Werden Sie jetzt "Fachanwältin/Fachanwalt für Arbeitsrecht"!

In 6 Unterrichtseinheiten, in der Regel von Freitag bis Sonntag, vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse, die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin/Fachanwalt für Arbeitsrecht", insb. gem. §§ 4, 10 Fachanwaltsordnung (FAO) erforderlich sind.
Zur Anzahl der praktischen Fälle im Arbeitsrecht innerhalb von drei Jahre


  • Namhafte Referenten
  • erfolgversprechendes Gesamtkonzept
  • überzeugende Preise

Nutzen Sie Ihre Chance!

 

Laufende Lehrgänge - Einstieg möglich!

Berlin
67. Fachanwaltslehrgang/ Fachanwaltskurs
18. November 2011 bis 18. März 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort  
Teilnahmegebühren 
Anmeldung

Hamburg
68. Fachanwaltslehrgang/ Fachanwaltskurs
3. Februar bis 17. Juni 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort  
Teilnahmegebühren 
Anmeldung

 

Neue Lehrgänge 2012/13 - Anmeldung noch möglich!

Bonn
69. Fachanwaltslehrgang/ Fachanwaltskurs
9. März bis 1. Juli 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort  
Teilnahmegebühren 
Anmeldung


München
70. Fachanwaltslehrgang/ Fachanwaltskurs
23. März bis 22. Juli 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort  
Teilnahmegebühren 
Anmeldung


Berlin
71. Fachanwaltslehrgang/ Fachanwaltskurs
16. November 2012 bis 17. März 2013
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort  
Teilnahmegebühren 
Anmeldung


Nürnberg/Lengenfeld
72. Fachanwaltslehrgang/ Fachanwaltskurs
18. Januar 2013 bis 23. Juni 2013
Termin-/Themen-/Referentenplan 
Referenten 
Tagungsort  
Teilnahmegebühren 
Anmeldung



Anzahl der praktischen Fälle im Arbeitsrecht innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung

100 Fälle aus allen der in § 10 Nrn. 1 a) bis e) und 2 a) und b) bestimmten Gebiete, davon mindestens 5 Fälle aus dem Bereich des § 10 Nr. 2 und mindestens die Hälfte gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren. Als Fälle des kollektiven Arbeitsrechts gelten auch solche des Individualarbeitsrechts, in denen kollektives Arbeitsrecht eine nicht unerhebliche Rolle spielt.
Beschlussverfahren sind nicht erforderlich.

§ 10 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht
Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Individualarbeitsrecht
a) Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und Berufsausbildungsvertrages,
b) Beendigung des Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,
c) Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung,
d) Schutz besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
e) Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts,
2. Kollektives Arbeitsrecht
a) Tarifvertragsrecht,
b) Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht,
c) Grundzüge des Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts.

Auszug aus der aktuellen Fachanwaltsordnung (FAO)



Fachanwaltslehrgänge: Unsere Erfahrungen - Ihre Vorteile

  • Know-How: Seit 1996 führen wir bundesweit anerkannte Fachanwaltslehrgänge durch!
  • Berufsbegleitend: 6 Unterrichtseinheiten, i.d.R. Freitag bis Sonntag! Sie verlieren wenig Kernarbeitszeit!
  • Effizient: Namhafte Referenten, begrenzte Teilnehmerzahl, Klausuren lehrstoffnah nach der 2., 4. und 6. UE!
  • Zügig: Zertifikat spätestens 1 Monat nach Lehrgangsende!
  • Flexibel: Kostenlose Kombination unterschiedlicher Lehrgangsorte bei Verhinderung!
  • Letzte Aktualisierung am 05.02.2012   -  Telefon (02 28) 9 14 08 19   Fax (02 28) 21 00 89