In 6 Unterrichtseinheiten, in der Regel von Freitag bis
Sonntag, vermitteln wir Ihnen die besonderen theoretischen Kenntnisse,
die in Verbindung mit drei erfolgreich bestandenen Klausuren für den Erwerb der
Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwältin/Fachanwalt für
Arbeitsrecht", insb. gem. §§ 4, 10 Fachanwaltsordnung
(FAO) erforderlich sind.
Zur Anzahl der praktischen Fälle im Arbeitsrecht innerhalb
von drei Jahre
- Namhafte Referenten
- erfolgversprechendes Gesamtkonzept
- überzeugende Preise
Nutzen Sie Ihre Chance!
Laufende Lehrgänge - Einstieg möglich!
Berlin
67. Fachanwaltslehrgang/
Fachanwaltskurs
18. November 2011 bis 18. März 2012Termin-/Themen-/Referentenplan Referenten
Tagungsort Teilnahmegebühren Anmeldung
Hamburg
68. Fachanwaltslehrgang/ Fachanwaltskurs
3.
Februar bis 17. Juni 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan Referenten
Tagungsort Teilnahmegebühren Anmeldung
Neue Lehrgänge 2012/13 - Anmeldung noch möglich!
Bonn
69. Fachanwaltslehrgang/ Fachanwaltskurs
9. März
bis 1. Juli 2012
Termin-/Themen-/Referentenplan Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren Anmeldung
München
70.
Fachanwaltslehrgang/ Fachanwaltskurs
23. März bis 22. Juli
2012
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
Berlin
71. Fachanwaltslehrgang/
Fachanwaltskurs
16. November 2012 bis 17. März 2013
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
Nürnberg/Lengenfeld
72. Fachanwaltslehrgang/
Fachanwaltskurs
18. Januar 2013 bis 23. Juni 2013
Termin-/Themen-/Referentenplan
Referenten
Tagungsort
Teilnahmegebühren
Anmeldung
100 Fälle aus allen der in § 10 Nrn. 1 a)
bis e) und 2 a) und b) bestimmten Gebiete, davon mindestens 5 Fälle aus dem
Bereich des § 10 Nr. 2 und mindestens die Hälfte gerichts- oder
rechtsförmliche Verfahren. Als Fälle des kollektiven Arbeitsrechts gelten auch
solche des Individualarbeitsrechts, in denen kollektives Arbeitsrecht eine nicht
unerhebliche Rolle spielt.
Beschlussverfahren sind nicht erforderlich.
§ 10 Nachzuweisende besondere Kenntnisse im
Arbeitsrecht
Für das Fachgebiet Arbeitsrecht sind besondere
Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
1. Individualarbeitsrecht
a) Abschluss, Inhalt und Änderung des Arbeits- und
Berufsausbildungsvertrages,
b) Beendigung des Arbeits- und
Berufsausbildungsverhältnisses einschließlich Kündigungsschutz,
c) Grundzüge
der betrieblichen Altersversorgung,
d) Schutz besonderer Personengruppen,
insbesondere der Schwangeren und Mütter, der Schwerbehinderten und Jugendlichen,
e) Grundzüge des Arbeitsförderungs- und des Sozialversicherungsrechts,
2. Kollektives Arbeitsrecht
a) Tarifvertragsrecht,
b) Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht,
c) Grundzüge des
Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrechts.
Auszug aus der aktuellen Fachanwaltsordnung (FAO)