Freitag, den 3. Dezember 2010, 8.30 Uhr bis 20.00
Uhr
10 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Bau- und
Architektenrecht mit mehreren Referenten an einem Tag!
(auch 6 +
4 Stunden Fortbildung buchbar)
Tagungsort:
Haus der Patriotischen Gesellschaft von 1765
Trostbrücke 6
20457 Hamburg–Zentrum
zentral, nur ca. 300m
vom Rathaus entfernt, S/U-Bahn-Station „Rathaus“ bzw „Rödingsmarkt“
mehr Infos zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise
Teil 1: Freitag, den 3. Dezember 2010, 8.30 bis 10.30 Uhr - 2
Zeitstunden
Referent(en): Rechtsanwalt Oliver
Meixner, Fachanwalt für Versicherungsrecht, JOHANNSEN
Rechtsanwälte, Hamburg
Thema: Versicherungsrechtliche Fragen rund um die Immobilie;
Bauwesenversicherung
Sowohl bei der Bauerrichtung als auch bei der Veräußerung und der Vermietung
bebauter Grundstücke geht es oft auch um versicherungsrechtliche Fragen. Unter
dem Blickwinkel einer sachgerechten Gestaltung von Immobilienverträgen wird
dargestellt, welche Möglichkeiten eines Versicherungsschutzes bestehen, in
welchen Situationen Gefahren für einen effektiven Schutz drohen und wie diese
Gefahren abzuwehren sind.
- die Grundzüge der Bauleistungsversicherung,
- der Montage- und Maschinenversicherung,
- der Baugewährleistungsversicherung,
- der Bauherrenhaftpflichtversicherung,
- der Feuerversicherung,
- der Wohngebäudeversicherung und
- der Gebäudehaftpflichtversicherung.
In diesem Zusammenhang werden auch die wichtigsten Klauseln der jeweiligen
Versicherungen dargestellt und erläutert. Die Schwerpunkte liegen dabei in den
praxisrelevanten Bereichen unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung
und des neuen VVG.
Teil 2: Freitag, den 3. Dezember 2010, 10.45 bis 15.30 Uhr - 4
Zeitstunden
Referent(en): Rechtsanwalt Dr.
Bernhard von Kiedrowski, Berlin
Thema:
Neueste
Rechtsprechung und wertvolle
Praxistipps
Im
Einzelnen:
A. Bauvertrag
- Zustandekommen, Inhalt, VOB/B und VOB/C, AGB
- Privilegierung der
VOB/B; Inhaltskontrolle einzelner VOB/B-Regelungen
- Zustandekommen des
Bauvertrages bei einem durch ein Nachprüfungsverfahren verzögertem Zuschlag
– Anpassung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung über § 2 Nr. 5 VOB/B
- Wirksamkeit [Ohne-Rechnung, Schmiergeld]
- Vergütung [stillschweigende Vereinbarung, § 632a BGB]
- zum Merkmal
der Vertragsmäßigkeit bei § 632a BGB
- zur Klage aus einzelnen Positionen
einer Abschlagsrechnung trotz Schlusszahlungsreife
- zur
Beweislastverteilung bei Stundenlohnaufträgen
- Abnahme
- Vertragsstrafe
- Bausolländerungen
- Auslegung von Komplettheitsklauseln
- zur
Sittenwidrigkeit spekulativ überhöhter Einheitspreise
- zum Vorliegen einer
Leistungsanordnung des Auftraggebers
- Leistungsänderung beim
Pauschalpreisvertrag; wer trägt die Beweislast?
- Höhe des
Vergütungsanspruchs bei auftragslos erbrachten Leistungen
- Kündigung des Bauvertrages
- zur Teilkündigung durch den Auftraggeber
- zur Beweislast und -vereitelung bei vom Auftraggeber selbst
vorgenommener Mängelbeseitigung
- zur prüfbaren Abrechnung beim
gekündigten Pauschalpreisvertrag
B. Sicherheiten
- AGB „Ablösung Sicherungseinhalt durch Bürgschaft auf erstes Anfordern“
- zum Verjährungsbeginn von Bürgschaftsforderungen mit Fälligkeit der
Hauptschuld
- zum Ausschluss von § 768 BGB in der Sicherungsabrede: Teilunwirksamkeit
C. Mängelhaftung
- Vorliegen eines Baumangels
- Werkerfolg umfasst auch funktionales Umfeld
- Ab wann kann sich der Besteller beim BGB-Bauvertrag auf Mängelrechte
stützen?
- wirkungslose Fristsetzung bei ausbleibender Mitwirkung des AG an der
Mängelbeseitigung
- zur Vorteilsanrechnung bei Mängelansprüchen
Teil 3:
Freitag, den 3. Dezember 2010, 15.45 bis 20.00
Uhr - 4 Zeitstunden
Referent(en): Günther Jansen, Vors. Richter am OLG Hamm
Thema: Strategien im Bauprozess i.H.a. die aktuelle Rechtsprechung
des BGH
Im Einzelnen
- I. Die Besondere Verfahrensarten
- II. Streitverkündung
1. Zulässigkeit der
Streitverkündung
2. Beitritt auf Seiten des Gegners
3. Rechte des
Nebenintervenienten
4. Umfang der Interventionswirkung
5. Beschränkung
der Streitverkündung – Streitwert - Kostenquote
6. Vergleich
7.
Vergessene Kostenentscheidung
8. Streitverkündungswirkung auf Grund
Vereinbarung
- III. Sachverständigenrecht
1. Unzureichender
Beweisbeschluss
2. Die falsche Auswahl des Sachverständigen
3.
Bauteilöffnung
4. Kritische Auseinandersetzung mit dem Gutachten
5.
Die Ablehnung des Sachverständigen
6. Abrechnung
7. Privatgutachten
- IV. Selbständiges Beweisverfahren – Aktuelle Probleme
1. Präklusion im Hauptprozess wegen unterlassener Einwendung im
Beweisverfahren?
2. Einholung eines Zweitgutachtens im Beweisverfahren
3. Ruhen des Verfahrens
4. Beendigung des Verfahrens
5.
Kostenfragen
6. Verjährungsprobleme
7. Anwaltszwang
- V. Berufungsverfahren
1. Wert der Beschwerde
2.
Anderer Streitgegenstand?
3. Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel: Wann
ist ein Gesichtspunkt vom Gericht übersehen bzw. für unerheblich gehalten?
Verfahrensmangel Keine Nachlässigkeit Neu entstandene bzw. neu geschaffene
Angriffs und Verteidigungsmittel Einwendungsmöglichkeiten gegen das
erstinstanzlich eingeholte Sachverständigengutachten
4. Vorlage einer
neuen Schlussrechnung in der Berufungsinstanz
5. Rechtsmittel des
Streithelfers
6. § 522 Abs. 2 ZPO
7. Fristberechnung
- VI. Der gerichtliche Vergleich
1. Der unwirksame
Prozessvergleich
2. Der „Druckvergleich“ mit Verfallklausel
Zeitplan:
08.30 bis 10.30 Uhr
10.30 bis 10.45 Uhr
Kaffee-Pause
10.45 bis 12.45 Uhr
12.45 bis 13.30 Uhr
Mittagsessen
13.30 bis 15.30 Uhr
15.30 bis 15.45 Uhr
Kaffee-Pause
15.45 bis 17.45 Uhr
17.45 bis 18.00 Uhr
Kaffee-Pause
18.00 bis 20.00 Uhr
- 10 Stunden -
Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren
enthalten umfangreiche und aktuelle Tagungsunterlagen, Mittagessen (ab 6
Zeitstunden) sowie Tagungsgetränke.
| Zeitdauer |
Standard |
Ermäßigung* |
| 10-Std. |
€ 299,- |
€ 249,- |
| 6-Std. |
€ 199,- |
€ 159,- |
| 4-Std. |
€ 149,- |
€ 129,- |
Alle Teilnahmegebühren zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer.
* Ermäßigung:
für Referendare
für
Assessoren: Examen nicht länger als 3 Jahre
zurückliegend
für Junganwälte: Zulassung nicht länger als 3
Jahre zurückliegend
für Mehrbucher: für jedes weitere
gebuchte Seminar im gleichen Kalendarjahr!
Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich
bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist
die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen
Ersatzteilnehmer!
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