen zum Bau- und Architektenrecht den Themenbereich
Öffentliches Baurecht (Bauplanungsrecht, Bauordnungsrecht,
Bauprozessrecht unter Berücksichtigung von VwGO und VwVfG und
Verfassungsbeschwerde).
Dr. Oliver Elzer
Richter am Kammergericht Berlin
... nach dem Studium an der Universität Hamburg arbeitete Dr. Elzer zunächst
als Rechtsanwalt. 2000 wurde Dr. Elzer zum Richter am Amtsgericht und 2007 zum
Richter am Kammergericht ernannt. 2000 bis 2005 war er als nebenamtlicher
Arbeitsgemeinschaftsleiter tätig, 2001 bis 2003 zudem als Referent im
Bundeskanzleramt abgeordnet. Seit 2001 ist er als Dozent, Referent und
Seminarleiter für wohnungseigentumsrechtliche Themen aktiv und von 2005 bis 2008
Leiter des Dezernates "Aus- und Fortbildung" des Kammergerichts Berlin. Seit
2009 ist Dr. Oliver Elzer Richter in einem Senat für Handelssachen.
An folgende Monografien, Buchbeiträge, Kommentierungen ist Dr. Elzer
beteiligt:
- Kompaktkommentar zum WEG, Hrsg. Riecke/Schmid, Neuwied
2006, §§ 3, 8, 10, 11 und 20
- WEG Kompaktkommentar zum Mietrecht, Hrsg. Schmid, Neuwied
2006,
- Kapitel 12 Handbuch des Fachanwalts, Miet- und
Wohnungseigentumsrecht, Hrsg. Harz/Kääb/Riecke/Schmid, Neuwied 2006
- Riecke/Schmidt/Elzer, Die erfolgreiche
Eigentümerversammlung, 4. Aufl., Hamburg 2006
- BGB-Kommentar, Hrsg. Prütting/Wegen/Weinreich, 2. Aufl.,
Frankfurt 2007; §§ 535; 557 - 560; 568 - 572 BGB
- Hügel/Elzer, Das neue WEG-Recht, 2007
- Jennißen, Kommentar zum WEG, §§ 23 bis 25 (2007 geplant)
Dr. Oliver Elzer veröffentlicht regelmäßig Beiträge in Fachzeitschriften.
Seit 2005 ist er zudem ständiger Mitarbeiter der MietRB und Mitglied im
Redaktionsbeirat der Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR) und seit 2006
ständiger Mitarbeiter IMR. Zu seinen Aufsätze aus letzter Zeit zählen:
- Die Beschluss-Sammlung, in: MietRB 2007, Heft 12
- Die fehlerhafte Verkündung eines positiven Beschlusses, in: ZWE 2007, Heft
7
- Der abändernde Zweitbeschluss: Vom notwendigen Ausgleich zwischen
Schutzbedürftigkeit und Flexibilität, in: ZMR 2007, Heft 4
- Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum, in: MietRB 2007, 78
- Ermessen im Wohnungseigentumsrecht, in: ZMR 2006, 85
- Die Hausordnung Wohnungseigentumsrecht, in: ZMR 2006, 733
- Die Gebundenheit des Mieters eines Sondereigentums, in: MietRB 2006, 75
- Sonderumlagen im Wohnungseigentumsrecht, in: MietRB 2006, 141
- Das zu begründende Anerkenntnisurteil, in: JuS 2006, 319
- Projektgruppe Mediation bei den Berliner Zivilgerichten (mit
Häublein/Hoßfeld), in: ZKM 2006, 80
- Zur Reichweite der Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer
Urkunde, JR 2006, 447.
Weitere Artikel unter http://www.oliverelzer.de .
Für die Juristischen Fachseminare behandelt Herr Dr. Oliver Elzer das
aktuelle Thema „Das neue WEG für Baurechtler“ in den
Fachanwaltslehrgängen zum Bau- und Architektenrecht.
Prof. Dr. jur. Klaus Englert
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Anwaltskanzlei
TOPJUS Kupferschmid Englert Pichl Grauvogl & Partner, Ingolstadt
... geboren 1949 in Bayern, 7 Semester Studium an der LMU München,
Referendariat in München, ist seit 1977 als Rechtsanwalt zugelassen. Seine
Schwerpunktfachbereiche in der überregionalen, an vier Standorten in Deutschland
vertretenen Anwaltskanzlei TOPJUS sind das Bau- und Architektenrecht, insb. das
Baugrund- und Tiefbau- sowie VOB-Recht.
Prof. Dr. Englert zählt zu den Pionieren der interdisziplinären Kommentierung
der VOB/C als federführender Herausgeber des großen Beck`schen
VOB-Kommentars, Teil C. Er ist Honorarprofessor für Baurecht an der FH
Deggendorf, Fakultät Bauingenieure und zudem Dozent am HAUS DER TECHNIK e.V.
(Außeninstitut der Rheinisch-Westfälischen Universität Aachen). Seine
bautechnischen Kenntnisse führten zur Berufung in den DIN-Normenausschuss DIN EN
1997-2 und DIN 4020 (Geotechnische Untersuchungen für bautechnische Zwecke),
zudem ist er Mitglied im Arbeitsausschuss DVA für die VOB/C-Normen 18301, 18302
und 18305. Daneben ist er Prüfer beim Bayer. Staatsministerium für das 2. jur.
Staatsexamen.
Prof. Dr. Englert ist ferner bekannt als Autor zahlreicher Veröffentlichungen
zum Baurecht, als Mitherausgeber der Zeitschrift NZBau, als ständiger
Mitarbeiter der Zeitschriften BauR und IBR sowie als Referent bei einer Vielzahl
von baurechtlichen Veranstaltungen in Deutschland. In der Focus-Anwaltsliste
Baurecht findet sich sein Name ebenso wie in vielen baurechtlichen
Standardwerken, wie etwa dem
- „Handbuch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“ (hrsgg. von RiBGH
Kuffer und Prof. Dr. Axel Wirth) oder dem
- „Darmstädter Baurechtshandbuch“.
Zu seinen Hauptwerken zählen:
- Englert/Katzenbach/Motzke, Beck`scher VOB-Kommentar, Teil C, 2. Aufl. 2007
- Englert/Grauvogl/Maurer, Handbuch des Baugrund- und Tiefbaurechts, 3.
Aufl. 2004
- Englert/Motzke/Wirth, Kommentar zum BGB-Bauvertragsrecht, 1. Aufl. 2007
- Wirth/Sienz/Englert, Verträge am Bau, 2002
- Englert/Ganten/Groß, Recht und Gerechtigkeit am Bau, 2006
- Englert/Stocker, 40 Jahre Spezialtiefbau, 1993.
Einen Überblick über seine zahlreichen Aufsätze erhalten Sie über www.topjus.de .
Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Prof. Dr. Englert seit 2007 tätig
und referiert die Module „Baugrund- und Tiefbaurecht“,
„VOB Teil B und C“ sowie „Baulärm“.
Dr. Thomas Hildebrandt
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Leinemann &
Partner Rechtsanwälte, Hamburg und Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der
Leibniz-Universität Hannover
... ist Rechtsanwalt in der renommierten Bau- und Vergaberechtskanzlei
Leinemann Partner und leitet als Partner den Standort in Hamburg. Nähreres
unter www.leinemann-partner.com. Seit
Beginn der Tätigkeit ist er auf das private Baurecht spezialisiert. Herr Dr.
Hildebrandt verfügt insbesondere über umfangreiche Erfahrungen in der
baubegleitenden Beratung von Großprojekten im Hoch- und Tiefbau sowie bei
Infrastrukturmaßnahmen und in der Führung von Bauprozessen vor staatlichen
Gerichten und Schiedsgerichten.
Der Referent ist zudem Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der Leibniz
Universität Hannover und der Philipps-Universität zu Marburg und durch
zahlreiche Vortrags- und Seminarveranstaltungen bundesweit bekannt. Der Referent
ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Bau- und Vergaberecht, ständiger
Mitarbeiter der Fachzeitschriften BauR Baurecht und IBR Immobilien-&
Baurecht sowie Mitautor der
Baurechtskommentare
- Leinemann zur VOB/B und
- Messerschmidt/Voit zum privaten
Baurecht.
Weitere Veröffentlichungen in baurechtlichen und bauwirtschaftlichen
Fachzeitschriften sind:
- Zur Unwirksamkeit vertraglicher Sicherungsabreden und zu den Möglichkeiten
einer Verwertung der Sicherheit trotz unwirksamer Sicherungsabrede
Hildebrandt, Thomas; ›BauR 2007, 203
- Von Springschwänzen über Gutachterstreitverkündung zur Sprache. Ein
Ausblick auf das Jahr 2007, BauR 2007, 1
- Hemmung und Unterbrechung der Verjährung von Mängelansprüchen nach neuem
Recht und neuester Rechtsprechung (zusammen mit Sterner, Petra), ZfIR 2006,
349
- Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit von Leistungsbestimmungsrechten und
Änderungsvorbehalten im Bauträgervertrag (zusammen mit Schäfer, Frerk), ZfIR
2006, S. 81
- Der vom Schutzzweck des § 648 a BGB erfasste und berechtigte
Unternehmerkreis, BauR 2006, 2 ff.
- Aufgedrängte Abnahme - Keine Abnahme gegen den Willen des Auftragnehmers
vor Fertigstellung des Werkes, BauR 2005, 788 ff
- Sicherungsverlangen nach § 648a BGB nach Abnahme und Auflösung des
entstehenden Schwebezustandes beim Gegenüberstehen von zwei
Leistungsverweigerungsrechten (zusammen mit Schliemann, Christian), ZfIR 2004,
278
- Zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens während eines anhängigen
selbständigen Beweisverfahrens, ZfIR 2004, 92-96
- Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums vom Bauträger nach der
Schuldrechtsreform, BTR 2003, 211-216
- Die rechtliche Einordnung des Bauträgervertrages nach der
Schuldrechtsreform: Kaufvertrag, ZfIR 2003, 489-496
- Dogmatische Einordnung der Auszahlung eines Sicherheitseinbehalts bei
unwirksamer Sicherungsabrede, ZfIR 2003, 221-226
- Folgen einer unwirksamen Sicherungsabrede im Bauvertrag, ZfIR 2002,
872-877
- Teleologische Reduktion des § 284 Abs. 3, S. 1 BGB nicht
notwendig, NJW 2001, S. 131-132.
Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Dr. Hildebrandt seit 2006
tätig.
Günther Jansen
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm
... 1948 geboren, studierte Rechtswissenschaften in Münster und ist seit 1975
als Richter tätig. 1995 wurde Herr Günther Jansen zum stellvertretenden
Vorsitzender des für Bausachen zuständigen 24. Zivilsenates, 2000 zum
Vorsitzenden des vorwiegend mit Bausachen befassten 21. Zivilsenates ernannt.
Sein Fachgebiet ist das Private Baurecht einschließlich Architektenrecht.
Herr Jansen ist zudem Vorsitzender des Dienstgerichtshofs für Richter und
Staatsanwälte von Nordrhein-Westfalen und geschäftsführendes Vorstandsmitglied
des Deutschen Baugerichtstages.
Zu seinen Veröffentlichungen zählen neben Fachartikeln in BauR und NZBau
- Mitautor im ibr-online-Kommentar
- Mitautor im Bauvertragsrecht Leinemann Kommentar zur VOB
- Mitherausgeber und Mitautor des Beck'schen online-Kommentars zur
VOB/B
- Mitautor am Beck'schen VOB-Kommentar.
Seit vielen Jahren ist Herr Jansen als kompetenter Referent im Rahmen der
Fachanwaltsaus- bzw. weiterbildung tätig. Für die Juristischen Fachseminare
referiert Herr Jansen ab 2009 in der Fortbildung im Bau- und Architektenrecht.
Prof. Dipl.-Ing. Helmut Meyer-Abich
Dipl. Ing., öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für
Baubetrieb, Berlin
.... lehrt Baubetrieb an der FH Giessen und ist öffentlich bestellter und
vereidigter Sachverständiger für Baubetrieb.
Zu seinen Veröffentlichungen zählen:
- Meyer-Abich, Helmut: Fallen in der Baukosten-Praxis von
A-Z. Mit Beispielen, Mustern und Checklisten, Neue VOB
berücksichtigt, Bauwerk-Verlag
- Meyer-Abich, Helmut: Baurecht und Baupraxis, Deutscher
Anwaltverlag
- Meyer-Abich, Helmut: Beitrag "Ausschreibung und
Baukosten" in: Mauerwerk aktuell, Praxishandbuch, Bauwerk-Verlag 2005
- Meyer-Abich, Helmut: Beitrag "Der Begriff des Entwurfs im Sinne
der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)" in:
Entwurfs- und Konstruktionstafeln für Architekten, Bauwerk-Verlag
Für die Juristischen Fachseminare referiert Herr Prof. Dipl.-Ing. Helmut
Meyer-Abich ab 2010 in den Fachanwaltslehrgängen im Bau- und Architektenrecht in
Berlin den Themenbereich Bautechnik (Bautechnik für
Nichttechniker, Baubetriebslehre).
Dr. Michael Kalle
Rechtsanwalt, Notar und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht,
Dortmund
... studierte von 1982 bis 1988 in Münster Rechtswissenschaften. Sein
Referendariat absolvierte er von 1989 bis 1992 am Landgericht Siegen. Noch
während dieser Zeit promovierte er zu einem
gesellschaftsrechtlich-steuerrechtlichen Thema. 1992 trat er als Rechtsanwalt in
die Sozietät Dr. Klinkhardt und Partner ein. 2007 wurde er Notar.
Dr. Michael Kalle hat den Dortmunder Baurechtstag ins Leben gerufen, der
einmal im Jahr veranstaltet wird. Er ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für
Baurecht, der Arbeitsgemeinschaften Bau- und Immobilienrecht im Deutschen
Anwaltverein und des ASU – Die Familienunternehmer e. V.
Dr. Kurt Klassen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte Dr. Klassen
& Müller Partnerschaftsgesellschaft, München
…geboren 1950 in NRW. Staatsexamina in Göttingen. Promotion an der LMU in
München. Wiss. Ass. am Institut für Rechtsgeschichte der Universität Göttingen.
Rechtsanwalt in München seit 1981. Dr. Klassen beschäftigt sich
schwerpunktmässig mit dem Immobilienrecht, insbesondere mit dem WEG. Die in 2007
durch Umwandlung entstandene Rechtsanwälte Dr. Klassen Müller
Partnerschaftsgesellschaft geht aus der Anwaltssozietät Dr. Klassen Müller
hervor, die Anfang des Jahres 1994 gegründet wurde. Näheres unter http://www.klassen-mueller.de .
Zusätzlich ist Dr. Klassen als Verwalter mehrerer
Wohnungseigentümergemeinschaften tätig und Referent an der TU München im MbA
Studiengang Wahlpflichtfach „Immobilienökonomie“ bei Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang
Lück zum Thema Wohnungseigentum.
Neben seiner Referententätigkeit ist Rechtsanwalt Dr. Klassen Mit-Autor
von
- Klassen / Eiermann: Das Mandat in WEG-Sachen, 3. Aufl.,
Beck-Verlag, München 2008.
sowie einige Veröffentlichungen (Auszug):
- Der Verwalter der WEG als Prozessstandschafter ist kein Auslaufmodell, WE
2006, 100
- Das einzig Berechenbare bei Gericht ist dessen Unkalkulierbarkeit, WE
2007, 4
- Unwillkommene Baumaßnahmen des Neueigentümers, NZM 1999,1130
- Sondernutzungsrecht; Begrenzung oder Mindestinhalt durch Regelung in der
Teilungserklärung, WE 2005, 202
- Der Bundesgerichtshof erschwert die Wohnungseigentumsverwaltung, WE 2001,
28
- Balkonanbau; Nachbarrecht; Reihenhäuser, WE 2004, 8.
Dr. Johann Kuffer
Richter am Bundesgerichtshof, Stellvertretender Vorsitzender des VII.
Zivilsenats ( „Bausenat“ )
.... geb. 1947 in Bayern, er begann seine richterliche Tätigkeit 1976 und war
neben einer Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim
Bundesverfassungsgericht in allen Bereichen der Instanzgerichtsbarkeit tätig.
1994 wurde er zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt. Seit über 12 Jahren ist
er Mitglied des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, der für das ganze
Bundesgebiet allein zuständig für gesamte Baurecht ist. Derzeit ist er der
stellvertretende Vorsitzende des Senats.
Dr. Kuffer ist Mitherausgeber oder ständiger Mitarbeiter verschiedener
Zeitschriften für das Baurecht. Ferner ist er Mitherausgeber
- Kuffer / Wirth (Hrsg.): Handbuch des Fachanwalts Bau- und
Architektenrecht, 2., erweiterte Auflage
- „Praxishandbuchs Architektenrechts“ sowie
- Mitverfasser des Handkommentars „ Heiermann/Riedl/Rusam“zur
VOB.
Uwe Liebheit
Vors. Richter am OLG Hamm a.D., Münster und Lehrbeauftragter für
Bauvertragsrecht an der Fachhochschule Münster/Steinfurt
... hat in Heidelberg, Freiburg, Marburg, Bonn und Münster
Rechtswissenschaften und im Nebenfach Betriebswirtschaft studiert, während der
Referendarzeit war er als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität
Münster tätig. Zuletzt war er 16 Jahre stellvertretender Vorsitzender bzw.
Vorsitzender Richter eines Bausenats des OLG Hamm, einem sogenannten
Erprobungssenat, in dem junge Richter 9 Monate lang ihr „3. Staatsexamen“
ablegen; er war auch Prüfer im 2. Staatsexamen.
Zugleich hat er Fortbildungsveranstaltungen für junge Richterinnen und
Richter geleitet, schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Bauprozess- und
Kostenrechts. Zuvor war er ein Jahr in einer überwiegend mit Bausachen befassten
Anwaltskanzlei beschäftigt. Von daher kennt er die Probleme der Richterinnen und
Richter mit Bauprozessen sehr genau. Während seiner langjährigen Tätigkeit in
Bausenaten hat er weitreichende Erfahrungen mit Bausachverständigen gesammelt
und sich intensiv mit der Problematik des Sachverständigengutachten befasst.
Er ist Lehrbeauftragter für Bauvertragsrecht an der Fachhochschule
Münster/Steinfurt und Autor mehrerer Fachveröffentlichungen:
- Mustergutachten für Bausachverständige, Verlagsgruppe
Weltbild GmbH, 2011
- Pflichten eines Bausachverständigen. Konstruktive Zusammenarbeit
zwischen Bausachverständigen und Gericht, Verlagsgruppe Weltbild
GmbH, 2009
Zielsetzung dabei ist ein objektiv zutreffendes Gutachten zu erstellen, das
die Beweisfragen klar, vollständig und für Richter und Rechtsanwälte
nachvollziehbar beantwortet.
Oliver Meixner
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Versicherungsrecht, JOHANNSEN Rechtsanwälte,
Hamburg
... Jahrgang 1964 und Rechtsanwalt seit 1994. Rechtsanwalt Oliver Meixner ist
Fachanwalt für Versicherungsrecht und bei der seit Gründung im Jahre 1925 auf
die Prozessvertretung und die Beratung von Versicherungsunternehmen
spezialisierten Kanzlei "Johannsen Rechtsanwälte" mit Standorten in Hamburg,
Frankfurt am Main und Berlin tätig. Näheres unter www.kanzlei-johannsen.de .
Rechtsanwalt Oliver Meixner ist Leiter des Arbeitskreises Sachversicherung in
der ARGE Versicherungsrecht im DAV, Mitglied des Fachausschusses
Versicherungsrecht in der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer und Dozent, u.a. bei
der Deutschen Anwaltakademie.
Zu seinen Veröffentlichungen zählen:
- Meixner, Oliver; Steinbeck, René: Das neue Versicherungsvertragsrecht,
Beck Juristischer Verlag, 1. Aufl. 2008.
- Meixner, Oliver; Steinbeck, René: Versicherungsvertragsrecht: Rechtsstand:
Oktober 2009, Beck Juristischer Verlag (erscheint vorr.
12/2009).
Prof. Dr. Mathias Preussner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht,
Anwaltskanzlei Kues & Partner GbR, Konstanz
... studierte Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften an der
Universität Freiburg. Nach seiner Tätigkeit an der Universität Konstanz
wechselte Herr Preussner in den Anwaltsberuf. Er ist seit mittlerweile
mehr als 25 Jahren in Konstanz als Rechtsanwalt in Bausachen und
Verwaltungsrechtssachen tätig. Näheres unter http://www.kues-partner.de .
Darüber hinaus lehrt er als Honorarprofessor an der Fachhochschule Konstanz
„Baurecht“. Wissenschaftlich hat sich Herr Preussner vor allem mit Fragen des
Architektenrechts und der Haftung für Baumängel auseinander gesetzt. Sein
Promotionsthema lautete „Der fachkundige Bauherr“.
Neben einer mit Seifert verfassten Monografie zum Kostenmanagement wirkte
Herr Preussner als Autor an mehreren Kompendien zum Bau- und Architektenrecht
mit. Seine Ausführungen zur Haftung des Architekten in Thode/ Kuffer/ Wirth,
„Praxishandbuch Architektenrecht“ wurden vom BGH in der Grundsatzentscheidung
vom 24.06.2004 – VII ZR 259/02 zitiert.
Seit vielen Jahren hält Herr Preussner Seminare und Vorträge zu
baurechtlichen Themen für verschiedene Veranstalter (Anwaltakademie,
Anwaltsinstitut, IBR) und Institutionen (DaimlerChrysler, Deutsche Bank,
Architektenkammern BaWü und NRW, Industrie- und Handelskammer).
Rechtsanwalt Prof. Dr. Mathias Preussner ist ständige Mitarbeiter
bei Beck online sowie bei den Zeitschriften "Baurecht,", "Düsseldorf
Immobilien- und Baurecht und "Der Baurechtsberater". Zu seinen
Buchveröffentlichungen zählen:
- Preussner, Mathias: Der fachkundige Bauherr, Werner
Verlag, 1998
- Preussner, Mathias: Die Mediation im öffentlichen Recht,
in: Hrsg.: Henssler, Martin; Koch, Ludwig Mediation in der Anwaltspraxis,
Deutscher Anwaltverlag, 2000
- Preussner, Mathias: Bau- und Architektenverträge mit
Auslandsbeziehungen, in: Handbuch zur Vertragsgestaltung,
Vertragsabwicklung und Prozessführung im privaten und öffentlichen Baurecht
Band 1: Privates Baurecht, Werner Verlag, 2. Auflage 2005
- Seifert, Werner / Preussner, Mathias: Praxis des
Baukostenmanagements, Werner Verlag, 2003, Neuauflage in Bearbeitung.
- Preussner, Mathias: Die Auswirkungen des
Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf das Baurecht, in: Baurecht im
Wandel, Festgabe für Steffen Kraus, Werner Verlag 2003
- Preussner, Mathias: Die Gerichtsstandsvereinbarung in
Architektenverträgen mit Auslandsbeziehung, in: Kapellmann/ Vygen
(Hrsg.): Jahrbuch Baurecht 2002, Werner Verlag, 2002
- Preussner, Mathias: „Die Haftung des Architekten“ und
„Die Abnahme des Architektenwerkes“, in Hrsg.: Prof. Dr.
Reinhold Thode/Prof. Dr. Axel Wirth/Dr. Johann Kuffer: Praxishandbuch
Architektenrecht, Beck Verlag 2004
- Preussner, Mathias: Die Pflicht zur Kooperation – und ihre
Grenzen, in: Hrsg.: Kniffka, Rolf; Quack, Friedrich; Vogel, Thomas;
Wagner, Klaus R.: Festschrift für Reinhold Thode zum 65. Geburtstag, Beck
Verlag, 1. Aufl. 2005
- Preussner, Mathias: Die Auslegung des
Architektenvertrages, in:„Recht und Gerechtigkeit am Bau“,
Festschrift für Prof. Dr. Gerd Motzke, C.H. Beck Verlag, München 2006
- Preussner, Mathias: Architekt und Nacherfüllung, in:
Rechtshandbuch des ganzheitlichen Bauens, Festschrift für Prof. Dr. Hans
Ganten, Vieweg-Verlag, Wiesbaden, 2007
- Preussner, Mathias: Haftung des Architekten“ und
„Haftungsfragen in der Abwicklung - Leistungsphasen 1 - 4“,
in: Motzke/ Preussner/ Kehrberg/ Kesselring: Die Haftung des Architekten,
Werner-Verlag, 9. Aufl. 2008
- Preussner, Mathias: HOAI 2009 Leitfaden. Kommentierung,
Muster, Materialen", C.H. Beck-Verlag, erscheint Okt.
2009.
Björn Retzlaff
Vors. Richter am Landgericht Berlin
... Studium der Rechtswissenschaften und der Philosphie in Freiburg und
Dijon. Seit 1999 Richter in Berlin, überwiegend in Zivilkammern des Landgerichts
und einem Bausenat des Kammergerichts. 2002/2003 Justizpressesprecher in Berlin,
2006 Büroleiter der Berliner Senatorin für Justiz, 2010 Geschäftsführer des 68.
Deutschen Juristentages. Gegenwärtig Vorsitzender einer Kammer für Handelssachen
am Landgericht Berlin. Schwerpunkte: Privates Baurecht und Gesellschaftsrecht.
Dozent an der Deutschen Richterakademie und der Justizakademie von Berlin und
Brandenburg für Baurecht, langjähriger Leiter von
Referendar-Arbeitsgemeinschaften und Dozent der Stiftung für internationale
rechtliche Zusammenarbeit (IRZ-Stiftung) bei Richterfortbildungen im
europäischen Ausland.
Dr. jur. Günther Schalk
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, TOPJUS
Rechtsanwälte, Schrobenhausen sowie Lehrbeauftragter für Bau-, Vergabe- und
Umweltrecht an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in Deggendorf
... geboren 1971 in Schrobenhausen (Bayern); Ausbildung zum Redakteur und zum
Sprecher für Hörfunk und Fernsehen; er war hauptberuflich im Hörfunk tätig;
danach rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Augsburg;
Referendariat in Neuburg/Donau, Ingolstadt und München; seit 2001 Zulassung als
Rechtsanwalt; seine Schwerpunktbereiche in der bundesweit tätigen Kanzlei TOPJUS
sind das Bau- und Architektenrecht, das Vergaberecht und die rechtliche
Betreuung zahlreicher Großbauprojekte in Deutschland. 2007 Promotion an der
Universität Augsburg zum Dr. jur. mit einer Dissertation zum Vergabe- und
Baurecht ("Nebenangebote").
Dr. Schalk ist Lehrbeauftragter für Bau-, Vergabe- und Umweltrecht für
angewandte Wissenschaften in Deggendorf, Direktor der Akademie für Baumanagement
in Deggendorf und bundesweit mit Vorträgen und Schulungen zu bau- und
vergaberechtlichen Themen vertreten. Er ist ferner Vorstandssprecher des
interdisziplinär angelegten Centrums für Deutsches und Internationales Baugrund-
und Tiefbaurecht (CBTR) und Mitglied des Deutschen Baugerichtstags.
Dr. Schalk ist Autor zahlreicher baurechtlicher Veröffentlichungen,
- Redaktionsleiter des Handbuchs des Baugrund- und
Tiefbaurechts (Hrsg. v. Englert/Grauvogl/Maurer) und
- Redakteur des VOB/C-Kommentars der Verlage C.H. Beck und
Beuth.
- Er ist Mitautor unter anderem des BGB-Baukommentars von
Englert/Motzke/Wirth und
- des Werks "Verträge am Bau" (Hrsg. v.
Wirth/Sienz/Englert) und
- ständiger Mitarbeiter von IBR und IBR online.
Mehr Informationen unter www.topjus.de
und www.cbtr.de.
Dr. Bernhard von Kiedrowski
Rechtsanwalt, von Kiedrowski | Caspary | Rechtsanwälte, Berlin
... ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und bundesweit schwerpunktmäßig
im Privaten Bau- und Architektenrecht sowie im Gesellschaftsrecht und
Insolvenzrecht tätig.
Als Dozent unterrichtete er zunächst viele Jahre für das Privatrepetitorium
Alpmann & Schmidt. Seit 2000 hält er für Rechtsanwälte, die Justiz, die
Öffentliche Hand sowie Unternehmen regelmäßig in verschiedenen Formen
Fortbildungs- und Inhouseseminare zum Privaten Bau- und Architektenrecht bzw.
Zivilprozess- und Insolvenzrecht ab. Dr. Bernhard von Kiedrowski ist für den
Bereich des Privaten Baurechts ständiger Dozent der Deutsche Richterakademie und
zahlreicher Justizakademien verschiedener Bundesländer. Seit 2003 ist Dr.
Bernhard von Kiedrowski Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Berlin
und seit 2009 auch Mitglied des Präsidiums. Weiter ist Dr. Bernhard von
Kiedrowski seit 2008 auch Mitglied des ZPO/GVG Ausschusses der
Bundesrechtsanwaltskammer.
Überdies ist er Autor/Mitautor zahlreicher Veröffentlichungen wie:
- Konsequenzen der Insolvenz einer Bauvertragspartei (Teil 2): Der
Bauvertrag in der wirtschaftlichen Krise einer Vertragspartei zwischen
Insolvenzantragstellung und Insolvenzeröffnung; in: AnwZert BauR
15/2011 Anm 2
- Keine Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren nach
übereinstimmender Erledigungserklärung - Anmerkung zu BGH, Beschluss
vom 24.02.2011, VII ZB 108/08; in: jurisPR-PrivBauR 7/2011, Anm. 6
- Ausdrückliche Abnahme der Hauptunternehmerleistung bei
Unterzeichnung eines von Subunternehmer erstellten Übergabeprotokolls durch
Bauherren - Anmerkung zu OLG Stuttgart, Urteil vom 08.12.2010, 4 U
67/10; in: jurisPR-PrivBauR 7/2011, Anm. 3
- Konsequenzen der Insolvenz einer Bauvertragspartei (Teil 1): Der
Bauvertrag in der wirtschaftlichen Krise einer Vertragspartei vor
Insolvenzantragstellung; in: AnwZert BauR 11/2011 Anm 2
- Unwirksamkeit der Fälligkeitsregelung in § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B
(zweimonatige Prüffrist) bei Verwendung der VOB/B durch Auftraggeber
- Anmerkung zu LG Heidelberg, Urteil vom 10.12.2010. 3 O 170/10; in:
jurisPR-PrivBauR 6/2011, Anm. 3
- von Kiedrowski/ Lansnicker/Marfurt: Das Mandat in
Bausachen [Teil: Privates Baurecht], Nomos Verlag, 2007
- Privates Baurecht, FormularBibliothek Vertragsgestaltung,
Nomos Verlag, 2006
- Schuldrecht - Werkvertrag, FormularBibliothek
Vertragsgestaltung, Nomos Verlag, 2006
- Privates Baurecht, FormularBibliothek Zivilprozess, Nomos
Verlag 2005
- Schuldrecht - Werkvertrag, FormularBibliothek
Zivilprozess, Nomos Verlag 2005
- Leistungsphase Recht - Der Honoraranspruch des Architekten,
Erstellen einer prüffähigen Schlussrechnung, 2000.
Für die Juristischen Fachseminare ist er seit 2001 mit Einzelseminare zum
Baurecht tätig und referiert seit 2005 in den Fachanwaltslehrgängen im Bau- und
Architektenrecht die Themenbereiche Bauvertragsrecht, Bauprozessrecht
und Bauinsolvenzrecht.
Prof. Dr. Ulrich Werner
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, HECKER WERNER HIMMELREICH
Rechtsanwälte Partnerschaft, Köln
... geboren 1940 in Berlin, ist seit 1969 als Rechtsanwalt in Köln
zugelassen. Seine Schwerpunktfachbereiche in der überregionalen, mittelgroßen
"HECKER WERNER HIMMELREICH Rechtsanwälte Partnerschaft" sind das Architekten-
und Ingenieurrecht, das Private Baurecht, der Generalunternehmer- und
Bauträgervertrag und die baubegleitende Rechtsberatung. Näheres unter http://www.hwhlaw.de .
Prof. Werner etablierte als einer der Ersten das Baurecht als Fach an einer
deutschen Hochschule. 1996 verlieh ihm die renommierte RWTH Aachen den Titel des
Honorarprofessors. Zudem ist er als Dozent an der Architektenakademie Düsseldorf
tätig, Mitarbeiter der Zeitschrift "Baurecht" sowie Vertrauensanwalt des
Bundes Deutscher Architekten. Bei seinen Vorträgen ist er stets bemüht, sein
fundiertes Wissen an Dritte praxisnah zu vermitteln.
Herr Prof. Dr. Werner ist allen Rechtsanwälten durch den Klassiker
"Werner/Pastor: Der Bauprozess", 1976 zum ersten Mal erschienen,
bekannt. Es zählt zweifellos zu seinen Hauptwerken:
- Werner/Pastor: Der Bauprozess, 13. Auflage, 2011
- Werner/Pastor: VOB/HOAI Einführung, 26. Auflage, 2009
- Werner/Pastor: Rechtsfragen beim Bau, 12. Auflage, 2004
- Werner/Pastor: Lexikon des Baurechts, 7. Auflage, 2000.
Einen Überblick über seine zahlreichen Aufsätze gibt die "Festschrift für
Ulrich Werner zum 65. Geburtstag" (Hrsg. Frank Siegburg, erschienen im Werner
Verlag 2005).
Für die Juristischen Fachseminare ist Herr Prof. Dr. Werner seit 2005 tätig
und referiert in den Fachanwaltslehrgängen im Bau- und Architektenrecht
"Das Recht der Architekten und Ingenieure".
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Letzte Aktualisierung am 01.02.2012
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19 Fax (02 28) 21 00 89 |