Freitag, den 15. Oktober 2010, 8.30 Uhr bis 20.00
Uhr
10 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Bau- und
Architektenrecht mit mehreren Referenten an einem Tag!
(auch 6 +
4 Stunden Fortbildung buchbar)
Tagungsort:
FLAIR HOTEL Winkler Bräustüberl
Sankt-Martin-Str. 6
92355 Lengenfeld bei Velburg
Lengenfeld
liegt direkt an der A3 zwischen Nürnberg und Regensburg
mehr Infos
zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise
Teil 1: Freitag, den 15.
Oktober 2010, 8.30 bis 15.30 Uhr - 6
Zeitstunden
Referent(en): Rechtsanwalt Dr.
Bernhard von Kiedrowski, Berlin
Thema:
Neueste
Rechtsprechung und wertvolle
Praxistipps
Im
Einzelnen:
A. Bauvertrag
- Zustandekommen, Inhalt, VOB/B und VOB/C, AGB
- Privilegierung der
VOB/B; Inhaltskontrolle einzelner VOB/B-Regelungen
- Zustandekommen des
Bauvertrages bei einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögertem Zuschlag
– Anpassung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung über § 2 Nr. 5 VOB/B
- Wirksamkeit [Ohne-Rechnung, Schmiergeld]
- Vergütung [stillschweigende Vereinbarung, § 632a BGB]
- zum Merkmal
der Vertragsmäßigkeit bei § 632a BGB
- zur Klage aus einzelnen Positionen
einer Abschlagsrechnung trotz Schlusszahlungsreife
- zur
Beweislastverteilung bei Stundenlohnaufträgen
- Abnahme
- Vertragsstrafe
- Bausolländerungen
- Auslegung von Komplettheitsklauseln
- zur
Sittenwidrigkeit spekulativ überhöhter Einheitspreise
- zum Vorliegen einer
Leistungsanordnung des Auftraggebers
- Leistungsänderung beim
Pauschalpreisvertrag; wer trägt die Beweislast?
- Höhe des
Vergütungsanspruchs bei auftragslos erbrachten Leistungen
- Kündigung des Bauvertrages
- zur Teilkündigung durch den Auftraggeber
- zur Beweislast und -vereitelung bei vom Auftraggeber selbst
vorgenommener Mängelbeseitigung
- zur prüfbaren Abrechnung beim
gekündigten Pauschalpreisvertrag
B. Sicherheiten
- AGB „Ablösung Sicherungseinhalt durch Bürgschaft auf erstes Anfordern“
- zum Verjährungsbeginn von Bürgschaftsforderungen mit Fälligkeit der
Hauptschuld
- zum Ausschluss von § 768 BGB in der Sicherungsabrede: Teilunwirksamkeit
C. Mängelhaftung
- Vorliegen eines Baumangels
- Werkerfolg umfasst auch funktionales Umfeld
- Ab wann kann sich der Besteller beim BGB-Bauvertrag auf Mängelrechte
stützen?
- wirkungslose Fristsetzung bei ausbleibender Mitwirkung des AG an der
Mängelbeseitigung
- zur Vorteilsanrechnung bei Mängelansprüchen
Teil 2:
Freitag, den 15. Oktober 2010, 15.45 bis 20.00
Uhr - 4 Zeitstunden
Referent(en): Rechtsanwalt Dr. Günther
Schalk, Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht, Rechtsanwälte
Kupferschmid Englert Pichl Grauvogl & Partner, Schrobenhausen und
Lehrbeauftragter für Bau-, Vergabe- und Umweltrecht an der Hochschule für
angewandte Wissenschaften in Deggendorf
Themem: Neues aus der VOB/A sowie VOB/C - kein Buch mit 7
Siegeln!
Im Einzelnen:
ad: Neues aus der VOB/A
- VOB/A-Neuausgabe 2009
- neue Regelung für Bieter und Auftraggeber
- Der Weg durch das Vergabeverfahren
- Fallstricke für Bieter und Auftraggeber
- Rettungschance für unvollständige Angebote?
- "geeigneter Bieter" oder "ungeeignetes Unternehmen"?
- Nebenangebote - Chancen und Risiken
ad: VOB/C - kein Buch mit 7 Siegeln!
- VOB/C-Normen = allgemein anerkannte Regeln der Technik
- unentbehrliche Hilfe für die Auslegung von Bauverträgen
- Mehrvergütung oder geschuldete Leistung? Antworten aus der VOB/C
- DIN 18299 ff.
- ATV - kennenlernen und verstehen!
- Beurteilungsmaßstab für Mängelansprüche
Zeitplan:
08.30 bis 10.30 Uhr
10.30 bis 10.45 Uhr
Kaffee-Pause
10.45 bis 12.45 Uhr
12.45 bis 13.30 Uhr
Mittagsessen
13.30 bis 15.30 Uhr
15.30 bis 15.45 Uhr
Kaffee-Pause
15.45 bis 17.45 Uhr
17.45 bis 18.00 Uhr
Kaffee-Pause
18.00 bis 20.00 Uhr
- 10 Stunden -
Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren
enthalten umfangreiche und aktuelle Tagungsunterlagen, Mittagessen (ab 6
Zeitstunden) sowie Tagungsgetränke.
| Zeitdauer |
Standard |
Ermäßigung* |
| 10-Std. |
€ 299,- |
€ 249,- |
| 6-Std. |
€ 199,- |
€ 159,- |
| 4-Std. |
€ 149,- |
€ 129,- |
Alle Teilnahmegebühren zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer.
* Ermäßigung:
für Referendare
für
Assessoren: Examen nicht länger als 3 Jahre
zurückliegend
für Junganwälte: Zulassung nicht länger als 3
Jahre zurückliegend
für Mehrbucher: für jedes weitere
gebuchte Seminar im gleichen Kalendarjahr!
Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich
bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist
die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen
Ersatzteilnehmer!
Zum Anmeldungformular
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