Fortbildungsseminar "Bau- und Architektenrecht Aktuell" in Hamburg am 3. Dez. 2010

Freitag, den 3. Dezember 2010, 8.30 Uhr bis 20.00 Uhr
10 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Bau- und Architektenrecht mit mehreren Referenten an einem Tag!
(auch 6 + 4 Stunden Fortbildung buchbar)

Tagungsort:
Haus der Patriotischen Gesellschaft von 1765
Trostbrücke 6
20457 Hamburg–Zentrum
zentral, nur ca. 300m vom Rathaus entfernt, S/U-Bahn-Station „Rathaus“ bzw „Rödingsmarkt“
mehr Infos zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise

 

Teil 1: Freitag, den 3. Dezember 2010, 8.30 bis 10.30 Uhr - 2 Zeitstunden

Referent(en): Rechtsanwalt Oliver Meixner, Fachanwalt für Versicherungsrecht, JOHANNSEN Rechtsanwälte, Hamburg

Thema: Versicherungsrechtliche Fragen rund um die Immobilie; Bauwesenversicherung

Sowohl bei der Bauerrichtung als auch bei der Veräußerung und der Vermietung bebauter Grundstücke geht es oft auch um versicherungsrechtliche Fragen. Unter dem Blickwinkel einer sachgerechten Gestaltung von Immobilienverträgen wird dargestellt, welche Möglichkeiten eines Versicherungsschutzes bestehen, in welchen Situationen Gefahren für einen effektiven Schutz drohen und wie diese Gefahren abzuwehren sind.

  • die Grundzüge der Bauleistungsversicherung,
  • der Montage- und Maschinenversicherung,
  • der Baugewährleistungsversicherung,
  • der Bauherrenhaftpflichtversicherung,
  • der Feuerversicherung,
  • der Wohngebäudeversicherung und
  • der Gebäudehaftpflichtversicherung.

In diesem Zusammenhang werden auch die wichtigsten Klauseln der jeweiligen Versicherungen dargestellt und erläutert. Die Schwerpunkte liegen dabei in den praxisrelevanten Bereichen unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung und des neuen VVG.

 

 

Teil 2: Freitag, den 3. Dezember 2010, 10.45 bis 15.30 Uhr - 4 Zeitstunden

Referent(en): Rechtsanwalt Dr. Bernhard von Kiedrowski, Berlin

Thema: Neueste Rechtsprechung und wertvolle Praxistipps
Im Einzelnen:

A. Bauvertrag

  1. Zustandekommen, Inhalt, VOB/B und VOB/C, AGB
    - Privilegierung der VOB/B; Inhaltskontrolle einzelner VOB/B-Regelungen
    - Zustandekommen des Bauvertrages bei einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögertem Zuschlag
    – Anpassung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung über § 2 Nr. 5 VOB/B
  2. Wirksamkeit [Ohne-Rechnung, Schmiergeld]
  3. Vergütung [stillschweigende Vereinbarung, § 632a BGB]
    - zum Merkmal der Vertragsmäßigkeit bei § 632a BGB
    - zur Klage aus einzelnen Positionen einer Abschlagsrechnung trotz Schlusszahlungsreife
    - zur Beweislastverteilung bei Stundenlohnaufträgen
  4. Abnahme
  5. Vertragsstrafe
  6. Bausolländerungen
    - Auslegung von Komplettheitsklauseln
    - zur Sittenwidrigkeit spekulativ überhöhter Einheitspreise
    - zum Vorliegen einer Leistungsanordnung des Auftraggebers
    - Leistungsänderung beim Pauschalpreisvertrag; wer trägt die Beweislast?
    - Höhe des Vergütungsanspruchs bei auftragslos erbrachten Leistungen
  7. Kündigung des Bauvertrages
    - zur Teilkündigung durch den Auftraggeber
    - zur Beweislast und -vereitelung bei vom Auftraggeber selbst vorgenommener Mängelbeseitigung
    - zur prüfbaren Abrechnung beim gekündigten Pauschalpreisvertrag

B. Sicherheiten

  1. AGB „Ablösung Sicherungseinhalt durch Bürgschaft auf erstes Anfordern“
  2. zum Verjährungsbeginn von Bürgschaftsforderungen mit Fälligkeit der Hauptschuld
  3. zum Ausschluss von § 768 BGB in der Sicherungsabrede: Teilunwirksamkeit

C. Mängelhaftung

  1. Vorliegen eines Baumangels
  2. Werkerfolg umfasst auch funktionales Umfeld
  3. Ab wann kann sich der Besteller beim BGB-Bauvertrag auf Mängelrechte stützen?
  4. wirkungslose Fristsetzung bei ausbleibender Mitwirkung des AG an der Mängelbeseitigung
  5. zur Vorteilsanrechnung bei Mängelansprüchen

 

 


Teil 3: Freitag, den 3. Dezember 2010, 15.45 bis 20.00 Uhr - 4 Zeitstunden

Referent(en): Günther Jansen, Vors. Richter am OLG Hamm

Thema: Strategien im Bauprozess i.H.a. die aktuelle Rechtsprechung des BGH
Im Einzelnen

  • I. Die Besondere Verfahrensarten
  • II. Streitverkündung
    1. Zulässigkeit der Streitverkündung
    2. Beitritt auf Seiten des Gegners
    3. Rechte des Nebenintervenienten
    4. Umfang der Interventionswirkung
    5. Beschränkung der Streitverkündung – Streitwert - Kostenquote
    6. Vergleich
    7. Vergessene Kostenentscheidung
    8. Streitverkündungswirkung auf Grund Vereinbarung
  • III. Sachverständigenrecht
    1. Unzureichender Beweisbeschluss
    2. Die falsche Auswahl des Sachverständigen
    3. Bauteilöffnung
    4. Kritische Auseinandersetzung mit dem Gutachten
    5. Die Ablehnung des Sachverständigen
    6. Abrechnung
    7. Privatgutachten
  • IV. Selbständiges Beweisverfahren – Aktuelle Probleme
    1. Präklusion im Hauptprozess wegen unterlassener Einwendung im Beweisverfahren?
    2. Einholung eines Zweitgutachtens im Beweisverfahren
    3. Ruhen des Verfahrens
    4. Beendigung des Verfahrens
    5. Kostenfragen
    6. Verjährungsprobleme
    7. Anwaltszwang
  • V. Berufungsverfahren
    1. Wert der Beschwerde
    2. Anderer Streitgegenstand?
    3. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel: Wann ist ein Gesichtspunkt vom Gericht übersehen bzw. für unerheblich gehalten? Verfahrensmangel Keine Nachlässigkeit Neu entstandene bzw. neu geschaffene Angriffs und Verteidigungsmittel Einwendungsmöglichkeiten gegen das erstinstanzlich eingeholte Sachverständigengutachten
    4. Vorlage einer neuen Schlussrechnung in der Berufungsinstanz
    5. Rechtsmittel des Streithelfers
    6. § 522 Abs. 2 ZPO
    7. Fristberechnung
  • VI. Der gerichtliche Vergleich
    1. Der unwirksame Prozessvergleich
    2. Der „Druckvergleich“ mit Verfallklausel

 

 

 

Zeitplan:
08.30 bis 10.30 Uhr
10.30 bis 10.45 Uhr Kaffee-Pause
10.45 bis 12.45 Uhr
12.45 bis 13.30 Uhr Mittagsessen
13.30 bis 15.30 Uhr
15.30 bis 15.45 Uhr Kaffee-Pause
15.45 bis 17.45 Uhr
17.45 bis 18.00 Uhr Kaffee-Pause
18.00 bis 20.00 Uhr
- 10 Stunden -

 

Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren enthalten umfangreiche und aktuelle Tagungsunterlagen, Mittagessen (ab 6 Zeitstunden) sowie Tagungsgetränke.

Zeitdauer  Standard Ermäßigung* 
 10-Std.   € 299,-    € 249,-
  6-Std.   € 199,-    € 159,-
  4-Std.   € 149,-    € 129,-

Alle Teilnahmegebühren zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer.

* Ermäßigung:
für Referendare
für Assessoren
: Examen nicht länger als 3 Jahre zurückliegend
für Junganwälte
: Zulassung nicht länger als 3 Jahre zurückliegend
für Mehrbucher: für jedes weitere gebuchte Seminar im gleichen Kalendarjahr!

Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen Ersatzteilnehmer!

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Letzte Aktualisierung am 06.08.2010   -  Telefon (02 28) 9 14 08 19   Fax (02 28) 21 00 89