Freitag, den 29. Oktober 2010, 8.30 Uhr bis 20.00
Uhr
10 Stunden Fortbildung gem. § 15 FAO im Arbeitsrecht mit
mehreren Referenten an einem Tag!
(zugleich 6 + 4 Stunden Fortbildung
buchbar)
Tagungsort:
Ernst-Reuter-Haus
Strasse des 17 Juni
112
10623 Berlin
zentral, 200m von der S-Bahnhof
"Tiergarten"
mehr Infos zum Tagungsort: Anfahrt/Parkhinweis/Hotelhinweise
Teil 1: Freitag, den 29. Oktober 2010, 8.30 bis 12.45
Uhr - 4 Zeitstunden
Referent(en): Rechtsanwalt Dietrich Boewer, Vors. Richter am LAG Düsseldorf
a.D., Anwaltskanzlei CMS Hasche Sigle, Köln
Thema: Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht -
Aktuelle Rechtsprechung und neue Gesetze
im
Einzelnen:
Das Seminar umfasst immer neueste bis tages-aktuelle
Rechtsprechung, die der Referent in gewohnter, unnachahmlicher Weise aus
anwaltlicher Sicht und im Gesamtkontext erläutert, insb. zu den
Bereichen
- Neueste Rechtsprechung des BAG
- Rechtsprechung des EuGH
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- Allgemeine Arbeitsbedingungen:
- Kündigung und Kündigungsschutz
- Betriebsübergang
- Kollektives Arbeitsrecht
Teil 2: Freitag, den 29. Oktober 2010, 13.30 bis 17.45 Uhr - 4
Zeitstunden
Referent(en): Rechtsanwalt Jan
Ruge, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanzlei Ruge · Krömer, Hamburg
Thema: Strategie und Taktik im arbeitsrechtlichen Mandat,
dargestellt anhand der aktuellen BAG-Rechtsprechung mit Checklisten und
Musterformulierungen für die
Praxis
Im Einzelnen:
In dem stark praxisbezogenen Seminar werden Strategien und Taktiken im Umgang
mit arbeitsrechtlichen Mandaten vorgestellt. Vor dem Hintergrund der neuesten
Rechtssprechung werden Praxishilfen gegeben von der Arbeitsvertragsgestaltung
bis hin zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Insbesondere behandelt das
Seminar Strategien und Taktiken
- Spannungsfeld Tätigkeitsbeschreibung - Versetzungsklausel -
Direktionsrecht
- Besonderheiten im Arbeitsverhältnis des Öffentlichen Dienstes
- Die optimale Eingigung während des Kündigungsschutzprozesses
- Kostenrisiko des Arbeitgebers senken
- Betriebsratsanhörung - Fehler des AG vermeiden / durch AN aufdecken
- Erfolgreiches Nachschieben von Kündigungsgründen
- Betriebsverfassungsrechtlichen Weiterbeschäftigungsanspruch vorbereiten
und nutzen
- Vollstreckung als Druckmittel einsetzen
- Erfolgreiche Abrechnung gegenüber der Rechtsschutzversicherung
- Auflösungsantrag (mit und ohne Begründung) als "letzte Veteidigungslinie"
für den Arbeitgeber
- Abwehr des Auflösungsantrags bei vermeintlich leitendem Angestellten
- Gestaltungsmöglichkeiten bei betriebsbedingter Kündigung (vermeintlich
freier und vergleichbarer Arbeitsplatz bei betriebsbedingter Kündigung /
Vorrang der Änderungskündigung, Anforderungsprofil erstellen und umsetzen
- Unterlassungsanspruch des Betriebsrats, inkl. einstweiligem
Rechtsschutz.
Teil 3: Freitag, den 29. Oktober 2010, 18.00 bis 20.00
Uhr - 2 Zeitstunden
Referent(en): Rechtsanwalt Dr. Jürgen Brand, Präsident des
nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts in Essen a.D. und Richter des
Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen
Thema: Statusfragen und ihre
sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen für
Arbeitsrechtler
Im Einzelnen:
Seit Jahren nehmen die Probleme bei der Frage nach dem Status als
Arbeitnehmer oder als Selbst-ständiger in der forensischen Praxis der Arbeits-
und Sozialgerichte einen überaus breiten Raum ein. Hiervon hängt es
sozialrechtlich wesentlich ab, in welchem Umfang Versicherung besteht und
Beiträge entrichtet werden müssen. Aber auch Selbstständige sind (jedenfalls in
der Rentenversicherung) nicht in jedem Fall versicherungs- und beitragsfrei.
Diese Fragen, die sich häufig bei geschäftsführenden Gesellschaftern, Ehegatten
und Verwandten sowie Kindern stellen, werden anhand von praktischen Fällen
ebenso behandelt wie das unübersichtliche Feld der „Scheinselbstständigkeit“ und
das Verfahren der Statusfeststellung.
Zeitplan:
08.30 bis 10.30 Uhr
10.30 bis 10.45 Uhr
Kaffee-Pause
10.45 bis 12.45 Uhr
12.45 bis 13.30 Uhr
Mittagsbuffett von FRÜHSAMMERS
13.30 bis 15.30 Uhr
15.30 bis
15.45 Uhr Kaffee-Pause
15.45 bis 17.45 Uhr
17.45 bis 18.00
Uhr Kaffee-Pause
18.00 bis 20.00 Uhr
- 10 Stunden -
Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren
enthalten umfangreiche und aktuelle Tagungsunterlagen, Mittagessen (ab 6
Zeitstunden) sowie Tagungsgetränke.
| Zeitdauer |
Standard |
Ermäßigung* |
| 10-Std. |
€ 299,- |
€ 249,- |
| 6-Std. |
€ 199,- |
€ 159,- |
| 4-Std. |
€ 149,- |
€ 129,- |
Alle Teilnahmegebühren zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer.
* Ermäßigung:
für Referendare
für
Assessoren: Examen nicht länger als 3 Jahre
zurückliegend
für Junganwälte: Zulassung nicht länger als 3
Jahre zurückliegend
für Mehrbucher: für jedes weitere
gebuchte Seminar im gleichen Kalendarjahr!
Hinweis:
Sie können die Fortbildungsveranstaltungen schriftlich
bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren. Danach ist
die volle Teilnahmegebühr zu entrichten oder Sie benennen uns einen
Ersatzteilnehmer!
Zum Anmeldungformular
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