Freitag, den 19. November 2010, 9.00 Uhr bis 16.15 Uhr
und
Samstag, den 20. November 2010, 9.00 Uhr bis 13.15 Uhr
6 + 4 Stunden Fortbildung gem. § 15
FAO für Arbeitsrecht
bzw. 4 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO
Sozialrecht
10, 6 oder 4 Stunden buchbar!
Tagungsort:
FLAIR HOTEL Winkler Bräustüberl
Sankt-Martin-Str. 6
92355 Lengenfeld bei Velburg
Lengenfeld
liegt direkt an der A3 zwischen Nürnberg und Regensburg
mehr Infos
zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise
Freitag, den 19. November 2010, 9.00 bis 16.15 Uhr - 6
Stunden
6 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO für
Arbeitsrecht
Referent(en): Rechtsanwalt Dietrich Boewer, Vors. Richter am LAG Düsseldorf
a.D., Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle, Köln
Thema: Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht -
Aktuelle Rechtsprechung und neue Gesetze
im
Einzelnen:
Das Seminar umfasst immer neueste bis tages-aktuelle
Rechtsprechung, die der Referent in gewohnter, unnachahmlicher Weise aus
anwaltlicher Sicht und im Gesamtkontext erläutert, u.a. zu den
Bereichen
- Das BVerfG und Mangold – Vertrauensschutz und Vorlagepflicht
- Neue EuGH-Entscheidungen zum AGG, zum Teilurlaub und zum Betriebsübergang
- Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes
- Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Mediation und anderer
Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung
- Aktuelle Rspr. des BAG zum AGG, zur AGB-Kontrolle, zum Kündigungsschutz,
zum kollektiven Arbeitsrecht (u.a. Kinderbetreuung für Betriebsrat)
- Änderung der Rspr. des BAG zum Annahmeverzug
- Weiterentwicklung der Rspr. zum Schwerbehindertenkündigungsschutz
Samstag, den 20. November 2010, 9.00 bis 13.15 Uhr
- 4 Stunden
4 Stunden Fortbildung gem. §
15 FAO für Arbeitsrecht bzw. für Sozialrecht
Referent(en): Rechtsanwältin Bettina
Schmidt, Fachanwältin für Arbeits- und Sozialrecht, Bonn
Thema: Schwerbehinderten-Arbeitsrecht (SGB IX) und Neues aus
dem Arbeitsförderungsrecht (SGB III)
Im Einzelnen:
Schwerbehindertenarbeitsrecht
- Feststellung des GdB und taktische Möglichkeiten einer Verlängerung des
GdB von 50 bei Herabsetzung
- Fragerecht des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung und Pflichten des
Arbeitgebers bei der Stellenbesetzung (§ 81 Abs. 1 SGB IX)
- Verbot der Benachteiligung und Schadensersatz nach dem AGG
- Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell
- Rechtsanspruch bei schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmern
- Prävention und betriebliches Eingliederungsmanagement, insbesondere neue
Rechtsprechung des BSG
- Neue Rechtsprechung zu § 90 Abs. 2 a SGB IX
- Probleme des Zustimmungsverfahrens nach § 85 ff. SGB IX bei Unkenntnis des
Arbeitgebers von der Schwerbehinderung
- „Haftungsfallen“ bei der außerordentlichen Kündigung schwerbehinderter
Arbeitnehmer
Neues aus dem Arbeitsförderungsrecht
- Neuer Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung nach § 38 Abs. 1 SGB
III (früher § 37 b SGB III)
- Arbeitslosmeldung – Unterschiede zur Arbeitssuchendmeldung, Erlöschen und
Besonderheiten bei Krankheit
- Beschäftigungsverhältnis und Freistellung
- Neue Rechtsprechung zur Sperrzeit
Zeitplan - Freitag:
09.00 bis 11.00
Uhr
11.00 bis 11.15 Uhr Kaffee-Pause
11.15 bis 13.00 Uhr
13.00 bis
13.45 Uhr Gemeinsames Mittagessen
13.45 bis 15.00 Uhr
15.00 bis
15.15 Uhr Kaffee-Pause
15.15 bis 16.15 Uhr
- 6 Stunden -
Zeitplan - Samstag:
09.00 bis 11.00
Uhr
11.00 bis 11.15 Uhr Kaffee-Pause
11.15 bis 13.15 Uhr
- 4
Stunden -
Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren
enthalten umfangreiche und aktuelle Tagungsunterlagen, Mittagessen (ab 6
Zeitstunden) sowie Tagungsgetränke.
| Zeitdauer |
Standard |
Ermäßigung* |
| 10-Std. |
€ 299,- |
€ 249,- |
| 6-Std. |
€ 199,- |
€ 159,- |
| 4-Std. |
€ 149,- |
€ 129,- |
Alle Teilnahmegebühren zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer.
* Ermäßigung:
für Referendare
für
Assessoren: Examen nicht länger als 3 Jahre
zurückliegend
für Junganwälte: Zulassung nicht länger als 3
Jahre zurückliegend
für Mehrbucher: für jedes weitere
gebuchte Seminar im gleichen Kalendarjahr!
Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich
bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist
die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen
Ersatzteilnehmer!
Zum Anmeldungformular
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